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Beratungsinhalt: Ratsfrau
VERLINDEN erläutert
den Hintergrund des Antrags. Um Landwirte und Hobbygärtner vor dem
unfreiwilligen Einsatz von Gentechnik durch Pollenflug oder Insektenbestäubung
in den von ihnen produzierten Nahrungsmitteln zu schützen, sollten in der
hiesigen Region möglichst große Landstriche als gentechnikfrei ausgewiesen
werden. Dafür sollten auch Verhandlungen mit dem Landkreis und den
landwirtschaftlichen Verbänden aufgenommen werden, um auch diese von einem
Verzicht auf den Einsatz von Gentechnik zu überzeugen. Die Mehrzahl der
Verbraucher in Europa spreche sich im Übrigen gegen die gentechnische
Veränderung von Nahrungsmitteln aus. Insofern sei es auch als wichtiger Wirtschaftsfaktor
zu betrachten, weiterhin gentechnikfreie Nahrungsmittel produzieren und
anbieten zu können. Immer mehr Regionen in Deutschland hätten sich inzwischen
entsprechend selbst verpflichtet und auch Lüneburg sollte im Sinne des
Verbraucherschutzes künftig dazu gehören. Ratsherr
WOLTER kritisiert,
dass die Bundesregierung es bisher noch nicht geschafft habe, entsprechende
Vorschriften der EU aus dem Jahre 2002 in deutsches Recht umzusetzen. Dabei
müsse jedoch darauf geachtet werden, die Freiheit der Forschung nicht völlig
einzuschränken. Es wäre falsch, etwas von vornherein abzulehnen und zu
unterbinden, von dem man gar nicht wisse, welche Vor- oder Nachteile es habe.
Die von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen geforderte freiwillige Selbstverpflichtung
aller regionalen Landwirte sei seiner Meinung nach unrealistisch. Ratsfrau
LOTZE merkt an, im
Änderungsantrag der Gruppe SPD/FDP fehlten im ersten Satz vor „kontrovers“ die
Worte „betroffenen Landwirtschaft“. Sie geht auf die Schwierigkeiten der Produzenten
ein, genmanipulierte Nahrungsmittel aus ihren Produktionsketten fern zu halten.
Der Gesetzentwurf auf Bundesebene sehe zum Schutz der Landwirte und der
Verbraucher eine restriktivere Regelung als die EU-Richtlinie vor. Damit solle
künftig ein Nebeneinander von konventioneller Landwirtschaft und solcher, die
Gentechnik nutze, ermöglicht werden. Den Herstellern und Verbrauchern müsse
eine Wahl bleiben. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen werde also
künftig unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein, was aus Sicht ihrer
Fraktion aber problematisch sei, da eine völlige Isolierung der Pflanzen und
Anbaugebiete technisch fast unmöglich sei. Die Bürgerinnen und Bürger müssten
über die verschiedenen Aspekte und Risiken umfassend informiert werden. Die
Anträge sollten in den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen
werden, um die Thematik dort ausführlicher zu diskutieren und nach
Lösungsansätzen zu suchen. Ratsherr
REINECKE betont,
auch seine Fraktion fühle sich dem Schutz des Menschen verpflichtet, meine
aber, hier solle etwas pauschal verhindert werden, dessen Entwicklung zunächst
einmal beobachtet werden müsse, bevor man es verdamme. Es gebe auf diesem
Gebiet nicht nur Risiken, sondern auch große Chancen. Der Bundesregierung werfe
er vor, nicht schon längst die Forschung zu dieser Thematik vorangetrieben zu
haben, denn dann wüsste man jetzt besser, ob mit den gentechnisch veränderten
Pflanzen, die bereits überall sonst auf der Welt in großem Stil angebaut
würden, Risiken oder eher Vorteile für Mensch und Natur verbunden seien. Es sei
klar, dass eventuelle Fehlentwicklungen nicht umkehrbar wären, deshalb spreche
seine Fraktion sich für einen Anbau gentechnisch manipulierter Pflanzen unter
kontrollierten Bedingungen aus. Die Chancen seien es wert, sorgfältig abgewogen
zu werden. Man könne sich dieser weltweiten Entwicklung nicht verschließen.
Viele Verbraucher würden sich lediglich gegen derartige Nahrungsmittel
aussprechen, weil sie nicht umfassend genug informiert seien. Die Landwirte
seien größtenteils nicht gegen gentechnisch manipulierte Pflanzen, sondern
dagegen, dass sie für mögliche, noch unbekannte Auswirkungen auf Mensch und
Natur haftbar gemacht werden sollen. Einer Unterdrückung der notwendigen
Forschung unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes werde seine Fraktion
nicht zustimmen. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig bei Stimmenthaltung eines Mitglieds der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss: Der Antrag sowie der Änderungsantrag der Gruppe SPD/FDP und
die überarbeitete Fassung des Antrages werden in den Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz überwiesen, da ihre Verwirklichung eine sachliche und
fachliche Überprüfung und ggf. die Bereitstellung von Mitteln erfordert. (31) |
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