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Auszug - Haushaltssatzung und Festsetzung des Investitionsprogrammes der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2022  

 
 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.02.2022    
Zeit: 19:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim "Zum Wikinger"
Ort: Vögelser Str. 20, 21339 Ochtmissen
VO/09863/22 Haushaltssatzung und Festsetzung des Investitionsprogrammes der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Knoop
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Knoop, Franziska   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Herrn Gomell erläutert den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 der Hansestadt Lüneburg sowie das Investitionsprogramm 2022r die Ortschaft Ochtmissen anhand einer Präsentation. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Anschließend werden unter anderem spezielle Aufwendungenr die Ortschaft Ochtmissen vorgestellt:

 

  • Kita Ochtmissen 816.300 EUR
  • Kita Schatzkiste (Ochtmisser Kirchsteig) 1.758.500 EUR
  • Grundschule am Sandberg 158.500 EUR
  • Kinder- und Jugendfeuerwehrhaus 4.700 EUR

 

 

Zudem werden spezielle Investitions- und Bauvorhabenr die Ortschaft Ochtmissen vorgestellt:

 

  • Grundschule Sandberg (Ersatz d. bestehenden Schulcontainers) 680.000 EUR
  • Neubau des Gehweges in der Ochtmisser Stre 55.000 EUR
  • Radschnellweg zum Pendlerbahnhof Bardowick 300.000 EUR
  • Neugestaltung des Straßenquerschnitts in der Hamburger Straße 2.100.000 EUR
  • Installation von Leuchtpunkten zur Schulwegsicherung 60.000 EUR
  • Straßensanierungen diverser Straßenzüge 63.700 EUR

 

 

r die Sporthalle Ochtmissen wird der OSV im Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 11.500 EUR erhalten.

 

Die Straßenbeleuchtung der Bernsteinbrücke ist soweit fertiggestellt. Es stehen allerdings noch Restarbeiten aus.


Ergebnis:

 

Der Ortsrat wurde im Sinne des § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG angehört.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 OR Ochtmissen-21022022 (3037 KB)