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Herr Michel stellt sich als Teamleitung des Familienbüros vor und erläutert die Vertretungsmodelle der Kindertagespflege unter Hinzuziehung einer PowerPointPräsentation, die als Anlage zum TOP 10 dem Protokoll beigefügt ist. Eine Tagespflegeperson kann bis zu fünf Kinder betreuen, dies erfolgt in der Regel in der eigenen Wohnung. In einer Großpflegestelle sind in der Regel 2 Tagespflegepersonen beschäftigt, die acht bis zehn Kinder betreuen. In der Kindertagespflege werden in der Regel Kinder bis zum dritten Lebensjahr betreut. Bei der Kindertagespflege handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit, eine Vertretung bei Ausfall der Tagespflegepersonen ist nicht geregelt. Der Bundesgesetzgeber hat den Anspruch auf Vertretung in § 23 SGB VIII verankert und formuliert einen klaren Auftrag an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe: „Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen.“ Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Regelung bereits vor dem Eintreten eines Vertretungsfalls bestehen soll. Herr Michel erläutert die drei grundlegend unterschiedlichen Modelle: Vertretungsstützpunkt, Vertretung Großtagespflege und selbstbeschaffte Vertretung. Der Vertretungsstützpunkt konnte nach Rücksprache mit dem Rechtsamt der Hansestadt Lüneburg aus rechtlichen Gründen bislang nicht umgesetzt werden und besteht derzeit nur als Modell. Dieses wurde nachgearbeitet. Eine Scheinselbständigkeit durch die Einrichtung eines Vertretungsstützpunktes muss ausgeschlossen werden können. Bevorzugt soll es sich beim Vertretungsstützpunkt um eine flexible Lösung handeln, die mit Abhol- und Bringdiensten mobil ist. Absprachen und vertragliche Vereinbarungen – privatrechtlicher Vertrag - bestehen ausschließlich zwischen der vertretenden Kindertagespflegeperson / -stelle und den Erziehungsberechtigten. Eine Vertretung in Form des Vertretungs- stützpunktes kann nur stattfinden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die enge Zusammenarbeit mit der Fachberatung Kindertagespflege und eine Ausgestaltung der Eingewöhnungsphase muss sichergestellt sein. Die Finanzierung erfolgt über eine Basispauschale zuzüglich der Kosten für die Vertretung gemäß der geltenden Satzung zur Kindertagespflege. Hierbei wird von den aktuell geltenden Beitragssätzen ausgegangen. Aktuell werden die Beitragssätze überprüft, eine Anpassung der Beitragssätze ist geplant. Die Vertretung Großtagespflege ist nicht beschränkt auf nur eine einzelne Ganztages- pflegestelle, hier kann es einen Pool für alle Großtagespflegestellen geben.
Herr Meyn merkt an, dass bereits 2019 der Beschluss gefasst wurde. Es sei sehr wichtig, vor der Evaluierung die Vertretungsmodelle zu starten. Ein zentrales Thema sei das Wegbrechen der Tagespflegepersonen. Unter welchen Konditionen können neue Kräfte für die Tagespflege gewonnen werden?
Frau Steinrücke erläutert, dass sich die rechtliche Umsetzung schwierig gestaltet hat und diesbezüglich eine enge Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt der Hansestadt Lüneburg bestand. Die Schwierigkeit besteht auch darin, geeignete Vertretungskräfte zu finden. In mit der Hansestadt Lüneburg vergleichbaren Städten gibt es keine solche Vertretungsregelung. Lediglich der Landkreis Verden hat eine Vertretungsregelung eingeführt, deren Umsetzung zwei bis drei Jahre gedauert hat.
Herr Michel erklärt, dass das Interesse bei dem betreffenden Personenkreis geweckt ist, es werden aktuell Gespräche geführt. 2022 wird im Bereich des Landkreises Lüneburg der erste Vertretungsstützpunkt eröffnet. Dieser wird zunächst Modellcharakter haben, bei dem jederzeit nachjustiert werden kann. Ein zweiter Stützpunkt im Landkreis und einer im Gebiet der Hansestadt Lüneburg wären im weiteren Verlauf des Jahres 2022 geplant.
Frau Bauseneick fragt, ob Kosten beim Modell 2 – Vertretung Großtagespflege - auf alle Fälle anfallen würden und ob es sich um Fixkosten handelt.
Herr Michel erläutert, dass pro Vertretung in der Großtagespflege maximal 400,00 EURO monatlich anfallen können. Dies ist davon abhängig, ob eine Vertretungskraft vorhanden ist und wie viele Stunden im Monat sie tätig wird. Der Stundensatz beläuft sich auf 10,00 EURO.
Frau Bauseneick möchte wissen, ob die Anzahl der Personen in der Großtagespflegestelle gedeckelt ist.
Herr Michel erklärt, dass nach dem NKITaG pro Großtagespflegestelle maximal drei Tagespflegekräfte tätig sein dürfen, von denen maximal eine Tagespflegekraft eine Vertretungskraft sein darf.
Frau Bauseneick bittet um Information, inwieweit die aufgeführten Mittel im Haushalt 2022 berücksichtigt sind.
Frau Bauer bestätigt, dass die Mittel, wie in der PowerPointPräsentation dargestellt, im Haushalt 2022 eingeplant sind.
Nachdem es keine weiteren Fragen und Anmerkungen gibt, stellt Frau Widawski den Beschluss zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die vorgestellten Vertretungsmodelle umzusetzen und die erforderlichen Maßnahmen hierfür zu ergreifen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
Unverändert beschlossen.
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