Bürgerinformationssystem

Auszug - Förderung der Kindertagespflege - Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.02.2022    
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/09853/22 Förderung der Kindertagespflege - Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Michel
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Michel stellt sich als Teamleitung des Familienbüros vor und erläutert die

Vertretungsmodelle der Kindertagespflege unter Hinzuziehung einer

PowerPointPräsentation, die als Anlage zum TOP 10 dem Protokoll beigefügt ist.

Eine Tagespflegeperson kann bis zu fünf Kinder betreuen, dies erfolgt in der Regel in der

eigenen Wohnung. In einer Großpflegestelle sind in der Regel 2 Tagespflegepersonen

beschäftigt, die acht bis zehn Kinder betreuen. In der Kindertagespflege werden in der Regel

Kinder bis zum dritten Lebensjahr betreut. Bei der Kindertagespflege handelt es sich um eine

selbständige Tätigkeit, eine Vertretung bei Ausfall der Tagespflegepersonen ist nicht

geregelt.

Der Bundesgesetzgeber hat den Anspruch auf Vertretung in § 23 SGB VIII verankert und

formuliert einen klaren Auftrag an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe:

r Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere

Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen.“

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Regelung bereits vor dem

Eintreten eines Vertretungsfalls bestehen soll.

Herr Michel erläutert die drei grundlegend unterschiedlichen Modelle: Vertretungsstützpunkt,

Vertretung Großtagespflege und selbstbeschaffte Vertretung.

Der Vertretungsstützpunkt konnte nach Rücksprache mit dem Rechtsamt der Hansestadt

neburg aus rechtlichen Gründen bislang nicht umgesetzt werden und besteht derzeit nur

als Modell. Dieses wurde nachgearbeitet. Eine Scheinselbständigkeit durch die Einrichtung

eines Vertretungsstützpunktes muss ausgeschlossen werdennnen. Bevorzugt soll es sich

beim Vertretungsstützpunkt um eine flexible Lösung handeln, die mit Abhol- und

Bringdiensten mobil ist. Absprachen und vertragliche Vereinbarungen privatrechtlicher

Vertrag - bestehen ausschließlich zwischen der vertretenden Kindertagespflegeperson /

-stelle und den Erziehungsberechtigten. Eine Vertretung in Form des Vertretungs-

stützpunktes kann nur stattfinden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Die enge Zusammenarbeit mit der Fachberatung Kindertagespflege und eine Ausgestaltung

der Eingewöhnungsphase muss sichergestellt sein. Die Finanzierung erfolgt über eine

Basispauschale zuzüglich der Kosten für die Vertretung gemäß der geltenden Satzung zur

Kindertagespflege. Hierbei wird von den aktuell geltenden Beitragssätzen ausgegangen.

Aktuell werden die Beitragssätze überprüft, eine Anpassung der Beitragssätze ist geplant.

Die Vertretung Großtagespflege ist nicht beschränkt auf nur eine einzelne Ganztages-

pflegestelle, hier kann es einen Pool für alle Großtagespflegestellen geben.

 

Herr Meyn merkt an, dass bereits 2019 der Beschluss gefasst wurde. Es sei sehr wichtig, vor

der Evaluierung die Vertretungsmodelle zu starten. Ein zentrales Thema sei das

Wegbrechen der Tagespflegepersonen. Unter welchen Konditionen können neue Kräfte für

die Tagespflege gewonnen werden?

 

Frau Steinrücke erläutert, dass sich die rechtliche Umsetzung schwierig gestaltet hat und

diesbezüglich eine enge Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt der Hansestadt Lüneburg

bestand. Die Schwierigkeit besteht auch darin, geeignete Vertretungskräfte zu finden. In mit

der Hansestadt Lüneburg vergleichbaren Städten gibt es keine solche Vertretungsregelung.

Lediglich der Landkreis Verden hat eine Vertretungsregelung eingeführt, deren Umsetzung

zwei bis drei Jahre gedauert hat. 

 

Herr Michel erklärt, dass das Interesse bei dem betreffenden Personenkreis geweckt ist, es

werden aktuell Gespräche geführt. 2022 wird im Bereich des Landkreises Lüneburg der

erste Vertretungsstützpunkt eröffnet. Dieser wird zunächst Modellcharakter haben, bei dem

jederzeit nachjustiert werden kann. Ein zweiter Stützpunkt im Landkreis und einer im Gebiet

der Hansestadt Lüneburg wären im weiteren Verlauf des Jahres 2022 geplant.

 

Frau Bauseneick fragt, ob Kosten beim Modell 2 Vertretung Großtagespflege - auf alle

lle anfallen würden und ob es sich um Fixkosten handelt.

 

Herr Michel erläutert, dass pro Vertretung in der Großtagespflege maximal 400,00 EURO

monatlich anfallen können. Dies ist davon abhängig, ob eine Vertretungskraft vorhanden ist

und wie viele Stunden im Monat sie tätig wird. Der Stundensatz beläuft sich auf 10,00

EURO.   

 

Frau Bauseneick möchte wissen, ob die Anzahl der Personen in der Großtagespflegestelle

gedeckelt ist.

 

Herr Michel erklärt, dass nach dem NKITaG pro Großtagespflegestelle maximal drei

Tagespflegekräfte tätig sein dürfen, von denen maximal eine Tagespflegekraft eine

Vertretungskraft sein darf

 

Frau Bauseneick bittet um Information, inwieweit die aufgeführten Mittel im Haushalt 2022

berücksichtigt sind.

 

Frau Bauer bestätigt, dass die Mittel, wie in der PowerPointPräsentation dargestellt, im

Haushalt 2022 eingeplant sind.

 

Nachdem es keine weiteren Fragen und Anmerkungen gibt, stellt Frau Widawski den Beschluss zur Abstimmung.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die vorgestellten Vertretungsmodelle umzusetzen und die erforderlichen Maßnahmen hierfür zu ergreifen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:      9

Nein-Stimmen:    0

Enthaltungen:     1

 

Unverändert beschlossen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 10_Förderung der Kindertagespflege - Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege (247 KB)