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Sachverhalt:#
Mit Wirkung zum 01.08.2018 trat eine, mit dem Landkreis Lüneburg abgestimmt, neue Kindertagespflegesatzung in Kraft, wobei die Regelung der Vertretungsregelung noch offenblieb. Zu den Aufgaben des Jugendhilfeträgers nach § 23 AGB VIII Absatz 4 Satz 2 gehört auch die Vermittlung von Vertretungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege. Es handelt sich hierbei um Vertretungen für erkrankte oder verhinderte Tagespflegepersonen.
Dem Jugendhilfeausschuss wurden am 23.05.2019 (VO/8393/19) bereits die Vertretungsvarianten vorgestellt. Die Vertretungsregelungen, die nun zur Umsetzung gelangen sollen, sind rechtlich geprüft und mit den Interessenverbänden der Tagespflegepersonen abgestimmt.
Seit Sommer 2021 läuft ein Interessenbekundungsverfahren für Vertretungspflegepersonen, um die Modelle nach dem Beschluss zügig umsetzen zu können. Es handelt sich um Vertretungsregelungen für die Tagespflegepersonen aus Hansestadt und Landkreis Lüneburg sowie für Großtagespflegestellen. Die Kosten hierfür sind im Haushalt 2022 eingeplant.
Herr Michel, Teamleitung des Familienbüros der Region Lüneburg, wird die verschiedenen Vertretungsmodelle vorstellen und steht anschließend zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 30,00 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die vorgestellten Vertretungsmodelle umzusetzen und die erforderlichen Maßnahmen hierfür zu ergreifen.
Anlagen: |
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