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Vorlage - VO/09853/22  

 
 
Betreff: Förderung der Kindertagespflege - Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Michel
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
01.02.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:#

 

Mit Wirkung zum 01.08.2018 trat eine, mit dem Landkreis Lüneburg abgestimmt, neue Kindertagespflegesatzung in Kraft, wobei die Regelung der Vertretungsregelung noch offenblieb. Zu den Aufgaben des Jugendhilfeträgers nach § 23 AGB VIII Absatz 4 Satz 2 gehört auch die Vermittlung von Vertretungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege. Es handelt sich hierbei um Vertretungen für erkrankte oder verhinderte Tagespflegepersonen.

 

Dem Jugendhilfeausschuss wurden am 23.05.2019 (VO/8393/19) bereits die Vertretungsvarianten vorgestellt. Die Vertretungsregelungen, die nun zur Umsetzung gelangen sollen, sind rechtlich geprüft und mit den Interessenverbänden der Tagespflegepersonen abgestimmt.

 

Seit Sommer 2021 läuft ein Interessenbekundungsverfahren für Vertretungspflegepersonen, um die Modelle nach dem Beschluss zügig umsetzen zu können. Es handelt sich um Vertretungsregelungen für die Tagespflegepersonen aus Hansestadt und Landkreis Lüneburg sowie für Großtagespflegestellen. Die Kosten hierfür sind im Haushalt 2022 eingeplant.

 

Herr Michel, Teamleitung des Familienbüros der Region Lüneburg, wird die verschiedenen Vertretungsmodelle vorstellen und steht anschließend zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.  30,00 €

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

  

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Das Angebot einer Vertretungsmöglichkeit in der Kindertagespflege stellt einen wichtigen Baustein zur Vereinbarung von Familie und Beruf dar.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die vorgestellten Vertretungsmodelle umzusetzen und die erforderlichen Maßnahmen hierfür zu ergreifen.

 

 

Anlagen: