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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Prüfungsmitteilung über die vom Nds. Landesrechnungshof durchgeführte überörtliche Prüfung "Kindeswohlgefährdung"  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.02.2022    
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/09842/21 Prüfungsmitteilung über die vom Nds. Landesrechnungshof durchgeführte überörtliche Prüfung "Kindeswohlgefährdung"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Regina Schallar
Federführend:Fachbereich 5a - Soziales und Integration Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Schallar, Regina  Fachbereich 5b - Familie und Bildung
   Bereich 50 - Service und Finanzen
   Bereich 52 - Soziale Dienste
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Schallar erläutert unter Hinzuziehung der PowerPointPräsentation, die als Anlage zu

TOP 9 dem Protokoll beigefügt ist, das Ergebnis des Prüfberichtes des Niedersächsischen

Landesrechnungshofs zum Kinderschutz. Unter anderem wurden durch den

Niedersächsischen Landesrechnungshof die Schutzvereinbarungen geprüft. Frau Schallar

geht auf die Besonderheit der durchgeführten Prüfung des Niedersächsischen

Landesrechnungshofes während der Corona Pandemie ein. Die Prüfung eröffnet eine gute

Möglichkeit, die eigenen Verfahrensweisen zu überprüfen. Aufgrund des Anstiegs der

vorliegenden Fälle sind die Vereinbarungen zu § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) 

einschließlich der Hilfe zur Erziehung zu überabreiten. Die Prüfung ergab weiterhin, dass es

im geprüften Zeitraum weniger Selbstmelder gab. Der Großteil der Meldungen erfolgte durch

die Polizei und durch die Schulen. 

 

In 2021 lagen folgende Zahlen vor:

430 Meldungen

  15 Fälle von Inobhutnahme

219 Fälle in denen die Familienhilfe aktiv ist

 

Hiervon waren 41% der betroffenen Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 14 Jahren alt

und 17 % der Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren alt.

Aktuell ist geplant, einen Arbeitskreis „Kindesschutz“ zu bilden. Dieser soll sich aus allen Akteuren zusammensetzen, mit denen das Jugendamt der Hansestadt bereits entsprechende Kooperationsvereinbarungen zum Kindesschutz abgeschlossen hat. 

Dies sind neben den freien Trägern auch Schulen, KiTas, die Polizei, die KJPP und auch die Sportvereine. Darüber hinaus wird der Beirat der Frühen Hilfen mit seinen Institutionen in diesem neu gegründeten Arbeitskreis Kindesschutz eingebunden.

Mit dem Personalservice besteht bereits der Kontakt, um die fehlenden Stellen zu besetzen.

 

Frau Wortmann-Wanke fragt, wie viele Personen vom Beirat Frühe Hilfen an dem neu zu bildenden Arbeitskreis Kindesschutz teilnehmen werden.

 

Frau Schallar erläutert, dass die Anzahl der Teilnehmer:innen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Vom Beirat Frühe Hilfen werden rund 20 Personen teilnehmen. Die Arbeitskreis Kindesschutz soll in Präsenz agieren, eine Termineinladung erfolgt, sobald Präsenzveranstaltungen wieder möglich sind.

 

Frau Wortmann-Wanke empfiehlt, die Erziehungsberatungsstellen in den Arbeitskreis Kindesschutz mit aufzunehmen.

 

Frau Schäfer fragt, ob die Zahlen in 2021 aufgrund der Corona Pandemie angestiegen sind.

 

Frau Schallar erläutert, dass im ersten Lockdown keine Auffälligkeiten bestanden. In 2021 bestand eine sehr gute Zusammenarbeit mit den Trägern. Familien, die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung unterstützt wurden, wurden in 2021 nicht aus den Augen verloren.

Frau Schallar übersendet die Auswertung der KWG-Statistik für die Jahre 2020 und 2021, die sich wie folgt gestaltet:

 

Jahr 2021 (Lämmkom Lissa)

429 Statistikmeldungen, davon:

-          37 Kindeswohlgefährdungen

-          50 Latente Kindeswohlgefährdungen

-          219 keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe-/Unterstützungsbedarf

-          123 keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfe-/Unterstützungsbedarf

Als Ergebnis:

-          72 neu eingeleitete HZE nach §§ 27 bis 32, 35 SGB VIII

-          9 neu eingeleitete Familienersetzende Hilfe nach §§ 27, 33 bis 35 SGB VII

-          15 Vorl. Schutzmaßnahme nach § 42 SGB VII

 

Jahr 2020 (Lämmkom Classic)

391 Statistikmeldungen, davon:

-          47 Kindeswohlgefährdungen

-          43 Latente Kindeswohlgefährdungen

-          202 keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe-/Unterstützungsbedarf

-          99 keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfe-/Unterstützungsbedarf


Als Ergebnis:

-          112 neu eingeleitete HZE nach §§ 27 bis 32, 35 SGB VIII

-          15 neu eingeleitete Familienersetzende Hilfe nach §§ 27, 33 bis 35 SGB VII

-          31 Vorl. Schutzmaßnahme nach § 42 SGB VII

 

Frau Kabasci fragt, ob die Informationen zum Kindesschutz auch mehrsprachig vorliegen.

 

Frau Steinrücke erläutert, dass die Hansestadt Lüneburg ihre Internetseite neugestalten wird, dazu werden dann auch mehrsprachige Informationen, insbesondere für die Jugendhilfe, zur Verfügung gestellt. Es sei besonders wichtig, die Öffentlichkeitsarbeit zu sensibilisieren, so dass die Akteure niederschwellig in Aktion seien. Wichtig ist auch, in den Stadteilhäusern Sprechzeiten des Jugendamtes / der Jugendhilfe anzubieten, damit Familien die Hemmung verlieren, die Jugendhilfe anzunehmen. 

 

Nachdem es keine weiteren Fragen und Anmerkungen gibt, stellt Frau Widawski den Beschluss zur Abstimmung.

 

 

 


Beschluss:

 

Die Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes vom 10.12.2021 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntmachung und Auslegung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) zu veranlassen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:     10

Nein-Stimmen:    0

Enthaltungen:     0

 

Einstimmig unverändert beschlossen.  Weitere Beschlussfassung im VA am 01.03.2022 und im Rat am 02.03.2022.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 9_Prüfungsmitteilung über die vom Nds. LRH durchgeführte überörtliche Prüfung Kindeswohlgefährdung (187 KB)