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Frau Schallar erläutert unter Hinzuziehung der PowerPointPräsentation, die als Anlage zu TOP 9 dem Protokoll beigefügt ist, das Ergebnis des Prüfberichtes des Niedersächsischen Landesrechnungshofs zum Kinderschutz. Unter anderem wurden durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof die Schutzvereinbarungen geprüft. Frau Schallar geht auf die Besonderheit der durchgeführten Prüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes während der Corona Pandemie ein. Die Prüfung eröffnet eine gute Möglichkeit, die eigenen Verfahrensweisen zu überprüfen. Aufgrund des Anstiegs der vorliegenden Fälle sind die Vereinbarungen zu § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) einschließlich der Hilfe zur Erziehung zu überabreiten. Die Prüfung ergab weiterhin, dass es im geprüften Zeitraum weniger Selbstmelder gab. Der Großteil der Meldungen erfolgte durch die Polizei und durch die Schulen.
In 2021 lagen folgende Zahlen vor: 430 Meldungen 15 Fälle von Inobhutnahme 219 Fälle in denen die Familienhilfe aktiv ist
Hiervon waren 41% der betroffenen Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 14 Jahren alt und 17 % der Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren alt. Aktuell ist geplant, einen Arbeitskreis „Kindesschutz“ zu bilden. Dieser soll sich aus allen Akteuren zusammensetzen, mit denen das Jugendamt der Hansestadt bereits entsprechende Kooperationsvereinbarungen zum Kindesschutz abgeschlossen hat. Dies sind neben den freien Trägern auch Schulen, KiTas, die Polizei, die KJPP und auch die Sportvereine. Darüber hinaus wird der Beirat der Frühen Hilfen mit seinen Institutionen in diesem neu gegründeten Arbeitskreis Kindesschutz eingebunden. Mit dem Personalservice besteht bereits der Kontakt, um die fehlenden Stellen zu besetzen.
Frau Wortmann-Wanke fragt, wie viele Personen vom Beirat Frühe Hilfen an dem neu zu bildenden Arbeitskreis Kindesschutz teilnehmen werden.
Frau Schallar erläutert, dass die Anzahl der Teilnehmer:innen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Vom Beirat Frühe Hilfen werden rund 20 Personen teilnehmen. Die Arbeitskreis Kindesschutz soll in Präsenz agieren, eine Termineinladung erfolgt, sobald Präsenzveranstaltungen wieder möglich sind.
Frau Wortmann-Wanke empfiehlt, die Erziehungsberatungsstellen in den Arbeitskreis Kindesschutz mit aufzunehmen.
Frau Schäfer fragt, ob die Zahlen in 2021 aufgrund der Corona Pandemie angestiegen sind.
Frau Schallar erläutert, dass im ersten Lockdown keine Auffälligkeiten bestanden. In 2021 bestand eine sehr gute Zusammenarbeit mit den Trägern. Familien, die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung unterstützt wurden, wurden in 2021 nicht aus den Augen verloren. Frau Schallar übersendet die Auswertung der KWG-Statistik für die Jahre 2020 und 2021, die sich wie folgt gestaltet:
Jahr 2021 (Lämmkom Lissa) 429 Statistikmeldungen, davon: - 37 Kindeswohlgefährdungen - 50 Latente Kindeswohlgefährdungen - 219 keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe-/Unterstützungsbedarf - 123 keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfe-/Unterstützungsbedarf Als Ergebnis: - 72 neu eingeleitete HZE nach §§ 27 bis 32, 35 SGB VIII - 9 neu eingeleitete Familienersetzende Hilfe nach §§ 27, 33 bis 35 SGB VII - 15 Vorl. Schutzmaßnahme nach § 42 SGB VII
Jahr 2020 (Lämmkom Classic) 391 Statistikmeldungen, davon: - 47 Kindeswohlgefährdungen - 43 Latente Kindeswohlgefährdungen - 202 keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe-/Unterstützungsbedarf - 99 keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfe-/Unterstützungsbedarf
- 112 neu eingeleitete HZE nach §§ 27 bis 32, 35 SGB VIII - 15 neu eingeleitete Familienersetzende Hilfe nach §§ 27, 33 bis 35 SGB VII - 31 Vorl. Schutzmaßnahme nach § 42 SGB VII
Frau Kabasci fragt, ob die Informationen zum Kindesschutz auch mehrsprachig vorliegen.
Frau Steinrücke erläutert, dass die Hansestadt Lüneburg ihre Internetseite neugestalten wird, dazu werden dann auch mehrsprachige Informationen, insbesondere für die Jugendhilfe, zur Verfügung gestellt. Es sei besonders wichtig, die Öffentlichkeitsarbeit zu sensibilisieren, so dass die Akteure niederschwellig in Aktion seien. Wichtig ist auch, in den Stadteilhäusern Sprechzeiten des Jugendamtes / der Jugendhilfe anzubieten, damit Familien die Hemmung verlieren, die Jugendhilfe anzunehmen.
Nachdem es keine weiteren Fragen und Anmerkungen gibt, stellt Frau Widawski den Beschluss zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes vom 10.12.2021 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntmachung und Auslegung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Einstimmig unverändert beschlossen. Weitere Beschlussfassung im VA am 01.03.2022 und im Rat am 02.03.2022.
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