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Auszug - Verlängerung der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) zur Förderung von Elektromobilität   

 
 
Digitale Informationsveranstaltung des Ausschusses für Mobilität
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Mobilität Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 14.12.2021    
Zeit: 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/09813/21 Verlängerung der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) zur Förderung von Elektromobilität
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kunz, Andrea
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 35 - Mobilität
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea  Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
   DEZERNAT III
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat Moßmann klärt über die Hintergründe des TOPs auf. Anlass sei das Auslaufen der Privilegierung für Elektrokraftfahrzeuge nach der städtischen Parkgebührenordnung (ParkGO) zum 31.12.2021, welche es Elektrofahrzeugen ermögliche, kostenfrei in einigen Straßen zu parken.

 

Der Vorschlag der Verwaltung sei eine Verlängerung bis zum Auslaufen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) am 31.12.2026, das diese Privilegierungsmöglichkeit vorsehe.

 

Grundsätzlich sei für den Beschluss der Rat zuständig, jedoch erscheine ein heutiges Votum der Anwesenden als hilfreich.

 

Ratsherr Balmaceda empfindet die Förderung der Elektromobilität als gut und stimmt für eine Verlängerung.

 

Ratsherr Soldan weist darauf hin, dass eine Befreiung von Parkgebühren nicht grundsätzlich Anreize zur Anschaffung von Elektroautos setze und man stattdessen die Ergebnisse der derzeit laufenden Untersuchung zur Parkraumbewirtschaftung abwarten solle. Prinzipiell spricht er sich gegen eine weitere Privilegierung aus.

 

Ratsherr Neumann stimmt den Aussagen des Ratsherrn Soldan zu.

 

Ratsfrau Bauseneick kritisiert die kurzfristige Besprechung, da man keine Gelegenheit gehabt hätte, Rücksprache mit der eigenen Fraktion zu halten.

 

Nach den Einschätzungen von den Ratsherren Schultz und Goralczyk sei eine Verlängerung um fünf Jahre zu lang.

 

Ratsherr Soldan gibt zu verstehen, dass eine derartige Verlängerung nicht der Verkehrswende dienlich und dagegen ein kürzerer Zeitraum oder sogar gänzliches Auslaufenlassen der Privilegierung ein politisches Zeichen sei.

 

Bezugnehmend auf die Aussagen von Ratsherrn Soldan entgegnet Ratsherr Goralczyk, dass ein kurzfristiges Auslaufenlassen einen gewissen Überraschungseffekt berge und er sich daher für einen Übergangszeitraum ausspreche.

 

Stadtrat Moßmann stellt fest, dass diese Thematik kontrovers diskutiert werde und schlägt vor, die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung abzuwarten und zunächst eine Verlängerung der Befreiung bis zum 30.09.2022 und längstens zum 31.12.2022 vorzunehmen.

Dies könne als sogenannte Übergangsfrist gelten.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag mehrheitlich zu.

 


Beschluss:

Die Ausschussmitglieder einigen sich mehrheitlich auf eine Empfehlung der Verlängerung für einen Zeitraum bis zu maximal einem Jahr.