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Beratungsinhalt:
Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK berichtet anhand der beigefügten Präsentation über den Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020. Dabei geht Sie auf die wichtigsten Eckdaten ein.
Auf die Frage vom Beigeordneten PAULY nach den Gründen für die Minderaufwendungen beim Personalbudget, erläutert Fachbereichsleiter 1 Herr MILDNER, dass diese auf vakante Personalstellen zurückzuführen sind, welche im Haushaltsplan mit Personalkosten hinterlegt sind und nicht zeitgerecht besetzt bzw. nachbesetzt werden konnten. Eine Ursache hierfür ist u.a. der bestehende Fachkräftemangel. Fachbereichsleiter 1 Herr MILDNER führt weiter aus, dass erst mit Genehmigung des Stellenplanes neu geschaffene Stellen ausgeschrieben werden können. Der Vorschlag vom Ausschussvorsitzenden Ratsherr SCHWAKE, die Stellenausschreibungen vorzubereiten, so dass diese direkt nach Haushaltsgenehmigung veröffentlicht werden können, wird vom Fachbereichsleiter 1 Herrn MILDNER aufgenommen. Daraufhin merkt Beigeordneter PAULY an, dass eine realistischere Planung notwendig sei. Zudem schlägt er vor, dass bei der nächsten Kommunalwahl ein Doppelhaushalt aufgestellt werden sollte.
Ratsherr KOHLSTEDT erkundigt sich, ob bei nicht besetzten Personalstellen die Aufgaben extern vergeben werden können. In diesem Zuge möchte auch Ratsherr FREITAG wissen, inwiefern in das Marketing für eine bessere Außendarstellung der Verwaltung zur Personalgewinnung investiert wird. Fachbereichsleiter 1 Herr MILDNER erklärt, dass eine Vergabe von Aufgaben an externe Firmen im vollen Umfang nicht möglich ist, da die Leistungen auch einer internen Koordination und Begleitung bedürfen. Es wird mitgeteilt, dass Headhunter für die Besetzung bestimmter vakanter Personalstellen eingesetzt werden und im letzten Jahr ein Prozess für eine Verbesserung der Außendarstellung gestartet ist.
Im Anschluss geht der Leiter des RPA Herr JONAS kurz auf den Prüfungsbericht des RPA ein. Die Prüfung des Jahres 2020 hat zu Prüfungsbemerkungen geführt. Herausgestellt wird jedoch, dass wie in den Vorjahren die Prüfungsbescheinigung erteilt wird und die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Beschlussfassung über die Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen.
Zur Prüfungsbemerkung Nr. 5.3 „Machbarkeitsstudie“ erfragt Beigeordneter PAULY, ob die Vergabe der Leistung auf Grundlage der HOAI die erwähnte Kostensteigerung mit sich brachte. Herr KRÜGEL vom zuständigen RPA erläutert daraufhin den Hintergrund der Prüfungsbemerkung. Mit der Auszahlung der Schlussrechnung wurde nach Auffassung des RPA eine Leistung vergütet, die nicht im vollen Umfang erbracht worden ist. Bereichsleiter 82 Herr PRIGGE nimmt hierzu Stellung und erläutert, dass aus Sicht der Verwaltung die Leistung erbracht worden ist und die Machbarkeitsstudie der gewünschten Qualität entsprach. Folglich war die Stadt zur Auszahlung der Schlussrechnung an das Architekturbüro rechtlich verpflichtet. Im Anschluss merken Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK und Bereichsleiter 82 Herr PRIGGE an, dass die Verwaltung ganzjährig mit dem RPA in Kontakt ist und ein regelmäßiger Austausch zum Stand der Maßnahmen erfolgt. Beschluss:
Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
a) Gemäß § 129 NKomVG beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Jahresabschluss 2020 der Hansestadt Lüneburg gemäß Anlage (1), Seite 3.
b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Hansestadt Lüneburg und die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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