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Beratungsinhalt:
Stadtrat Moßmann beantwortet die Anfrage wie folgt:
In den nächsten Jahren wird das „Hanseviertel III“ realisiert werden. Im gesamten Wohnquartier zwischen Bleckeder Landstraße und Dahlenburger Landstraße (gen Osten ab Am Schützenplatz) gilt eine 30 km/h Zone. Piktogramme wurden bereits 2019 zur Verdeutlichung angeordnet.
Das Hanseviertel III wird zwei Zufahrten an die Bleckeder Landstraße erhalten, über die sowohl die Innenstadt als auch die Ortsumgehung (B 4) und die B 216 erreicht werden können. Darüber hinaus steht die Straße Stadtkoppel als Alternativroute in/aus Richtung Südosten zur Verfügung.
Die Ergebnisse der „Verkehrstechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 153 „Hanseviertel Ost“ in der Hansestadt Lüneburg – Aktualisierung“ (März 2017) zeigen, dass diese Straßen das zu erwartende Verkehrsaufkommen des Hanseviertels weitgehend aufnehmen werden.
Ein Bedarf zur „Durchfahrung“ des Wohngebiets besteht ausschließlich in/aus Richtung Theodor-Heuss-Straße. Diese Verkehre werden jedoch in erster Linie die Kastanienallee nutzen. Nur in/aus Richtung Anna-Vogeley-Straße, die jedoch ein vergleichsweise geringes Verkehrsaufkommen haben wird, mag die Route über Ahornweg und Bunsenstraße eine mögliche Alternative darstellen.
Die Ausweisung von Einbahnstraßen weist mehrere Nachteile auf:
- der Linienbusverkehr kann nicht in beiden Richtungen auf derselben Route geführt werden, - die Anwohner der Straßen müssen Umwege in Kauf nehmen, - es sind Verkehrsverlagerungen möglich bzw. wahrscheinlich und - durch den fehlenden Begegnungsverkehr in den Einbahnstraßen kann das Geschwindigkeitsniveau ansteigen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Anzahl an Pkw, für die eine Route durch das Wohngebiet interessant ist, relativ gering ist. Bestenfalls die Bunsenstraße wird zwischen Anna-Vogeley-Straße und Theodor-Heuss-Straße von wenigen Pkw genutzt werden. Dem geringen Nutzen des Einbahnsystems stehen jedoch verschiedene – teils erhebliche auch von der Anwohnerschaft ungewünschte – Nachteile gegenüber.
Nach der seitens des Gutachters zur o.g. verkehrstechnischen Untersuchung eingeholten Stellungnahme wird empfohlen, die Entwicklung abzuwarten und nur bei einer spürbaren Verschlechterung der Verkehrssituation Maßnahmen zu ergreifen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bunsenstraße eine wichtige Erschließungsfunktion für Neu Hagen im Hinblick auf den ÖPNV hat und bei einer Führung im Einbahnstraßensystem eine Teilverlagerung der Buslinie notwendig werden würde.
Beschluss:
Der Rat nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis
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