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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Maßnahmen zur Klimaneutralität bei der Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau)  

 
 
Videokonferenz: Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 15.06.2021    
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/9562/21 Maßnahmen zur Klimaneutralität bei der Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Beteiligt:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Bearbeiter/-in:Dr. Hellmann, Karina   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Stadtrat Moßmann leitet den TOP ein und nimmt zunächst zu der Kritik Stellung, die in der heutigen LZ seitens der Initiatoren des Klimaentscheids Lüneburg am Klimaschutzplan geäert wurde. Kritisiert wird unter anderem, dass sich die Hansestadt Lüneburg im Gegensatz zum Landkreis Lüneburg nicht das Ziel gesetzt habe, bis 2030 klimaneutral zu werden. Hierzu verweist er auf den Beschluss des Rates vom 08.06.2020, mit dem der Klimaschutzplan verabschiedet wurde und der eben das Landkreisziel klar benennt. Es sei selbstverständlich, dass die städtischen Maßnahmen alle im Licht dieses Ziels zu sehen sind. Des Weiteren werde kritisiert, dass die Hansestadt noch das Klimaschutzziel 2050 benenne. Dies bezieht sich auf die Bundesvorgabe aus dem Klimaschutzgesetz. Sobald die zu erwartende Gesetzesänderung in Kraft trete, werde man das neue Bundes-Klimaneutralitätsziel 2045 im Klimaschutzplan übernehmen. Hierauf wurde bereits in der Ratsvorlage hingewiesen.

Auch sei für ihn nicht nachvollziehbar, wieso ausgerechnet bemängelt werde, dass im Klimaschutzplan Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs fehlen würden. Es gebe ein eigenes Kapitel zu Mobilitätsmaßnahmen, darunter Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs, nämlich die Maßnahme C7, die mit Verweis auf das städtische Radverkehrskonzept für 2021 ein Volumen von 3,7 Mio. € benenne.

Insofern sei auch haltlos, dass städtische Klimaschutzmaßnahmen nur mit einem Volumen von 250.000,- € im Jahr 2021 gefördert würden.

Auch gehe die Kritik ins Leere, als dass die Maßnahmensteckbriefe sich überwiegend nur an die Verwaltung richteten und die Zielgruppen Bürger und Unternehmen nicht adressiertrden. Herr Moßmann verweist anhand von Beispielen auf die Maßnahmensteckbriefe des Klimaschutzplans, in denen sehr wohl solche Maßnahmen benannt sind. Zum Beispiel gebe es zahlreiche Beratungsangebote, die sich auch an Unternehmen richten, und der Ausbau nachhaltiger Wärmenetze der Zukunft beziehe ohnehin das gesamte Stadtgebiet ein. Auch verweist er auf die Fördermaßnahmen aus den TOPs 7, 8 und 9, die ausschließlich die Klimaschutzziele zum Hintergrund hätten.

Abschließend merkt er an, dass er immer offen für Kritik sei. Er erwarte aber auch, dass man sich eingehend und umfassend mit dem Klimaschutzplan beschäftige, bevor man solche Kritik äere.

Frau Schäfke, Geschäftsführerin der LüWoBau GmbH, trägt zu den Maßnahmen zur Klimaneutralität bei der Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau) vor.

Beigeordneter Mencke erklärt, dass Politik und Verwaltung der LüWoBau gegenüber keine Vorgaben aussprechen sollten, sondern der Ausbau einer Kooperation verstärkt werden muss. In der Vergangenheit haben einige Fraktionen angeregt, dass Verkäufe von Anteilen der Stadt an der LüWoBau vorzunehmen sind. Herr Mencke rät davon ab, da nur durch Mitbestimmung der Verwaltung und Politik die Themen Klimaschutz und bezahlbarer Wohnraum mit Sicherheit weiterhin so prioritär bei der LüWoBau behandelt werden wie bisher.

Frau Schäfke regt an, dass die Hansestadt weiterhin Hauptgesellschafter bleibt.

Beigeordneter Neubauer chte in Bezug auf die (Innen)-Verdichtung wissen, ob der Ausbau von Dachgeschossen durch die LüWoBau in ihrem Bestand glich sei und wie viele der Dachgeschosse unter Berücksichtigung von Brandschutz und Statik ausbaufähig sind und danach trotzdem noch wohngeldfähige Mieten angesetzt werden können.

Frau Schäfke erklärt, dass sie zum Dachgeschoss-Ausbau keine genauen Zahlen mitteilen kann. Sie erklärt, dass ein besonderer Kostenpunkt bei dem Ausbau von barrierefreiem bzw. barrierearmem Wohnen liegt. So belaufe sich die Kostenschätzung für den Ausbau auf 4.000,- € pro m². Ein weiteres Problem bestünde darin, dass durch den Ausbau zwar die Dachgeschosse modernisiert werden, nicht aber der Unterbau. In diesem Kontext gibt sie zu bedenken, dass Neubauten barrierefrei mindestens jedoch barrierearm errichtet werden. Der Ausbau von Dachgeschossen führt dagegen nicht dazu, dass das gesamte Gebäude barrierefrei ist. Die LüWoBau fokussiere sich daher aus Kostengründen grundlegend auf den Neubau. Um Kosten zu sparen, wird über die glichkeit der Nutzung von „Grauer Energie nachgedacht, bei der Häuser entkernt und dann lediglich der übriggebliebene Beton, wie z.B. Außenwände, verwendet wird. Zudem werden weitere Kosten reduziert, indem serielle Bauvorhaben umgesetzt werden, also immer gleiche Bauvorhaben und Verfahren verwendet werden.

Ausschussvorsitzende Lotze schlägt vor, dass die LüWoBau mindestens zwei Mal pro Wahlperiode in den Umweltausschuss eingeladen wird, um über den aktuellen Stand zu berichten

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.