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Beratungsinhalt:
Frau Dr. Hellmann führt ins Thema ein und regt an, dem Vorschlag, die Förderung von Batteriespeichern zu streichen, zuzustimmen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Doppelförderung für Batteriespeicher möglich, da das Land Niedersachsen seit Kurzem entsprechende Fördermittel bereitstellt. Ratsherr Gros beanstandet die geplante Entfernung der Förderung für Batteriespeicher. Er beantragt, dass die Förderung als Auffangklausel beibehalten wird verbunden mit der Vorgabe, dass Antragsteller zunächst andere Förderungen beantragen und bei Versagung seitens der Hansestadt geprüft wird, ob eine Förderung gewährt wird. Ratsherr Neubauer weist darauf hin, dass bei der Änderung der Richtlinie zwar die Förderung für Batteriespeicher entfernt würde, jedoch die Fördersumme noch weiter zur Verfügung stünde. Frau Dr. Hellmann führt den Punkt der Doppelfinanzierung hinsichtlich der Förderung für Batteriespeicher weiter aus und gibt zu bedenken, dass mehr Fördermitttel für Maßnahmen der energetischen Sanierung zur Verfügung stehen, wenn Batteriespeicher als Fördergegenstand gestrichen werden. Im Bereich der energetischen Sanierung ist ein besonders hohes Energieeinsparpotential vorhanden, so dass in diesem Bereich bevorzugt gefördert werden sollte. Ratsherr Neubauer plädiert für eine Entfernung der Förderung der Batteriespeicher. Herr Stadtrat Moßmann bittet um Klarstellung, ob auch eine Maximalförderung durch die Hansestadt Lüneburg stattfände. Frau Dr. Hellmann verneint dies und erklärt, dass die Hansestadt Lüneburg immer nur eine Aufstockung der bereits erhaltenen Förderung gewährt.
Ausschussvorsitzende Lotze bittet den Ausschuss um Abstimmung über den Vorschlag von Herrn Gros, dahingehend, dass vorrangig Bundes- und Landesförderung zu beantragen sind. Erst bei Vorliegen einer Versagung oder einer teilweisen Förderung wird geprüft, ob eine Förderung seitens der Hansestadt gewährt wird.
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag von Ratsherrn Gros:
Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 0
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, dass die Richtlinie für das Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum wie vorgeschlagen geändert wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 |
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