Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Herr Stadtrat Moßmann führt mit Verweis auf die Vorlage ins Thema ein. Ratsherr Gros bittet Frau Dr. Hellmann um eine kurze Zusammenfassung des Sachverhalts. Frau Dr. Hellmann erklärt, dass das Förderprogramm bereits seit 2005 besteht und bis zum 31.12.2020 auf einzelne Baugebiete beschränkt war, da die Gelder im Zuge der Erschließung der entsprechenden Gebiete von den jeweiligen Bauträgern eingezahlt wurden. Zum 01.01.2021 wurde das Förderprogramm für das gesamte Stadtgebiet geöffnet, um die bestenden Restmittel zu vergeben, da in den bisher förderfähigen Baugebieten keine Nachfrage mehr bestand. Infolgedessen wurde der gesamte Fonds komplett aufgebraucht, u.a. weil keine weiteren Förderprogramme von Bund oder Ländern zu diesem Themenschwerpunkt existieren. Die Verwaltung strebt eine Änderung der Richtlinie an, um eine Anpassung an die aktuelle Entwicklung – beispielsweise sind PV-Anlagen im Vergleich zu 2005 sehr viel günstiger – vorzunehmen. Es werden drei grundlegende Änderungen empfohlen: 1. Zukünftig soll der Eigentümer Antragssteller sein, bisher wurde der Antrag für die jeweilige Maßnahme durch die Handwerksbetriebe gestellt. 2. Der Fördergegenstand der PV-Anlagen soll um Fassaden-Module, Balkon-Module, Hybrid-Anlagen erweitert werden. 3. Die Fördersätze sollen an die aktuellen Entwicklungen angepasst und je nach Leistung gestaffelt werden.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, dass die Richtlinie zum Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien wie vorgeschlagen geändert wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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