Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Frau Dziuba-Busch, Bereich Umwelt, trägt zur Aufhebung der Richtlinie der Hansestadt zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen hin zum Erlass einer Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung vor. Ratsherr Gros fragt nach, ob bei der Erarbeitung der Neufassung dieser Richtlinie Gespräche mit den sogenannten Stakeholdern wie etwa der Industrie- und Handelskammer (IHK) stattgefunden haben. Frau Dziuba-Busch antwortet, dass zwar keine Gespräche mit der IHK stattgefunden haben, jedoch hätte die Erarbeitung mit den Autoren anderer Beschaffungsrichtlinien sowie dem Umweltbundesamt stattgefunden. Insofern ist die Richtlinie als ein lebendiges Dokument zu verstehen, dass stets offen für Änderungen sei. Ratsherr Mencke weist in Anlehnung an den Punkt 3 „Geringer Ressourcenverbrauch“ der Beschaffungsrichtlinie auf den Umweltausschuss vom 02.06.2021 hin. Dort wurden entgegen des Punkt 3 Holzschilder gekauft und nicht vorhandenes Natursteinmaterial verwendet. Ratsherr Neubauer regt an, ob man die Richtlinie auch auf der Website der Hansestadt einsehen könne, um dem Bürger aufzuzeigen, dass die Hansestadt nachhaltig beschafft. Ratsherr Gros beanstandet, dass die Richtlinie „nicht mehr aktuell“ sei. Er verweist dahingehend auf den Leitfaden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Er regt an, dass die Beschaffungsrichtlinie unter der Einbeziehung aktueller Erkenntnisse und der Einbeziehung von Stakeholdern überarbeitet wird. Ratsherr Neubauer verweist auf das kommende Lieferkettengesetz, dessen Entwurf am 11.06.2021 vom Bundestag beschlossen wurde und stellt die Frage in den Raum, ob dahingehend neue Standards in Bezug auf die Beschaffungsrichtlinie gesetzt werden müssen. Ausschussvorsitzende Lotze gibt zu bedenken, dass die Vorlage am 31.05.2021 vor dem Beschluss des Lieferkettengesetzes erstellt worden ist. Beschluss:
1. Die „Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen“ vom 06.11.2008 in der aktuellen Fassung wird aufgehoben. 2. Die anliegende Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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