Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Frau Bauer bezieht sich auf die Beschlussvorlage. Herr Goralczyk merkt an, dass grundsätzlich die Rückerstattung als korrekt empfindet, da eine Leistung nicht erbracht wurde. Er stellt sich aber die Frage, ob die Rückzahlung rechtlich überprüft wurde und korrekt ist.
Frau Bauer erläutert, dass die Regelung privatrechtlich ausgestaltet ist und nicht den Regularien des Nds. Kommunalabgabengesetzes unterliegt. Von den Regelungen in der Elternbeitrags- und Benutzungsverordnung für Kindertagesstätten könne durch Ratsbeschluss abgewichen werden.
Beschluss:
Allen Eltern, die der Aufforderung von Minister Tonne gefolgt sind bzw. die keine Betreuung in Anspruch nehmen konnten, wird der volle Beitrag ab dem 16.12.20 bis zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes in den Kindertagesstätten bzw. bis zur vollständigen Aufhebung der zu unterstützenden Einschränkungen erlassen bzw. Tag genau abgerechnet. Sofern die Elternentgelte/ Elternkostenbeiträge bereits nach der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten bzw. der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege im Stadtgebiet Lüneburg im vertragsgemäßen Umfang gezahlt worden sind, werden diese entsprechend erstattet. Diese Regelung wird auch für die freien Träger von Kindertagesstätten übernommen. Die den freienTrägern daraus entstehende Einnahmeausfällte werden seitens der Hansestadt Lüneburg erstattet.
Diesem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
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