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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Gewährung eines investiven Zuschusses an den Waldkindergarten Lüneburg e.V. zur Beschaffung eines neuen Bauwagens  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 09.03.2021    
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/9422/21 Gewährung eines investiven Zuschusses an den Waldkindergarten Lüneburg e.V. zur Beschaffung eines neuen Bauwagens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Fachbereich 5b - Familie und Bildung
 
Beschluss


Frau Schellmann gibt zu bedenken, dass es sich hierbei nicht um einen Zuschuss, sondern um eine reine Investition in eine mobile Kindertagesstätte handelt. Sie fragt diesbezüglich nach den Eigentumsverhältnissen.

Frau Bauer bestätigt die Vollfinanzierung und erklärt, dass dieses ein Gesamtkonstrukt für alle freien Träger ist. Dafür gibt es den Betriebsführungs und Defizitausgleichsvertrag. Die Stadt kommt für die Defizite auf. Der Bauwagen geht in das Eigentum der Kita über, die Finanzierung ist jedoch an bestimmte Nutzungsbedingungen geknüpft, mindestens für die Zeit der Abschreibung.

Der Waldkindergarten wird damit nicht bessergestellt als andere freie Träger. Mit der Vollfinanzierung des Bauwagens sind im Rahmen des Defizitausgleiches keine Raumkosten z.B. in Form von Miete mehr zu berücksichtigen wie sie z.B. bei anderen freien Trägern anfallen würden.

Frau Schellmann meint, dass das Wort „Finanzierung“ mehr Klarheit verschaffen würde als „Zuschuss“ und wünscht die Änderung.

Herr Novak stimmt dem zu.

 

Herr Goralczyk stellt die Frage nach der Anzahl der Kinder, die dort betreut werden und lt den Bauwagen für sehr kostenintensiv und stellt die Nachhaltigkeit bei 15 Jahren in Frage.

 

Frau Bauer teilt mit, dass die Betriebserlaubnis für 15 Kinder besteht. Das Konzept der Kita hatte bisher den Bauwagen nur als Schutzraum vorgesehen und somit war dieser klein und wird schon seit 20 Jahren genutzt.

Die Ansprüche sind gestiegen und die Betreuungszeit ist auf sechs Stunden pro Tag erhöht. Der neue Bauwagen ist komfortabler und größer. Die voraussichtliche Nutzungsdauer wird vermutlich mindestens 20 Jahre sein.

 

Herr Meyn befürwortet den Bauwagen und merkt an in Relation gesetzt ist ein Waldkindergarten betriebswirtschaftlich günstiger. Komfort und Qualität muss vorhanden sein. Eine Abfrage in seiner Fraktion hat bereits zu einer Zustimmung geführt.

 

Herr Neumann fragt, wie der Prozess des Defizitausgleiches aussieht und ob die Ausgaben beschränkt bzw. kontrolliert werden.

 

Frau Bauer stellt die übliche Vorgehensweise der Einnahme-Ausgaben Gegenüberstellung dar. Einnahmen sind Zuschüsse des Landkreises, Finanzhilfeleistungen des Landes Niedersachsen sowie der Spendeneinnahmen.

Das Kitagesetz, der TVÖD und der Betriebsführungsvertrag geben Pauschalen und Höchstsätze r Aufwendungen vor.

Nachweise werden vorgelegt und kontrolliert, so dass es keinen beliebigen Defizitausgleich gibt.

 

Herr Nowak weist daraufhin, dass dies grundsätzlich ein Thema für die weiteren Jugendhilfeausschusssitzungen als Tagesordnungspunkt sein könnte, fordert nun aber die Abstimmung.

Die Anregung von Frau Schellmann, den Beschluss dahingehend abzuändern, das Wort „Zuschuss“ durch „Finanzierung“ auszutauschen, wird angenommen und der Beschluss entsprechend geändert.

 

Beschluss:

 

Der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der Budgetierung in Höhe von bis zu 60.000,- € und der Bewilligung einer investiven Finanzierung bis zur Höhe von 60.000,- € an den Waldkindergarten e. V. zur Beschaffung eines neuen Bauwagens wird zugestimmt.

 

Dem Beschluss wird mit einer Enthaltung zugestimmt.