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Vorlage - VO/9422/21  

 
 
Betreff: Gewährung eines investiven Zuschusses an den Waldkindergarten Lüneburg e.V. zur Beschaffung eines neuen Bauwagens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Fachbereich 5b - Familie und Bildung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
09.03.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Waldkindergarten Lüneburg e.V. (am Hasenburger Mühlenbach) hat am 24.07.20 einen Antrag auf Kostenübernahme/ Finanzierung eines neuen Bauwagens für den Kindergartenbetrieb gestellt. Begründet wurde der Antrag damit, dass der bisherige Bauwagen bereits 20 Jahre im Betrieb ist und nun arg in die Jahre gekommen sei. Er entspreche nicht mehr den Bedürfnissen des Kindergartens. Hinzu komme, dass die Betreuungszeit für Waldkindergärten im Laufe des letzten Jahres von 5 auf 6 Stunden täglich erhöht wurde und damit auch ggf. eine längere Verweildauer im Bauwagen einher geht.

 

Der Waldkindergarten e.V. ist noch nicht auf den neuen Musterbetriebsführungsvertrag mit Defizitausgleich umgestellt. Bisher erhält der Verein als Unterstützung von der Hansestadt Lüneburg einen festen monatlichen Betrag pro betreutem Kind, der jährlich um 2 % gesteigert wird. Nach Vorlage der Jahresrechnung erhält der Verein bei nachgewiesenen Unterdeckung in der Regel weitere Ausgleichszahlungen von der Hansestadt Lüneburg.

 

Der Musterbetriebsführungsvertrag würde für die Nutzung von Räumlichkeiten für den Kitabetrieb entweder die Höhe der Miete bis zu einem vereinbarten Höchstsatz/m² berücksichtigen oder bei Eigentum die Kreditfinanzierungskosten und die Abschreibungen.

 

Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass im Haushalt 2020 keine ausreichenden Mittel für einen Bauwagen veranschlagt waren, wurde mit dem Verein zunächst geklärt, ob der Bauwagen nicht kreditfinanziert werden könnte. Vom Verein waren 3 Angebote für einen Bauwagen vorgelegt worden, deren Kosten sich zwischen 41.000 und 53.000 € brutto bei etwas variabler Ausstattung bewegten. Als Aufbaumaße wurde eine Aufbaulänge von 9,00 m, eine Aufbaubreite von 2,50 m und einer Scheitelhöhe innen von 2,30 m vorgegeben.

 

Der Verein hat sich daraufhin um eine Kreditfinanzierung bemüht. Die angefragten Banken wollten jedoch nur ein Darlehen gewähren, wenn die Hansestadt Lüneburg eine Bürgschaft erteilt hätte, da die Sicherheit bei dem eingetragenen Verein nicht ausreichte.

 

Die Erteilung einer Bürgerschaft seitens der Hansestadt Lüneburg wurde geprüft, aber aus folgenden Gründen verworfen:

 

Nach der Bürgschaftsrichtlinie der Hansestadt Lüneburg können nach den vorgegebenen Regularien nur 80 % des Kredites verbürgt werden. Für die übrigen 20 % hätte der Verein dann immer noch keine Lösung gehabt, da er nicht über ausreichend Eigenmittel verfügt. Zudem hätte der Verein für die Bürgschaft eine Bürgschaftsprovision an die Hansestadt Lüneburg zahlen müssen. Es wäre dadurch ein zusätzlicher Aufwand für den Verein entstanden, der letztendlich im Rahmen des Ausgleiches einer Unterdeckung wiederrum aus dem Budget für Kindertagesstätten hätte beglichen werden müssen. Hinzu kommt, dass das formelle Verfahren für eine Bürgschaft sehr aufwendig ist. Hierfür wäre ein Ratsbeschluss erforderlich und das Nds. Innenministerium müsste die Bürgschaft genehmigen.

 

Somit stand wieder die Prüfung eines investiven Zuschusses im Raum. Da die Angebote aus dem letzten Jahr nicht mehr bindend sind, müssen 3 neue Angebote vom Verein eingeholt werden. Um auf mögliche Kostensteigerungen vorbereitet zu sein, schlägt die Verwaltung vor, Haushaltsmittel i.H.v. 60.000 € bereitzustellen. Der tatsächliche Zuschuss soll jedoch nur i.H.v. des günstigsten Angebotes gewährt werden. Eine 100 %-Bezuschussung ist erforderlich, da der Verein über keine Eigenmittel verfügt.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel können aus dem Budget des Bereichs 53 bereitgestellt werden. Für investive Beschaffungen für Kitas von freien Trägern (01-365-052) sind zum Jahresende 2020 noch 15.465 € verfügbar. Des Weiteren sind für die Ausstattung von allgemeinen Unterrichtsräumen (01-211-019) Ende 2020 noch 37.200 € verfügbar, welche im Rahmen der Budgetierung zur Verfügung gestellt werden können. Der verbleibende Betrag in Höhe von 7.335 € kann aus dem laufenden Ansatz 2021 für die Ausstattung von freien Kitaträgern geleistet werden.

 

Der investive Zuschuss würde dem Waldkindergarten Lüneburg mit einem Zuwendungsbescheid unter der Bedingung der Nutzung für Zwecke des Waldkindergartens, des Vorliegens einer Baugenehmigung und eines Gestattungsvertrages des Waldeigentümers gewähr werden. Die tatsächliche Zuschusshöhe würde sich nach aktuell vorgelegten Angeboten richten und max. 60.000 € betragen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, der Bereitstellung von 60.000 € für die Gewährung eines investiven Zuschusses an den Waldkindergarten e.V. zur Beschaffung eines neuen Bauwagens zuzustimmen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja, im Rahmen der Budgetierung aus den folgenden Ansätzen:

  

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  53000/57410

 Produkt / Kostenträger: 365001/36500102

 Haushaltsjahr: 2020 15.465 €

 

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  53000/55720

 Produkt / Kostenträger: 211001/21100102

 Haushaltsjahr: 2020 37.200 €

 

Teilhaushalt / Kostenstelle:  53000/57410

 Produkt / Kostenträger: 365001/36500102

 Haushaltsjahr: 2021 7.335 €

 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der Budgetierung in Höhe von bis zu 60.000 € und der Bewilligung eines investiven Zuschusses bis zur Höhe von 60.000 € an den Waldkindergarten e.V. zur Beschaffung eines neuen Bauwagens wird zugestimmt.