Bürgerinformationssystem
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Frau von Lengen und Frau Dierßen präsentieren die Änderungen der Richtlinie in der Tagespflege (siehe Anlage). Hauptbestandteil sind die Aufbauqualifizierung von 140 Stunden, die Fortbildungen von 20 UE innerhalb von zwei Jahren, die Aufnahme des Masernnachweises, sowie die unterschiedlichen Betreuungsformen, die Aufnahme des § 8a/b SGBVIII und als Anlage ein Handlungsleitfaden zum Kinderschutz.
Frau Schellmann fragt nach, weshalb die Ausbildungsstunden der Tagespflegepersonen erhöht wurden und wer die Weiterbildung bezahlt.
Frau von Lengen erklärt, dass die Fortbildungen gesetzlich vorgeschrieben sind und dass das ab Sommer geltende Kitagesetz 24 Unterrichtseinheiten in 2 Jahren vorgibt. Der Schritt von derzeit 10 Stunden zu 24 UE ist zu groß, so dass die Erhöhung bereits jetzt schrittweise erfolgt von 10 Stunden auf 20 Stunden. Die Tagespflegepersonen zahlen die Weiterbildung selber, es wird jedoch bereits daran gearbeitet, weitere Zuschüsse zu generieren. Frau Dierßen ergänzt: Derzeit erhält eine Tagespflegeperson 4,10 € / Stunde zzgl. eines Elternbeitrages für Verpflegung, der selbsttätig von den Tagespflegepersonen kalkuliert wird.
Frau Schellmann hält die Bezahlung für zu gering und bemängelt, dass dieser Bereich zu stiefmütterlich behandelt wird. Sie begehrt eine stärkere Unterstützung.
Frau Steinrücke stellt klar, dass es immer einen Optimierungsbedarf gibt und eine Mehraufwertung bereits aktiv an einem Runden Tisch mit Vertreter*Innen der Tagespflegepersonen, Stadt und Landkreis bearbeitet wird. Frau Steinrücke betont, dass die Tagespflegepersonen selbständig tätig sind und weitere Entgelte von den Eltern beziehen. Die Tagespflege soll ein gleichwertiges Betreuungsangebot sein, wegen der Krippenausweitung muss jedoch vorher die Bedarfsfrage geklärt werden.
Herr Meyn stellt die Frage der Vertretungsmöglichkeiten in der Tagespflege und wünscht Hintergrundinformationen zu der aus der Zeitung entnommenen Meldung, dass Spenden von privaten Vereinen für die Tagespflege organisiert wurden.
Frau Steinrücke erwidert, dass beim Thema der Vertretungsmöglichkeit noch
Frau Steinrücke erklärt, dass gerade gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg eine Vertretungsregelung erarbeitet wird. Bezüglich der Spende von 10.000 € erläutert sie, dass es immer dankenswert ist, wenn Ehrenamtliche oder Privatpersonen unterstützen. Die Stadt befindet sich ohnehin mit den Tagespflegepersonen zum Bedarf der Hygienemittel im Austausch. Da bisher von der Spende noch nichts abgerufen sei, stelle sich die Frage, ob darüber hinaus überhaupt noch Bedarf bestehe.
Herr Nowak regt an, in der nächsten Ratsperiode Vertreter*innen der Tagespflegepersonen in den JHA einzuladen.
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