Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Die Satzung zur Förderung der Kindertagespflege wurde zum 01.08.2018 grundlegend überarbeitet. Zum 01.03.2020 sind weitere Änderungen der Satzung in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang erfolgt die Anpassung der Richtlinie zur Kindertagespflege, die zum 01.04.2021 in Kraft treten soll.
Die Änderungen der Richtlinie sind der als Anlage beigefügten Synopse zu entnehmen.
Im Jugendhilfeausschuss werden die wesentlichen Änderungen der Richtlinie zudem anhand einer Präsentation vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |