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Herr Stadtrat Moßmann führt in das Thema ein und erläutert, dass die Erstellung des FFH-Managementplans in den Aufgabenbereich des Landkreises Lüneburg fällt. Die Hansestadt Lüneburg hat 2019 zu der Thematik im Ausschuss berichtet und eine Stellungnahme abgegeben.
Frau Benecke und Frau Züghart von der Unteren Naturschutzbehöre, Landkreis Lüneburg, nehmen zu diesem TOP an der Sitzung teil. Frau Benecke trägt zum FFH-Managementplan auf Grundlage der als Anlage beigefügten Präsentation vor.
Ratsherr Gros bemängelt, dass die Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg nicht zielführend sei. Weiterhin fragt er nach:
Frau Benecke antwortet, dass die Naturschutzverbände im Arbeitskreis mitgewirkt haben. Der Anteil der Flächen kann derzeit noch nicht quantifiziert werden, da die Datenerhebung noch in Bearbeitung ist. Eine genaue Angabe hinsichtlich der Kosten kann derzeit nicht erfolgen, jedoch wurde eine Kostenschätzung im Vorwege vorgenommen.
Herr Wurm möchte wissen, ob es nach Bundesrecht möglich ist, Flächen zu vergesellschaften und falls ja, ob dieses bereits in Erwägung gezogen wurde.
Frau Züghart erläutert, dass es vorrangiges Ziel ist, zunächst mit den Flächeneigentümern in Kontakt zu treten. Derzeit erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Eigentümern von der Forst und der Landwirtschaft. Nur in Ausnahmefällen würde in Betracht gezogen werden, nach Naturschutzrecht Maßnahmen bzw. Anordnungen zu treffen.
Herr Mitschke fragt an, ob die derzeitigen (personellen) Kapazitäten ausreichen, um die geplanten Maßnahmen des Planes umzusetzen, sowie ob die rechtlichen Bedingungen zur Umsetzung gegeben sind. Frau Benecke merkt an, dass jeder Naturschutzbehörde eine zusätzliche personelle Stelle zugesagt wurde. Hinsichtlich der rechtlichen Bedingungen führt sie aus, dass diese behördenverbindlich gelten.
Beigeordneter Soldan möchte wissen, welchen Einfluss die Kommunalpolitik auf den FFH-Managementplan hat. Herr Stadtrat Moßmann führt aus, dass die Erstellung in den Aufgabenbereich des Landkreises fällt. Die Stadt hat bereits im Rahmen der Stellungnahme Anregungen abgegeben.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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