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Auszug - FFH-Managementplan für das Gebiet Ilmenau und Nebenbäche  

 
 
VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 10.03.2021    
Zeit: 16:04 - 18:58 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus (Haus 36)
Ort: Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
VO/8274/19-1 FFH-Managementplan für das Gebiet Ilmenau und Nebenbäche
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Schulz, VolkerBezüglich:
VO/8274/19
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Bünger, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Stadtrat Moßmannhrt in das Thema ein und erläutert, dass die Erstellung des FFH-Managementplans in den Aufgabenbereich des Landkreises Lüneburg fällt. Die Hansestadt Lüneburg hat 2019 zu der Thematik im Ausschuss berichtet und eine Stellungnahme abgegeben.

 

Frau Benecke und Frau Züghart von der Unteren Naturschutzbehöre, Landkreis Lüneburg, nehmen zu diesem TOP an der Sitzung teil.

Frau Benecke trägt zum FFH-Managementplan auf Grundlage der als Anlage beigefügten Präsentation vor.

 

Ratsherr Gros bemängelt, dass die Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg nicht zielführend sei. Weiterhin fragt er nach:

  1. Inwieweit sind Verbände bei der Ausarbeitung beteiligt?
  2. Wie hoch ist der Anteil der Flächen, auf welchen aktiv Wiederherstellungsmaßnahmen erfolgen müssen?
  3. Welche Planungs- und Umsetzungskosten entstehen?

 

Frau Benecke antwortet, dass die Naturschutzverbände im Arbeitskreis mitgewirkt haben. Der Anteil der Flächen kann derzeit noch nicht quantifiziert werden, da die Datenerhebung noch in Bearbeitung ist. Eine genaue Angabe hinsichtlich der Kosten kann derzeit nicht erfolgen, jedoch wurde eine Kostenschätzung im Vorwege vorgenommen.

 

Herr Wurmchte wissen, ob es nach Bundesrecht möglich ist, Flächen zu vergesellschaften und falls ja, ob dieses bereits in Erwägung gezogen wurde.

 

Frau Züghart erläutert, dass es vorrangiges Ziel ist, zunächst mit den Flächeneigentümern in Kontakt zu treten. Derzeit erfolgt eine Zusammenarbeit mit den Eigentümern von der Forst und der Landwirtschaft. Nur in Ausnahmefällen würde in Betracht gezogen werden, nach Naturschutzrecht Maßnahmen bzw. Anordnungen zu treffen.

 

Herr Mitschke fragt an, ob die derzeitigen (personellen) Kapazitäten ausreichen, um die geplanten Maßnahmen des Planes umzusetzen, sowie ob die rechtlichen Bedingungen zur Umsetzung gegeben sind.

Frau Benecke merkt an, dass jeder Naturschutzbehörde eine zusätzliche personelle Stelle zugesagt wurde. Hinsichtlich der rechtlichen Bedingungen führt sie aus, dass diese behördenverbindlich gelten.

 

Beigeordneter Soldanchte wissen, welchen Einfluss die Kommunalpolitik auf den FFH-Managementplan hat.

Herr Stadtrat Moßmannhrt aus, dass die Erstellung in den Aufgabenbereich des Landkreises fällt. Die Stadt hat bereits im Rahmen der Stellungnahme Anregungen abgegeben.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.