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Vorlage - VO/8274/19  

 
 
Betreff: FFH-Gebiet "Ilmenau mit Nebenbächen" - Managementplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Entscheidung
13.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Historie:

 Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat 2003 für die Ilmenauniederung einen „Schutz-, Pflege- und Entwicklungsplan für das südliche Ilmenautal im Stadtgebiet“ beschlossen. Zusammengefasst – es sollte durch z.T. unterlassene Gewässerunterhaltung das Gebiet vernässen. Man erhoffte sich eine ökologische Aufwertung. Diese erfolgte, mindestens im Sinne der Ornithologen. Die Artenvielfalt, insbesondere der Pflanzen, wurde dadurch jedoch verkleinert zum Vorteil einiger weniger, Wasser liebender Arten. Zum Nachteil gereichte der 2003 gefasste Beschluss auch den Kleingartenanlagen am Düvelsbrooker Weg. Deren Flächen vernässten ebenfalls, weil das über die Wiesengräben sonst der Ilmenau zufließende Wasser nicht mehr abgeleitet werden kann.

 

2. FFH-Gebiete:

 Das größte Schutzgebietsnetz der Welt, um natürliche und naturnahe Lebensräume sowie gefährdete wild lebende Tier- und Pflanzenarten zu schützen, ist das Netzwerk „Natura 2000“der Europäischen Union. Die rechtlichen Grundlagen für Auswahl, Einrichtung und Management der großräumigen Schutzgebiete und für zusätzliche Anforderungen hinsichtlich streng geschützter Arten bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992 (FFH-Richtlinie: Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) und die EU-Vogelschutzrichtlinie.

 

 In FFH-Gebieten sollen ortsspezifische Lebensräume und Arten (Tiere und Pflanzen) geschützt werden. Es gibt in Europa 250 verschiedene zu schützende Lebensraumtypen. Bezüglich der Arten sind gemäß der FFH-Richtlinie in Niedersachsen 70 von insgesamt 400 verschiedenen, besonders zu schützenden Arten gelistet.

 

 FFH-Gebiete sind über ihre Fläche durch Rechtssetzung zu sichern, in der Regel als Naturschutzgebiete. Durch die zuständigen Naturschutzbehörden sind Managementpläne zu erarbeiten. Managementpläne dienen der Konkretisierung von Zielen zur Erhaltung und Entwicklung eines FFH-Gebietes. Im Gegensatz zu einem Naturschutzgebiet haben sie nicht den Charakter einer Verordnung. Sie sind jedoch bei allen räumlichen Planungen zu berücksichtigen.

 

3. FFH-Gebiet „Ilmenau mit Nebenbächen“:

 Im Stadtgebiet befindet sich ein Teil des FFH-Gebietes Nr. 71 „Ilmenau mit Nebenbächen“. Das Gebiet Nr. 71 erstreckt sich von Teilen des Quellbereiches der Ilmenau im nördlichen Kreis Celle über den Kreis Uelzen bis zur Mündung des Neetzekanals in die Ilmenau im Landkreis Lüneburg. Die Nebenbäche im Stadtgebiet sind der Osterbach (Böhmsholz), der Hasenburger Bach und die drei Bäche im Tiergarten (Ordau, Göxer Bach und der Unterlauf des Lausebaches) (Anlage 1).

 

 Im Stadtgebiet ist das FFH-Gebiet teilweise durch die beiden Naturschutzgebiete „Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten“ (Anlage 2) und „Hasenburger Bachtal“
(Anlage 3) rechtlich gesichert, beide 2007 durch den damals zuständigen Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) verordnet. Fachliche Grundlage für die Unterschutzstellungen war eine Kartierung des FFH-Gebietes aus dem Jahr 2003.

 

4. Managementpläne:

 In Managementplänen sind verpflichtende und freiwillige Maßnahmen zu beschreiben. Verpflichtend sind Erhaltungsmaßnahmen (Qualität und Flächengröße erhalten, insbesondere Pflegemaßnahmen wie Entkusseln, Beweidung) und Wiederherstellungsmaßnahmen (präventive Maßnahmen gegen Störungen, Wiederherstellungspflicht bei Verstößen). Freiwillig sind Entwicklungsmaßnahmen (Verbesserungsmaßnahmen, Maßnahmen für weitere Arten und Biotope, Vergrößerung der Fläche). Entwicklungsmaßnahmen können zum Teil gefördert werden. Die Erstellung von Managementplänen bedarf rechtlich keiner Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Pläne sind gleichwohl zu veröffentlichen.

 

5. Managementplan „Ilmenau mit Nebenbächen“

 Entlang der Ilmenau haben sich zweckmäßigerweise die Landkreise Celle, Uelzen und Lüneburg als Untere Naturschutzbehörden unter Federführung des Landkreises Uelzen zusammengeschlossen, um den Managementplan für das FFH-Gebiet „Ilmenau mit Nebenbächen“ zu erarbeiten.

 

 Weil das gesamte Gebiet 71 zur Bearbeitung zu groß ist, hat man es in mehrere Gebiete unterteilt. Im Stadtgebiet entsprechen zwei der Teilgebiete den Flächen der o.g. Naturschutzgebiete „Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten“ und „Hasenburger Bachtal“

 

 Grundlage für die Planungen ist eine erneute Bestandserfassung (2017). Es wurden 13 Lebensraumtypen kartiert; sieben relevante Tierarten wurden erfasst. Die Lebensraumtypen wurden in vier Erhaltungszustände kategorisiert: A = hervorragend, B = gut, C = mittel bis schlecht, D = Entwicklungsfläche.

 

 Im Stadtgebiet ist der Bereich des Tiergartens als „gut“ und in einigen Bereichen als „hervorragend“ eingestuft. Gleiches gilt für einige Abschnitte des Hasenburger Mühlenbaches zwischen seiner Mündung in die Ilmenau und den Sportplätzen an der Hasenburg. Als „mittel bis schlecht“ sind Flächen bei Düvelsbrook und Gut Schnellenberg erfasst worden. Der größte Teil der Gewässerniederungen sind als „Entwicklungsflächen“ dargestellt.

 

 Die Niederungen der beiden Gewässerläufe im Stadtgebiet sind vom Menschen gestaltet worden. Die Ilmenau ist aufgestaut, was sich bis zur Teufelsbrücke hin auswirkt. Der Hasenburger Bach ist an der Hasenburg aufgestaut. Die Wiesen sind künstlich angelegt worden, an der Ilmenau durch einen Wasserverband. Niederschlagswasser aus Siedlungsgebieten wird den Gewässern zugeführt. Eine Renaturierung der beiden Gewässer ist nicht möglich.

 

6. Ausblick:

 Dieses Beispiel soll verdeutlichen, dass eine rein einseitige Betrachtung der Entwicklung eines Gebietes mit teilweise den Überlegungen, die Täler renaturieren zu wollen, sowohl dem Naturschutz als auch dem Menschen zum Nachteil gelangen kann.

 

 Es ergibt sich die Notwendigkeit, im Rahmen einer Managementplanung möglichst eine verstärkte, öffentliche Kommunikation von geplantem Management von Arten und Lebensraumtypen zu initiieren. Nur so kann ein allseits akzeptierter, wertvoller Naturschutz gelingen.

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Erstellung des Managementplanes gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde die Belange aus Sicht der Hansestadt Lüneburg einzubringen.

 

2. Bei neuem Sachstand wird im Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten berichtet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000 / 31020 

 Produkt / Kostenträger: 552001 / 55200103

 Haushaltsjahr: 2019 

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Anlage 1: FFH-Gebiet Nr. 71 „Ilmenau mit Nebenbächen“ mit Teilgebieten

Anlage 2: Naturschutzgebiet „Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten“

Anlage 3: Naturschutzgebiet „Hasenburger Bachtal“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Übersicht FFH-Gebiet (326 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Übersicht Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten (150 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Übersicht Hasenburger Bachtal (157 KB)      
Stammbaum:
VO/8274/19   FFH-Gebiet "Ilmenau mit Nebenbächen" - Managementplan   Bereich 31 - Umwelt   Mitteilungsvorlage
VO/8274/19-1   FFH-Managementplan für das Gebiet Ilmenau und Nebenbäche   Bereich 31 - Umwelt   Mitteilungsvorlage