Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Frau
Otte teilt einleitend mit, dass lt. Gesetz 2 Volltagskräfte für eine
Adoptionsvermittlungsstelle erforderlich sind. Diese Vorgabe wird kaum eine
Behörde alleine erfüllen können. Es lag daher nahe, eine Kooperation mit dem
Landkreis Lüneburg einzugehen. In
der Vergangenheit hat sich eine enge Zusammenarbeit zwischen den Stellen
bereits bewährt. Beschluss: Die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig folgenden Beschluss: Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Vorschlag der Bildung einer gemeinsamen
Adoptionsvermittlungsstelle von Stadt und Landkreis Lüneburg zustimmend zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Vertrag mit dem
Landkreis Lüneburg abzuschließen. |
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