Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Angesichts
der vorgerückten Zeit hält es der Vorsitzende des Verkehrsausschusses,
BeigeordneterLöb, nicht für erforderlich, die sehr umfangreiche Auflistung von
Einzelmaßnahmen im Detail vorzustellen. Im
Rahmen der Aussprache macht Ratsherr Dörbaum deutlich, dass das vorgelegte
Konzept das Ziel des VEP aufgreift, den Fahrradverkehr auch weiterhin im Rahmen
der bestehenden Möglichkeiten wirkungsvoll zu fördern. Herr
Mott vom ADFC sieht in den beschriebenen Einzelmaßnahmen eher eine Auflistung
von längst überfälligen „Reparaturmaßnahmen“, die selbstverständlich zu
begrüßen seinen. Allerdings hat der ADFC hinsichtlich der Förderung des
Radverkehrs z. T. deutlich weitergehende Erwartungen, die sich mit den
bereitgestellten Haushaltsmitteln nicht bzw. nur sehr verzögert umsetzen
lassen. Deshalb seien für größere Maßnahmen (z. B. Velo-Routen etc.)
zusätzliche Mittel erforderlich. Zugleich sieht Herr Mott eine gewisse Konzeptlosigkeit. Hierauf
erwidert Frau Schröder-Ehlers, dass bereits in den zurückliegenden Jahren
beharrlich an Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs gemeinsam mit dem
ADFC, der Polizei und der Verwaltung gearbeitet wurde. Es sei sicherlich nun
auch die Zeit gekommen, den derzeitigen Status insgesamt zu überprüfen, was mit
der mit der Beteiligung am Projekt BYPAD auch geschehen wird. Im
Zuge der weiteren Diskussion wird deutlich, dass derartige Wünsche durchaus
verständlich seien, sich aber im Hinblick auf die sehr angespannte
Haushaltssituation nur über längere Zeiträume realisieren lassen. Folglich sei
es notwendig, den Handlungsbedarf zu erkennen und fortzuschreiben, um ihn im
Rahmen der begrenzten Möglichkeiten nach und nach abzuarbeiten. Was
die Kapazitätserweiterung des Radspeichers betrifft, so wurde im Hinblick auf
den inzwischen abgeschlossenen Rechtsstreit die Frage aufgeworfen, ob die
Erweiterung weiterhin erforderlich sei. Diese Frage greift Frau Schröder-Ehlers
auf und erläutert zunächst die beim Nds. Städtetag / Deutschen Städtetag
eingeleiteten Schritte. Wie etliche andere Städte, so hält die Stadt Lüneburg
die Änderung der StVO mit dem Ziel, das Parken von Fahrrädern jedenfalls dann
reglementieren zu können, wenn trotz ausreichender Abstellmöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung Fahrräder ungeordnet abgestellt werden, für unerlässlich. Der Deutsche Städtetag hat
inzwischen mitgeteilt, dass er die Thematik aufgreifen wird. Da
im Bahnhofsbereich allenfalls nur eine geringe Anzahl zusätzlicher und
unentgeltlicher Abstellmöglichkeiten möglich sein wird, bleibt die
Kapazitätserweiterung erforderlich, zumal mittelfristig mit einer weiteren
Steigerung des Pendler-Anteils zu rechnen sei (z. B. auch durch Einbeziehung
des Stadtbusverkehrs in den HVV). In
diesem Zusammenhang erläutert Frau Schröder-Ehlers anhand eines
Planausschnittes die begrenzten Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher unentgeltlicher
Abstellmöglichkeiten in Bahnhofsnähe. Gemeinsam mit dem Bahnhofsmanagement
prüft die Verwaltung, ob für diese Zwecke eine südlich des Westbahnhofs
gelegene Teilfläche zur Verfügung gestellt werden kann. Da es sich dabei nicht
um eine öffentliche Fläche handelt, müssen Verhandlungen mit dem
Grundeigentümer geführt werden. Beschluss: Der
Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der genannten
Maßnahmen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - |
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