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Beratungsinhalt:
Erste Stadträtin Lukoschek erläutert anhand der als Anlage beigefügten Präsentation die Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt 2020. Ergebnis:
Der Ortsrat nimmt die Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt 2020 zur Kenntnis.
Der Ortsrat wurde im Sinne des § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG angehört.
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