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Auszug - Grundsatzbeschluss des Rates für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers und einen sparsamen Umgang mit Trinkwasser  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.10.2020    
Zeit: 17:06 - 21:42 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/9219/20 Grundsatzbeschluss des Rates für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers und einen sparsamen Umgang mit Trinkwasser
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stadtrat Moßmann
Federführend:DEZERNAT III Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

 

Zu TOP 12 [zuvor TOP 11]

 

 

Stadtrat MOßMANN schlägt nach Rücksprache mit dem NABU vor, Ziffer 6) der Beschlussempfehlung der Verwaltung um den folgenden Satz zu erweitern:

 

Damit geht die Forderung einher, dass der Bund den europarechtlichen Verpflichtungen nachkommt und durch die Sanierung der o.g. Bauwerke dem Verbesserungsgebot nach der EU-WRRL nachkommt.

 

 

Diesem Vorschlag stimmt der Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig bei einer Enthaltung des Ratsherrn Gros zu.


Beschluss zu TOP 12 [zuvor TOP 11]:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

I. Der Rat der Hansestadt Lüneburg fordert die Landesregierung auf,

 

  1. sich gegenüber dem Bundesgesetzgeber dafür einzusetzen, der überragenden Bedeutung einer dauerhaft sicheren öffentlichen Trinkwasserversorgung und ihrem besonderen Gewicht im Vergleich zu konkurrierenden Wassernutzungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) deutlicher Ausdruck zu verleihen.

 

  1. Das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) und den Erlass zur mengenmäßigen Bewirtschaftung des Grundwassers nebst Anlagen - im Sinne eines nachhaltigen Wassermanagements so zu ändern, dass

 

        die kommunalen Genehmigungsbehörden mehr Gestaltungsspielräume erhalten, um insbesondere das vorhandene Grundwasser vor Ort für die Zukunft besser schützen zu können und 

        die Auswirkungen des Klimawandels stärker als bisher berücksichtigt werden.

 

  1. die Regelungen zur Freistellung von und zur Ermäßigung der Wasserentnahmegebühr in den §§ 21 und 22 Nds. Wassergesetz (NWG) sowie die Staffelung der Wasserentnahmegebühren in Anlage 2 zum NWG so anzupassen, dass sie der Höhe nach auch künftig angemessen und insbesondere dem Vorsorgegrundsatz in Zeiten des Klimawandels entsprechend geeignet sind, die notwendigen Anreize zur sparsamen Entnahme insbesondere von Grundwasser und zur sparsamen Verwendung von Wasser generell zu setzen.

 

  1. ergänzend zu bzw. anstelle von regulatorischen Schritten finanzielle Anreize zu setzen u. a. für
    • technische/bauliche Maßnahmen zur Rückhaltung von Niederschlägen, insbesondere im Winter,
    • den Einsatz effizienter Beregnungstechnik,
    • die Züchtung und Nutzung von Feldfrüchten und Fruchtfolgen, die geringere Wassermengen benötigen,
    • die stärkere Nutzung von Brauchwasser,
    • die Schaffung von Substitutionsmöglichkeiten für Maßnahmen zur Förderung der Grundwasserneubildung.

 

  1. durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit alle Nutzerinnen und Nutzer zu einem sparsamen und nachhaltigen Umgang mit (Grund-)Wasser aufzufordern.

 

  1. sich gegenüber der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gegen die Abstufung der Ilmenau als Bundeswasserstraße und die damit verbundenen Planungen einzusetzen, die durch den Rückbau der an den Staustufen in Bardowick, Wittorf und Fahrenholz vorhandenen Bauwerke (Nadelwehre, Schiffsschleusen und Fischpässe) und den Neubau von Sohlengleiten und festen Wehren eine Absenkung des Grundwasserspiegels im Nahbereich der Ilmenau zur Folge haben.

 

Damit geht die Forderung einher, dass der Bund den europarechtlichen Verpflichtungen nachkommt und durch die Sanierung der o.g. Bauwerke dem Verbesserungsgebot nach der EU-WRRL nachkommt.

 

 

 

Il. Der Rat der Hansestadt Lüneburg bittet die Verwaltung,

 

  1. gegenüber dem örtlichen Trinkwasserversorger darauf hinzuwirken, dass durch Öffentlichkeitsarbeit ein sparsamer Umgang mit Wasser in den Fokus gerückt wird und Gebührenregelungen so gefasst werden, dass sie auch für den privaten Verbraucher Anreize setzen, Trinkwasser sparsam zu verwenden

 

  1. Im Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten

 

        darzulegen, ob und ggf. welche der bestehenden Bewilligungen und Erlaubnisse unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen der Niederschläge und der Grundwasserstände aus Sicht der Verwaltung der Anpassung bedürfen

        und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Bewässerung privater Grün- und Gartenflächen, insbesondere von Rasenflächen, und das Befüllen privater Schwimmbecken in Fällen längerer Trockenperioden zu regulieren sowie

        regelmäßig über neue Sachstände im Zusammenhang mit Grundwasserentnahmen zu berichten.

 

 

III. Der Rat der Hansestadt Lüneburg begrüßt

 

das Vorhaben zur Erstellung eines Wassermanagementkonzeptes mit den Kooperationspartnern Landkreis Uelzen, Landkreis Lüneburg, Hansestadt Lüneburg und dem Beregnungsverband Elbeseitenkanal entsprechend der Rahmenbedingungen, wie sie seitens der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten in der Sitzung am 23.09.2020 dargestellt wurden (vgl. VO/9146/20).

 

 

 

 

 

Beschluss zu TOP 9.1 [zuvor TOP 8.1] Antrag der Fraktion ndnis 90/ Die Grünen unser Trinkwasser gehört uns nicht Coca-Cola

 

Dem Antrag wird mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen der Ratsherren Goralczyk und            E. Manzke sowie 23 Enthaltungen zugestimmt.


Abstimmungsergebnis zu dem erweiterten Beschlussvorschlag zu TOP 12             [zuvor TOP 11]:

 

   Ja-Stimmen: 38

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu TOP 9.1 [zuvor TOP 8.1] Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen „unser Trinkwasser gehört uns – nicht Coca-Cola“

 

   Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 2

  Enthaltungen: 23