Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Oberbürgermeister MÄDGE belehrt Frau Schröder-Ehlers gemäß § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG über ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG. Der Wortlaut der Bestimmungen ist Frau Schröder-Ehlers ausgehändigt worden.
Oberbürgermeister MÄDGE verpflichtet Frau Schröder-Ehlers gemäß § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Beschluss:
Der Rat nimmt von der Pflichtenbelehrung der neuen Ratsfrau Andrea Schröder-Ehlers durch Oberbürgermeister Mädge Kenntnis.
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