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Auszug - Bericht zur Nutzung von Grundwasser in Lüneburg Wassermanagement  

 
 
Sondersitzung "Grundwasser" des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 23.09.2020    
Zeit: 16:04 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus (Haus 36)
Ort: Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
VO/9146/20 Bericht zur Nutzung von Grundwasser in Lüneburg
Wassermanagement
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Dziuba-Busch, Ingrid
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Stadtrat Moßmann trägt zu den Grundwasserentnahmen und anstehenden Wasserrechtsverfahren vor. Er weist darauf hin, dass seine Präsentation (siehe Anlage 1 zu TOP 4) dazu dienen soll, die Diskussion auf ein fachliches Fundament zu stellen. Dazu geht er auf rechtliche und verfahrensrechtliche Grundlagen ein. Anhand einer Übersichtskarte erläutert er die bestehenden Grundwasserentnahmen und deren Zwecke. Bezugnehmend auf das derzeit laufende Festsetzungsverfahren des geplanten Wasserschutzgebietes skizziert er Lage und Betroffenheit der städtischen Belange. Dadurch wird die komplexe Situation und die Notwendigkeit der Erstellung eines Wassermanagementkonzeptes deutlich.

 

Grundwasserkörper gehen über Gemeinde- oder Kreisgrenzen hinaus. Das Land fördert einmalig die Entwicklung von Wassermanagementkonzepten.  Dies wurde als Anlass genommen, einen Förderantrag zur Erstellung eines Grundwassermanagementkonzeptes zu befürworten und zu unterstützen. Dieser wurde vom Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände Uelzen gestellt und umfasst das Gebiet des Landkreises Lüneburg, der Hansestadt Lüneburg und des Landkreises Uelzen. Im Rahmen einer Kooperation der genannten Akteure soll die Erarbeitung des Konzeptes erfolgen.

 

Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Thomas Meyer (Geschäftsführung Purena GmbH) trägt zur Wasserversorgung in der Hansestadt Lüneburg vor (siehe Anlage 2 zu TOP 4).

Er erklärt Lage und Tiefe der Purena-Brunnen und weist darauf hin, dass es sich bei dem durch die Purena GmbH bereitgestellten Wasser nicht um Mineralwasser gemäß der Mineralwasserverordnung handelt, sondern um Trinkwasser gemäß Trinkwasserverordnung.

Die Trinkwasserversorgung der Hansestadt Lüneburg hat eine hohe Versorgungssicherheit, da die technischen Komponenten redundant aufgebaut sind. Die Grundwasserneubildung für den Grundwasserleiter, in den die Purena-Brunnen gesetzt sind, findet zum überwiegenden Teil imdlichen Teil des Landkreises Lüneburg und im nördlichen Gebiet des Landkreises Uelzen statt, da sich auf dem Gebiet der Stadt Lüneburg eine 30 bis 80 Meter dicke Deckschicht befindet. Diese Deckschicht ist von großem Vorteil, da so die Brunnen vor möglichen Verschmutzungen durch Sickereinträge von oben geschützt sind.

Er berichtet, dass überall im Geschäftsgebiet der Purena GmbH derzeit regionale Konzepte zur Wasserversorgung entstehen. Dies hält er für richtig und wichtig, da Wasser regional unterschiedlich genutzt wird. Im Gebiet der Hansestadt Lüneburg ist beispielsweise der prozentuale Anteil des Wasserverbrauchs der privaten Nutzer in den letzten vier bis fünf Jahren angestiegen, weil Gewerbekunden wie z.B. die Firma Pickenpack weggebrochen sind oder Betriebe ihre Abläufe optimieren und so den eigenen Wasserverbrauch reduzieren. Daher ist der Wasserverbrauch in Lüneburg insgesamt gesunken. In der Region Lüneburg ist der Anteil des Wasserbrauchs für die Feldberegnung höher als der bundesweite Durchschnitt.

Er plädiert dafür, dass regionale Konzepte konkurrierende Verbraucher zusammenführen sollten. Als Wasserversorger äert er den Wunsch, dass in dem von der Purena GmbH genutzten Grundwasserstock keine konkurrierende, die Trinkwasserversorgungglicherweise nachteilig beeinträchtigende Entnahme genehmigt wird.

Die häufige Beprobung des Trinkwassers bescheinigt eine außergewöhnlich hohe Wasserqualität. Wünschenswert wäre, durch neue, kluge Tarifsysteme zum Wassersparen zu motivieren. Flurbereinigungsmaßnahmen hält er für geeignet, die Feldberegnung effektiver zu gestalten, ebenso sind die Neupflanzungen von Laubbäumen sehr geeignet, um die Grundwasserneubildungsrate zu erhöhen.

 

Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Ratsherr Podstawachte wissen, welche Auswirkungen Flächenversiegelungen im Gebiet der Hansestadt Lüneburg auf die Grundwasserneubildung haben.

 

Herr Meyer weist darauf hin, dass die Fließrichtung des Grundwasserleiters, den die Purena GmbH nutzt, aus Richtung Uelzen kommend nach Norden verläuft. Da sich die Purena-Brunnen alle am südlichen Stadtrand befinden, haben Versiegelungen in der Hansestadt Lüneburg keine Auswirkungen auf die Wasserversorgung.

 

Ratsherr Soldan nimmt Bezug auf die von Herrn Meyer berichteten leicht fallenden Grundwassermessstände in den Grundwassermessstellen der Purena GmbH. Er verweist auf den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), welcher für den Osten Niedersachsens gleichbleibende bzw. leicht positive Grundwasserneubildungsraten ausgegeben hat.

 

Herr Meyer entgegnet darauf, dass der NLWKN seine Zahlen großumiger betrachtet. Die Messungen der Purena GmbH sind regional zu verstehen.

 

Ratsfrau Schellmann stellt klar, dass es auch im Stadtgebiet Lüneburg eine Wasserneubildung gebe, sie lediglich nicht die Wasserentnahme der Purena beeinflusst.

 

Herr Meyer bekräftigt, dass das obere Grundwasser, welches zunächst von der Wasserneubildung betroffen ist, sich in einem anderen Grundwasserstockwerk befindet. Er erklärt, dass die Purena GmbH ab 2024 einen neuen Wasserrechtsantrag stellen wird, zu dem auch ein Beweissicherungskonzept mit eingereicht werden muss.

 

Ratsherr Mencke kritisiert, dass nicht transparent genug informiert wird. Hier sieht er das Land Niedersachsen in der Pflicht. In Bezug auf die Konkurrenzsituation im Grundwasserstock möchte er wissen, welche Menge durch Coca-Cola entnommen wird.

 

Herr Meyer erklärt noch einmal die Abnahmestruktur für Trinkwasser in der Stadt. Demnach gehen derzeit 78 % des Trinkwassers an Privathaushalte, 7 % an öffentliche bzw. kommunale Abnehmer wie z.B. das Salü und 15 % an Groß- und Industrieabnehmer. Coca-Cola ist zwar auch Kunde bei der Purena GmbH, aber kein Großkunde. Er weiß aber zu berichten, dass Coca-Cola ca. 300.000 m³ Wasser fördert. Im Vergleich dazu fördert die Purena GmbH 5,5 Mio m³ und für die Feldberegnung in der Landwirtschaft werden über 16 Mio m³ gefördert.

 

Ratsherr Soldanchte wissen, ob die Purena GmbH im Prozess des Niedersächsischen Umweltministeriums zur Erstellung eines Wassernutzungskonzeptes mit eingebunden ist.

 

Herr Meyer antwortet, dass dies bislang noch nicht geschehen sei, er das aber über seinen Dachverband eingefordert habe.

 

Herr Mitschke, Vertreter des NABU, fragt nach einer Abschätzung der Konkurrenz bzgl. Appollinaris Brands bzw. der Landwirtschaft gegenüber der Trinkwasserversorgung. Er fragt außerdem noch einmal nach, welche Bewandtnis die geplanten weitergehenden Reinigungsstufen der Purena GmbH haben.

 

Herr Meyer erläutert, dass die Landwirtschaft ihr Wasser für Feldberegnung aus einem anderen, weiter höher gelegenen Grundwasserleiter zieht. Sollte sich das einmal ändern, wird man ins Gespräch gehen müssen, so wie beim Genehmigungsverfahren für Appollinaris Brands. Bzgl. der Reinigungsstufen waren seine Ausführungen nicht auf Lüneburg bezogen, sondern auf andere Gebiete des Geschäftsgebietes der Purena GmbH.

 

Herr Karsten Riggert meldet sich zu Wort. Frau Vorsitzende Lotzesst die Wortmeldung außerhalb der Geschäftsordnung zu. Er merkt an, dass er die von Coca-Cola angegebenen Entnahmemengen von angeblich 1,6 % nicht nachvollziehen kann. Auch durch den Vortrag der Purena GmbH sieht er sich bestätigt und legt dar, dass nach seiner Berechnung Coca-Cola ca. 3% entnimmt.

 

Herr Meyer merkt an, dass nicht klar ist, auf welchen Basiszahlen die Berechnungen von Coca-Cola fußen. Da der geplante dritte Brunnen sich auf dem Gebiet des Landkreises befindet, sind eventuell landkreisbezogene Zahlen zur Anwendung gekommen.

 

Ratsherr Podstawachte wissen, ob eine Verringerung der Grundwasserneubildungsrate eine Begrenzung der Fördermengen aller Entnehmer zur Folge hätte.

 

Herr Meyer antwortet, dass Entnahmerechte neu betrachtet werden müssten, falls sich nennenswerte Änderungen am Grundwasserkörper zeigen. Der Zustand von Grundwasserkörpern ist auf den Internetseiten des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie und des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz einsehbar.

 

Ratsherr Soldan fragt nach, ob sich eine Erhöhung der Grundwasserentnahmegebühr auf den Wasserpreis für den Endverbraucher auswirken würde.

 

Herr Meyer bestätigt dies. Erhöhungen würden an den Verbraucher weitergeleitet.

 

Die Vorsitzende, Beigeordnete Lotze, möchte die verabschiedete Resolution im Kreistag zur Grundlage für die städtische Diskussion und Beschlussfassung machen.

 

Herr Rainer Zawadski die Wortmeldung wird von der Vorsitzenden außerhalb der Geschäftsordnung ebenfalls zugelassen - chte die Begrifflichkeiten „Gebrauch“ und „Verbrauch“ von Wasser unterschieden wissen. Seiner Meinung nach geht bei der Förderung von Wasser durch Coca-Cola das Wasser verloren. Im Gegensatz dazu fließt das Wasser bei Feldberegnung wieder in die Region zurück.

 

Herr Oberbürgermeister Mädge wendet ein, dass Herr Meyer in seinem Vortrag deutlich gemacht hat, dass ca. 50 % des Wassers bei der Nutzung für Feldberegnungen verdunstet.

 

Die Vorsitzende, Beigeordnete Lotze, wendet ein, dass auch verbrauchte Getränke den Körper wieder verlassen und somit dem Wasserkreislauf wieder zugeführt werden.

 

Herr Lars Strehse, Geschäftsführer der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL), trägt zu Aspekten der Abwasserbehandlung in der Kläranlage Lüneburg vor (siehe Anlage 3 zu TOP 4). Er erklärt die vorkommenden Abwasserarten, die Herkunft des zu klärenden Abwassers und legt dar, dass unter den derzeitigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen eine Nutzung des geklärten Abwassers als Brauchwasser, in der Landwirtschaft oder zur Befüllung des Grundwasserleiters über Schluckbrunnen, ausgeschlossen ist. Daher wird das Abwasser in die Ilmenau als sogenannten Vorfluter eingeleitet. Dabei müssen gesetzliche Grenzwerte eingehalten werden, um eine Überdüngung des Gewässers zu verhindern.

Eine 4. Reinigungsstufe könnte das Abwasser so weit klären, dass auch eine andere Nutzung möglich wäre. Zur Installation einer 4. Reinigungsstufe ist eine gesetzliche Verpflichtung notwendig, die derzeit nicht besteht.

Er weist auch darauf hin, dass die AGL durch die Einleitung des geklärten Abwassers dazu beiträgt, den Wasserstand der Ilmenau aufrechtzuerhalten. Würde die Kläranlage nicht einleiten, würde die Ilmenau mehrmals im Jahr trockenfallen.

 

Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Die Vorsitzende, Beigeordnete Lotze, stellt fest, dass der Erhalt der Nadelwehre Voraussetzung dafür ist, dass die Ilmenau nicht trockenfällt.

 

Herr Strehse weist darauf hin, dass die Ilmenau auch wichtig ist für die Grundwasserneubildung. Er hält es daher für besonders wichtig, dass die Stauanlagen erhalten bleiben.

 

Ratsherr Groschte wissen, welche Vorschriften es verhindern, dass man das Abwasser in der Ilmenauniederung verrieselt.

 

Herr Strehse erläutert, dass dazu eine Vielzahl von Parametern erfüllt sein müssten. Z.B. muss eine Verrieselungsfläche hinsichtlich ihrer Bodenkennwerte geeignet sein und diese müssten in Bezug auf die Akkumulation von Schadstoffen im Boden im Blick behalten werden. Perspektivisch gesehen hält er die Klärung durch eine 4. Reinigungsstufe für notwendig, um eine Verrieselung des geklärten Abwassers in Betracht ziehen zu können.

 

Ratsherr Podstawa nimmt Bezug auf die Klärung von im Abwasser befindlichen Stoffen durch die 4. Reinigungsstufe. Er möchte wissen, welcher Zusammenhang zwischen dem Vorkommen von Medikamenten im Abwasser und Massentierproduktion gesehen wird. Außerdem fragt er nach, ob das Mikroplastik zu einem signifikanten Anteil von Reifenabrieb stammen könnte.

 

Herr Strehse antwortet darauf, dass in der 4. Reinigungsstufe verschiedenste Spurenstoffe geklärt werden würden. Darunter auch Medikamente, wobei er Diclofenac als ein humanmedizinisches Schmerzmittel nennt. Den Ursprung von Mikroplastik sieht er eher in kosmetischen Artikeln wie Körperlotionen, Shampoos usw.

 

Die Vorsitzende, Beigeordnete Lotze, schlägt die Beschlussfassung unter Einbeziehung des Beschlussvorschlages der Verwaltung, des Antrages zu TOP 6 zur Verabschiedung einer Resolution, der Ergänzungsvorschläge von Herrn Riggert und Herrn Mitschke und auf Grundlage der beschlossenen Resolution im Kreistag vor. Sie bittet die Verwaltung, einen Beschlussvorschlag für die weitere Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss vorzubereiten.

 

Ratsherr Gros geht auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion v. 01.09.2020 ein. Er fragt, ob die SPD-Fraktion schon vorher vom heutigen Sitzungstermin wusste und vermutet eine Vorteilsnahme.

 

Die Vorsitzende, Beigeordnete Lotze, stellt klar, dass das Thema bereits auf der letzten Ratssitzung am 27.08.2020 im Audimax diskutiert wurde. In dieser Sitzung ist vereinbart worden, das das Thema im Fachausschuss behandelt werden soll. Der Termin ist dann daraufhin festgelegt worden.

 

Herr Stadtrat Moßmann verweist auf das Kommunalverfassungsgesetz, wonach die Termine für Sitzungen mit dem jeweiligen Vorsitzenden bzw. der jeweiligen Vorsitzenden abzustimmen sind.

 

Ratsherr Groslt es für falsch, zwei unterschiedliche Resolutionen auf den Weg zu bringen.

 

r die Vorsitzende, Beigeordnete Lotze, verstärken bzw. ergänzen sich die drei unterschiedlichen Texte: Empfehlung einer Resolution aus dem Umweltausschuss des Landkreises, der vorliegende Beschlussvorschlag zum TOP 4 und der Antrag auf Resolution zu Top 6.

 

Ratsherr Groshrt noch einmal den Beschluss aus dem Umweltausschuss des Landkreises Lüneburg vom 14.09.2020 aus und liest den Text vor. Er hält diesen für konkreter als den eingereichten Antrag auf Resolution zu Top 6 und schlägt vor, den Beschluss auf Landkreisebene auch für die Stadt zu übernehmen.

 

Ratsherr Soldan bekräftigt, dass ihm die Anpassung der Normen wichtig ist. Er ist dafür, die Formulierung aus dem Umweltauschusses des Landkreises zur Grundlage zu machen.

 

Herr Oberbürgermeister Mädge stellt klar, dass der ursprüngliche Antrag der SPD aus dem August herrührt. Man solle sich den Beschluss des Kreises zu eigen machen, er sieht darin keine Gegensätze.

 

Herr Mitschke, Vertreter des NABU, sieht Defizite im Antrag der SPD-Stadtratsfraktion. Er bemängelt, dass die Ilmenau darin nicht betrachtet wird. Er regt an, dies zu ergänzen und darauf hinzuwirken, dass die Ilmenau angestaut bleibt. Die Resolution soll auch an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geschickt werden, da die Ilmenau Bundeswasserstraße ist.

 

Herr Oberbürgermeister Mädge sichert zu, dass diese Hinweise ergänzt werden und dem Verwaltungsausschuss als Beschlussvorschlag mit vorgelegt werden.

 

Ratsherr Löb weist auf zwei weitere Aspekt hin. Zu einen ist es ihm wichtig, dass Aufklärungsarbeit geleistet wird, wie wenig sinnvoll es ist, Wasser aus Plastikflaschen zu konsumieren. Die Frage wäre auch, wie die Stadt hier mit gutem Beispiel vorangehen könnte. Zum anderen regt er Fördermöglichkeiten zur Unterstützung der ressourcenschonenden Nutzung von Wasser an.

 

Ratsherr Podstawalt fest, dass Wasser keine Ressource ist, sondern Allgemeingut. Die Problematik sei die Privatisierung des Wassers. Die Resolution erwähnt nicht den Unterschied zwischen Nutzen und Verbrauch. Eine Konzepterstellung ohne Zweck hält er für inhaltsleer und lenkt von den Konsequenzen der Privatisierung ab.

 

Ratsherr Neubauer äert sich irritiert hinsichtlich der entbrannten Diskussion. Im Grunde wird doch von allen das Gleiche gewollt. Er schlägt vor, aufbauend auf den Grundsatzbeschluss des Kreistages, zusammen mit dem aktuellen Antrag auf Resolution der SPD-Stadtratsfraktion plus den beschriebenen Ergänzungen zusätzlich zu beschließen, ein 2. unabhängiges Gutachten zum Antrag von Appollinaris Brands einzufordern.

 

Ratsherr Gros weist bzgl. des Redebeitrags von Herrn Podstawa darauf hin, dass ein Konzept für ein Wassermanagement auch Oberflächengewässer miteinschließt.

 

Herr Meyer ergänzt, dass die Purena GmbH derzeit dabei ist, die Kampagne „newasser“ zu etablieren. Darin ist geplant, mehrere öffentliche Zapfstellen r Trinkwasser im Stadtgebiet einzurichten. Die Kampagne setzt auch in den Grundschulen an, wo z.B. Trinkflaschen an Erstklässler ausgegeben werden sollen.

 

Die Vorsitzende, Beigeordnete Lotze, schlägt nunmehr die Abstimmung vor. Es wird beschlossen, sich an der Beschlussempfehlung aus dem Umweltausschuss des Landkreises vom 14.09.2020 zu orientieren. Darauf aufbauend werden zudem der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Vorlage VO/9146/20 und die Forderungen aus dem Antrag zur Resolution der SPD-Stadtratsfraktion (sh. TOP 6) zur Vorlage VO/9137/20 zuzüglich der besprochenen Ergänzungen empfohlen.

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der von der Vorsitzenden formulierten Vorgehensweise bzw. Beschlussfassung schließt sich der Ausschuss einstimmig an.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 8 

Nein-Stimmen: 0 

  Enthaltungen: 0 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP4_Benutzung von Grundwasser_Vortrag Dez III (2177 KB)      
Anlage 3 2 TOP4_Wasserversorgung HS LG_Vortrag Purena (5024 KB)      
Anlage 2 3 TOP4__Wassermanagement_Abwasser_Vortrag AGL (814 KB)