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Vorlage - VO/9146/20  

 
 
Betreff: Bericht zur Nutzung von Grundwasser in Lüneburg
Wassermanagement
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Dziuba-Busch, Ingrid
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Kenntnisnahme
23.09.2020 
Sondersitzung "Grundwasser" des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Fa. Apollinaris Brands GmbH beabsichtigt, im Landkreisgebiet südöstlich von Vögelsen in der Gemarkung Reppenstedt - zusätzlich zu den beiden im Stadtgebiet vorhandenen Brunnen -  einen dritten Brunnen zur Förderung von Grundwasser für die Produktion von Mineralwas-ser zu errichten. Dieses Vorhaben hat in den vergangenen Wochen zu einer intensiven öffent-lichen Diskussion um die Nutzung der Ressource Wasser geführt.

 

Die Hitze- und Dürreperioden der vergangenen Jahre sowie der globale Klimawandel tragen weiter dazu bei, dass sich die Menschen in der Region Sorgen um eine nachhaltige Nutzung des Grundwassers und die Sicherheit der lokalen Trinkwasserversorgung machen.

 

Bereits stattfindende, aktuell geplante und zukünftig zu erwartende Grundwasserentnahmen in der Region mit verschiedenen Nutzungsinteressen (Trinkwasserversorgung, Landwirt-schaft, Gewerbe) verlangen vor diesem Hintergrund eine intensive Auseinandersetzung und Diskussion um die Nutzung der Ressource Grundwasser. Um einen Ausgleich zwischen ver-schiedenen Nutzungsinteressen (Wasserversorgung, Landwirtschaft, Gewerbe, Private) her-zustellen und gleichzeitig das Grundwasservorhaben im Gemeinwohlinteresse vor einer übermäßigen Nutzung zu bewahren, ist eine interessenausgleichende Bewirtschaftung des Grundwassers erforderlich. Dazu dienen die Vorgaben des Gewässerschutzrechts, insbesondere die des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) und des Niedersächsischen Was-serhaushaltsgesetzes (WHG).

 

Das genannte Vorhaben der Fa. Apollinaris Brands liegt im Gebiet des Landkreises Lüneburg und fällt damit genehmigungsrechtlich in die Zuständigkeit des Landkreises als Lüneburg als untere Wasserbehörde. Die tatsächlichen Verhältnisse zeigen, dass eine lokale Betrachtung in den Zuständigkeitsgrenzen der jeweiligen Genehmigungsbehörden nicht ausreichend ist und stattdessen eine regionale Betrachtung und Bewertung der Grundwassernutzungen dringend notwendig ist, die berücksichtigt, dass die betroffenen Grundwasserkörper im Wesentlichen die Zuständigkeitsbereiche der drei unteren Wasserbehörden Landkreis Uelzen, Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg tangieren. Nur so kann der den gebotene Interessenausgleich hergestellt werden.

In diesem Sinne möchte die Verwaltung die aktuelle Diskussion aufgreifen und mit verschiedenen Vorträgen grundlegend in die Thematik einführen. Im Rahmen dieser Sitzung wird die Verwaltung die Nutzung von Grundwasser und das Antrags- und Prüfungsprozedere rund um Grundwasserentnahmen erläutern sowie einen Überblick über die vorhandenen relevanten Grundwasserentnahmen im Stadtgebiet geben.

 

Vorgesehen sind folgende Vorträge:

 

1. Benutzung von Grundwasser, Antrags- und Prüfungsabläufe sowie Überblick über vorhandene und zu erwartende relevante Grundwassernutzungen in der Zuständigkeit der Hansestadt Lüneburg als untere Wasserbehörde (Verwaltung)

2. Trinkwasserversorgung im Stadtgebiet (Purena GmbH)

3. Wassernutzung und Abwasserbeseitigung (Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH)

 

In einer weiteren Sitzung soll das Thema vertieft und weitere relevante Akteure eingeladen werden, denen Gelegenheit zur Darstellung ihrer Vorhaben gegeben werden.

 

Zu dem oben skizzierten Vorhaben der Apollinaris Brands GmbH (3. Brunnen im Gebiet des Landkreise Lüneburg) wird verwiesen auf die Vorlage 2020/292 des Landkreises Lüneburg für die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz am 14.09.2020. Die Vorlage stellt den aktuellen Stand des Was-serrechtsverfahrens umfassend dar und ist unter dem nachfolgenden Link im Internet abrufbar:

 

https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg/Politik-und-Verwaltung/Kreistag/Ausschuss.aspx

 

Wie oben bereits angemerkt, setzt eine nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung eine regio-nale Betrachtung und idealerweise ein regionales Grundwassermanagement voraus. In die-sem Zusammenhang ist der Landkreis Lüneburg an die Hansestadt Lüneburg in ihrer Eigen-schaft als untere Wasserbehörde herangetreten und hat auf Initiative des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände Uelzen die gemeinsame Erstellung eines Wassermanagementkonzeptes angeregt.

 

Die personal- und kostenintensive Erstellung eines solchen Konzeptes wird im Jahr 2020 durch das Land Niedersachsen mit einem Förderbetrag von bis zu 90 % und maximal 300.000,- € gefördert. Die Antragsfrist für die Landesförderung endet am 15.09.2020.

 

Der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände in Uelzen hat sich bereit erklärt, einen entsprechenden Förderantrag übergreifend für die Landkreise Uelzen und Lüneburg zu stel-len. Dabei hat der Landkreis Lüneburg deutlich gemacht, dass eine Kooperation im Rahmen des Förderantrages und gemäß der Fördervoraussetzungen (s. Anlage) nur unter Einschluss und Mitwirkung der Hansestadt Lüneburg als untere Wasserbehörde sinnhaft ist. Er ist bereit, den hälftigen kommunalen Eigenanteil in Höhe von 15.000,- € in das Projekt einzubringen. Eine finanzielle Beteiligung der Hansestadt wäre im Rahmen der Beteiligung daher nicht aufzubringen. Die Erstellung des Wassermanagementkonzeptes umfasst u.a. folgende Aspekte:

 

- Bestandsanalyse (Entnahmen und Wasserflüsse)

- Bedarfsanalyse für verschiedene Zukunftsszenarien für alle Nutzungen unter Berück-sichtigung klimatischer Veränderungen

- Einbindung aller Interessen und Träger öffentlicher Belange

- Erfassung von Substitutionsquellen nach Menge und Qualität

- Abschätzung der Nutzungsmöglichkeit alternativer Quellen

- Maßnahmen zur Förderung der Grundwasserneubildung und Retention

- Beschreibung der Grundwassersituation

- Beschreibung von Einsparpotentialen für die unterschiedlichen Nutzungen

- Gesamtbetrachtung des Einzugsgebietes

 

Da die wesentlichen Grundwasserleiter durch die drei unteren Wasserbehörden Landkreise Uelzen und Lüneburg sowie Hansestadt Lüneburg gemeinsam bewirtschaftet werden, ist die beschriebene Kooperation zur Erstellung eines Wassermanagementkonzeptes sinnvoll im Sinne der Erreichung eines regionalen (Grund-)Wassermanagements. Da aus dem Konzept auch Maßnahmen abgeleitet werden können bzw. sollen, ist entsprechend der Förderbedingungen auch über eine Änderung der Rahmenbedingungen zu diskutieren, um Anreize für eine nachhaltige Grundwassernutzung zu schaffen.

 

Die Verwaltung begrüßt die skizzierte Kooperation und hat gegenüber dem Landkreis Lüne-burg bereits seine Mitwirkung signalisiert.

 

Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, sich dem Forderungskatalog an das Land Niedersachsen anzuschließen, den die Landkreisverwaltung dem Auschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am 14.09.2020 zur Beschlussfassung vorschlagen wird (vgl. Vorlagennummer 2020/289, im Internet unter nachfolgendem Link abrufbar: https://www.landkreis-lueneburg.de/Home-Landkreis-Lueneburg/Politik-und-Verwaltung/Kreistag/Ausschuss.aspx.) Hiernach sollen folgende Forderungen an das Land erhoben werden:

 

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, eine grundlegende Anpassung der Höhe der zu entrichtenden Wasserentnahmegebühr vorzunehmen, um Anreize zum Wassersparen zu schaffen. Gleiches gilt auch für die gewerbliche Nutzung von Grundwasser.
  • Der Grundwasserbewirtschaftungserlass muss bzgl. der Dargebote zeitnah und unter stärkerer Berücksichtigung der Entwicklungen der letzten 3 trockenen Jahre angepasst werden, um den unteren Wasserbehörden eine sichere Entscheidungsgrundlage zu geben.
  • Im Rahmen der Agrarförderung sind Anreize zu schaffen, auf Böden mit geringer natürlicher Fruchtbarkeit, angepasste Feldfrüchte anzubauen.
  • Für den Einsatz sparsamer Beregnungstechnik, Schaffung von Substitutionsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Förderung der Grundwasserneubildung sind entsprechende Förderrichtlinien zu schaffen.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten nimmt Kenntnis.

 

  1. Er begrüßt das Vorhaben zur Erstellung eines Wassermanagementkonzeptes u. a. mit den Kooperationspartnern Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände Uelzen, Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg entsprechend der skizzierten Rahmenbedingungen.
  2. Dem o.g. Forderungskatalog an das Land Niedersachsen wird zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Forderungen gegenüber dem Land zu erheben. 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 68,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

        X Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31020 

 Produkt / Kostenträger: 122001/12200105

 Haushaltsjahr: 2020 

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Schreiben Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 28.05.2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 28.05.2020 (322 KB)