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Auszug - Entscheidung über die Dringlichkeit des Antrags der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und FDP vom 23.06.2020 "Mehr Raum für die Gastronomie in Lüneburg. Den Wirten mehr Platz auch auf den Straßen und Plätzen gewähren." [Gem. § 9 Abs. 5 S. 4 GO ist die Dringlichkeit mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Rates festzustellen.]  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 4.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 02.07.2020    
Zeit: 17:10 - 21:10 Anlass: Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter BLANCK begründet den Dringlichkeitsantrag seiner Fraktion sowie der FDP-Fraktion (s. Anlage zur Vorlage VO/9057/20 zu TOP 11.3) damit, dass bei einer fristgerechten Behandlung des Antrages der Sommer fast vorbei wäre. Da man aber den Gastronomen dadurch insbesondere im Sommer helfen wolle, würde bei Nichtbehandlung ein finanzieller Schaden bei den Gastronomen entstehen, da diese dann keine Unterstützung durch den Antrag bekämen.

 

Stadtrat MOßMANN sieht für den Antrag keine Dringlichkeit und verweist hier auf seine schriftliche Stellungnahme (s. ebenfalls Anlage zur Vorlage VO/9057/20 zu TOP 11.3).

 

Beigeordneter SALEWSKI erklärt, dass seine Fraktion die Meinung von Herrn Moßmann teile. Man könne sich aber vorstellen, über eine weitere Senkung der Gebühren nachzudenken.

 

Beigeordneter SOLDAN erklärt, dass Anrufe von Gastronomen mit Ideen die beiden Fraktionen veranlasst hätten, den Antrag zu stellen. Nichtsdestotrotz wisse er natürlich, dass die Verwaltung bereits etwas tue. Er vergleicht die Dringlichkeit hier mit der der Richtlinien für die Härtefallfonds.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass gemäß NKomVG die Erteilung von Sondernutzungserlaubnis ein Geschäft der laufenden Verwaltung, d.h. Aufgabe der Verwaltung sei.

Einzige Möglichkeit des Rates bestehe daher darin, sich diese Aufgabe heranzuziehen, was aber anscheinend nicht gewollt sei. Natürlich kenne man die Ideen der Gastronomen, allerdings seien diese teilweise nicht genehmigungsfähig.

Hinsichtlich der Gebührensenkung auf Null bestehe die Möglichkeit, dies unter TOP 17 zu beantragen. Dazu sei kein Dringlichkeitsantrag notwendig.

 

Die Dringlichkeit des der Vorlage VO/9057/20 „Dringlichkeitsantrag ‚Mehr Raum für die Gastronomie in Lüneburg. Den Wirten mehr Platz auch auf Straßen und Plätzen gewähren." (s. TOP 11.3) angehängten Dringlichkeitsantrages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der FDP-Fraktion wird daraufhin mehrheitlich bei 14 Ja-Stimmen, 21 Gegenstimmen und drei Enthaltungen abgelehnt.