Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die im Rahmen der Beteiligung des Bebauungsplans vorgebrachten Anregungen undStellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art undWeise beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 163 „Am Schützenplatz“ mit örtlicher Bauvorschrift wirdgemäß§ 10 BauGB als Satzung beschlossen.