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Auszug - Richtlinie für den Härtefallfonds "Wir für Lüneburg" der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind und Gründung eines Beirats  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.04.2020    
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus (Haus 36)
Ort: Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
VO/8940/20 Richtlinie für den Härtefallfonds "Wir für Lüneburg" der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind und Gründung eines Beirats
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Duda
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Duda, Melissa  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

 Ratsherr GORALCZYK erklärt, dass seine Fraktion dem Fonds zustimmen werde, auch wenn er persönlich Bauschmerzen damit habe, da der Haushalt der Stadt dies eigentlich nicht hergebe. Er unterstützt jedoch die Intention des Fonds, die lokale Wirtschaft zu stärken.

Diese Mikroökonomik sei genauso wichtig wie die große Volkswirtschaft, da man hier als Stadt mit einer kleinen Hilfe zusätzlich zu Bund und Land Unterstützung bieten könne.

Als Mitglied des Beirats für den Härtefallfonds verspreche er, dass dort darauf geachtet werde, dass sorgfältig mit den Geldern umgegangen werde.

 

Beigeordneter SOLDAN stimmt der Notwendigkeit des Fonds zu. Allerdings sieht er hier, wie auch bei der Arena Lüneburger Land, eine gute Idee schlecht umgesetzt, weshalb er der Richtlinie, die hier beschlossen werden solle, nicht zustimme.

Folgende Kritikpunkte führt er dabei an:

  1. Die Kreditfähigkeit ist zurzeit immer gegeben und setzt keine Eigenkapitalzufuhr voraus, wie in § 1 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie beschrieben.
  2. Keine Regelungen zum Verwendungszweck
  3. Keine Regelungen zum Nachweis der Verwendung der Mittel
  4. Keine Regelungen zur nachträglichen Prüfung 
  5. Zu den Bewertungskriterien:
    1. Die Regelungen des Punktes a) seien s.E. nicht gerichtsfest
    2. Die Regelungen des Punktes b) würden Betriebe, die gerade so über die Runden kämen, benachteiligen, obwohl gerade sie die Unterstützung nötig hätten.

 

Er erwarte, dass jeder Betrieb die Fördermöglichkeit nutzen werde. Mitnahmeeffekte müssten daher minimiert werden. Er votiere dafür, dass mindestens eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden müsse. Dies sei für jeden zumutbar.

Zudem solle das Geld nicht als verlorener Zuschuss vergeben werden, sondern als Kredit mit erleichterten Bedingungen (z.B. ohne Zinsen). Somit halte sich auch der Bürokratieaufwand in Grenzen.

Er fragt außerdem, wie mit Fällen von späterer Geschäftsaufgabe umgegangen werde.

 

Ratsherr PODSTAWA begrüßt den geringen Aufwand. Zwar sei es viel Geld, trotzdem unterstütze er den Fonds. Er fragt allerdings, inwieweit geschaut werden könne, ob sich die Antragssteller einer Tarifbindung unterworfen haben bzw. ob so etwas angedacht sei.

 

Beigeordneter SALEWSKI unterstützt den Fonds, bei dem es um pragmatische, einfache und schnelle Lösungen gehe. Natürlich könne das, was Herr Soldan beschrieben habe, passieren, aber solch ein Bürokratiemonster, wie das von Bund und Land, wolle man hier nicht. Eine Tarifbindung, wie von Herrn Podstawa gewünscht, wäre zwar toll, aber es dürfe bei diesem Fonds keine Messlatte sein.

 

Ratsfrau GRUNAU ist überrascht über die vielen Diskussionen. Im Wirtschaftsausschuss habe es harmonischer gewirkt. Ziel sei es, einen kleinen Investitionszuschuss zu geben bzw. eine kleine „Überlebenshilfe“. Man habe extra den Prozentsatz auf 40 % gesetzt, um möglichst vielen Unternehmen helfen zu können.

Wie schon ihren Vorrednern sei ihr eine einfache Handhabe sehr wichtig. Insbesondere im digitalen Zeitalter sollte eine händische Unterschrift, wie von Herrn Soldan gewünscht, nicht mehr nötig sein. Zudem sei die Stadt keine Bank, weshalb sie sich gegen die Kreditform ausspricht.

 

Ratsherr MEYER begrüßt den Fonds sehr, da bei vielen Händlern keine Förderungen angekommen seien. Man wundere sich dort, warum das so lange dauere. Der Betrag sei durchaus viel für die, die ihn bräuchten. Da die Gelder von Bund und Land häufig erst spät ausgezahlt werden würden, sei insbesondere die schnelle und unkomplizierte Prüfung der Anträge wichtig, um ein „Wieder-in-Gang-setzen“ der Wirtschaft zu ermöglichen.

 

Beigeordneter MENCKElt den Fonds für den richtigen Weg. In dieser Situation könne man nicht mehr an alten Vorgaben festhalten, sondern müsse sich beeilen und ein Symbol setzen.

An Herrn Soldan gerichtet entgegnet er, dass es natürlich ein paar Mitnahmeeffekte geben werde. Deshalb aber Kredite zu vergeben, sei für eine derartige Zuschusshöhe übertrieben.

Hinsichtlich der Tarifbindung antwortet er, dass man hier nicht den Vergleich zu Konzernen heranziehen dürfe. Gewerkschaftsbeitritte könnten bei derart kleinen Betrieben nicht erzwungen werden.

Es werde zwar ein Gießkannenprinzip sein, sei aber der richtige symbolische Akt, um zu verhindern, dass dem Rat vorgeworfen werde, nicht hingeschaut zu haben.

 

Beigeordneter BLANCK findet die Debatte abenteuerlich, da man hier so kritisch sei und an anderer Stelle gar nicht.

Es sei der Staat gewesen, der den Stecker gezogen habe, nicht die Betriebe selbst. Daher müsse man nun auch Verantwortung übernehmen und den Start ermöglichen. Ein Kreditmodell könne nicht funktionieren. Er bittet Herrn Soldan, der Richtlinie ohne Änderungen zuzustimmen.

 

Ratsherr NEUMANNumt etwaige Mitnahmeeffekte ein, dafür habe man keine Konsumausgaben. Der Fonds sei allein zur Erhaltung der Wirtschaftsstruktur gedacht und helfe dabei Arbeitsplätze zu sichern und Steuern einzunehmen. Er stimmt dem Fonds zu.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei einer Gegenstimme des Beigeordneten Soldan folgenden Beschluss:

 

a)      Die Richtlinie für den rtefallfonds ‚Wir für Lüneburg der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind, das Antragsformular und die Geschäftsordnung für den Beirat werden beschlossen.

 

b)      Es wird ein temporer Beirat für den Härtefallfonds „Wir für Lüneburg“ gebildet. Die Mitglieder des Gremiums erhalten für ihre Teilnahme an der Sitzung ein Sitzungsgeld gemäß der geltenden Entschädigungssatzung der Hansestadt Lüneburg.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 33

Nein-Stimmen: 1

  Enthaltungen: 0