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Vorlage - VO/8940/20  

 
 
Betreff: Richtlinie für den Härtefallfonds "Wir für Lüneburg" der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind und Gründung eines Beirats
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Duda
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Duda, Melissa  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.04.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.04.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Ergänzung zur Vorlage, erfolgt am 23.04.2020:

 

Laut Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses vom 23.04.2020 soll der Name des Fonds umbenannt werden in:

Härtefallfonds „Wir für Lüneburg“ der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind

(zuvor: Solidarfonds)

 

Folgende 3 weitere, redaktionelle Änderungen wurden durch den Verwaltungsausschuss auf Vorschlag der Verwaltung ebenfalls aufgenommen:

 

1.  § 2 Abs. 1 S. 2 der Richtlinie:

Der Passus „produzierendes Gewerbe“ wird gestrichen.

 

2.  § 6 Abs. 2 der Richtlinie:

Neu: „Anträge sind ab Freitag, den 24.04.2020, 12.00 Uhr bis Montag, den 08.06.2020, 24.00 Uhr bei der Hansestadt Lüneburg zu stellen.

 

3.  § 10 der Richtlinie:

Neu: „Diese Richtlinie tritt nach Bekanntgabe rückwirkend mit Wirkung vom 24.04.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft.

 

 


Der Anlage zu dieser Vorlage sind die entsprechend aktualisierten Dokumente sowie die zusätzlich erstellte Übersicht über die FAQs zur Richtlinie, Stand 23.04.2020 (neue Anlage 4) zu entnehmen. Des Weiteren wurde der Beschlussvorschlag der Vorlage gemäß der Empfehlung des Verwaltungsausschusses angepasst.

 

 

 

Die Corona-Pandemie hat eine weltweite Wirtschaftskrise ausgelöst, die auch die hiesige lokale Wirtschaft hart trifft. Mit dem Härtefallfonds „Wir für Lüneburg“ der Hansestadt Lüneburg soll im Stadtgebiet ansässigen Betrieben, die infolge der Corona-Pandemie einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben und hierdurch in ihrer Existenz bedroht sind, schnell und unbürokratisch durch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss geholfen werden. Ziel ist es, die massiven Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft abzumildern, einen Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz zu leisten und den Neubeginn bei der Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit zu unterstützen.

 

Hierzu hat die Verwaltung die Richtlinie für den Härtefallfonds „Wir für Lüneburg“ der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind (Anlage 1) und ein entsprechendes Antragsformular (Anlage 2) entwickelt.

 

Die Förderung soll eine kurzfristige Ergänzung zur Förderkulisse auf Landes- und Bundesebene darstellen und wird als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Begrenzt ist die Förderung auf 2.500 € pro Antragsberechtigtem. In begründeten Einzelfällen kann eine höhere Förderung erfolgen. Die weiteren Details können der Richtlinie entnommen werden. Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind Freiberufler, Vereine, produzierendes Gewerbe sowie Kulturschaffende.

 

Anträge können ab dem 24.04.2020, 12.00 Uhr bis 08.06.2020, 24.00 Uhr bei der Hansestadt Lüneburg gestellt werden. Das Antragsformular und weitere Informationen werden auf der Internetseite der Hansestadt Lüneburg veröffentlicht. 

 

Die eingegangenen Anträge werden auf Grundlage einer kurzen Stellungnahme und Beschlussempfehlung der Verwaltung in einem neu zu bildenden, temporären Beirat vorberaten. Die hieraus resultierende Empfehlung des Beirats wird dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg zur abschließenden Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt.

 

Der Beirat für den Härtefallfonds „Wir für Lüneburg“ gibt sich in seiner ersten Sitzung eine Geschäftsordnung (Anlage 3).

 

Die haushaltsrechtliche Absicherung erfolgt durch den Beschluss zur Ergänzung der Haushaltssatzung 2020 (VO/8930/20).

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 1.720,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: Bis zu 2 Mio. €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 (bei Beschluss und Genehmigung der Haushaltssatzung 2020 siehe VO/8930/20)

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: Fachbereich 2  

 Produkt / Kostenträger: 571001 - Wirtschaftsförderung

 Haushaltsjahr: 2020

 

 

 

e)  mögliche Einnahmen: Zuschüsse Landkreis Lüneburg, Land Niedersachsen, Bund

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Anlage/n:

 

Anlage 1: Richtlinie für den Härtefallfonds „Wir für Lüneburg“ der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind

 

Anlage 2: Antrag auf Fördermittel auf Basis der Richtlinie zum Härtefallfonds der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind

 

Anlage 3: Geschäftsordnung des Beirates für den Härtefallfonds „Wir sind Lüneburg“

 

Anlage 4 (neu): FAQ zur Richtlinie für den Härtefallfonds „Wir für Lüneburg“ der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie_Härtefallfonds_HLG (85 KB)      
Anlage 2 2 Haertefallfonds_Antrag (2908 KB)      
Anlage 3 3 GO Beirat Härtefallfonds (196 KB)      
Anlage 4 4 FAQs_Haertefallfonds (190 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Richtlinie für den „Härtefallfonds ‚Wir für Lüneburg der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind“, das Antragsformular und die Geschäftsordnung für den Beirat werden beschlossen.

 

b)      Es wird ein temporärer Beirat für den Härtefallfonds „Wir für Lüneburg“ gebildet. Die Mitglieder des Gremiums erhalten für ihre Teilnahme an der Sitzung ein Sitzungsgeld gemäß der geltenden Entschädigungssatzung der Hansestadt Lüneburg.