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Auszug - Ergänzung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.04.2020    
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus (Haus 36)
Ort: Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
VO/8930/20 Ergänzung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Gomell
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Gomell, Timo
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Erste Stadträtin LUKOSCHEK gibt einen Sachstand zur noch ausstehenden Haushaltsgenehmigung und den Gesprächen mit der Kommunalaufsicht. Daraus resultierte die Entscheidung für einen Beitragsbeschluss, welcher bei der im Mai erwarteten Haushaltsgenehmigung von der Kommunalaufsicht mitberücksichtigt werde. So habe man nur ein Verfahren und nicht zwei.

Des Weiteren erläutert sie die in der Vorlage dargestellten vorgeschlagenen Änderungen im Haushalt.

 

Ratsherr NEUMANN fragt, bis wann die Regelung des § 6 gelte.

 

Erste Stadträtin LUKOSCHEK antwortet, dass die Zahlen in der Haushaltssatzung stünden und für ein Haushaltsjahr beschlossen und genehmigt werden würden. Sie gelten längstens bis zur Genehmigung einer Nachtragshaushaltssatzung bzw. eines neuen Haushaltes.

 

Ratsfrau SCHMIDT erklärt, dass sich ihr die Anhebung der Unerheblichkeitsgrenze in § 6 von 25.000 € auf 100.000 € nicht erschließe. Sie fragt, in welchen Fällen diese notwendig sei, da doch bereits für unvorhergesehene Corona-Maßnahmen 500.000 € eingeplant seien.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass man damit den Wunsch des Rates aufgenommen habe, möglichst wenig Sitzungen zu benötigen und trotzdem handlungsfähig zu bleiben. Als Beispiel für die Verwendung der in § 6 geregelten 100.000 €-Grenzehrt er Unternehmen an, die unabhängig von der Corona-Krise keine Liquidität mehr hätten und unterstützt werden müssten.

Wenn die mit dem § 6 verbundene Flexibilität vom Rat nicht gewünscht werde, habe er kein Problem, öfter Ratssitzungen einzuberufen.

 

Ratsherr PODSTAWA begrüßt den Notfallfonds. Er fragt weiterhin, wie die Unterstützung der Stadt von Kulturschaffenden und Vereinen sei und inwieweit die Verwaltung auch für Ausschusssitzungen die Möglichkeit der Videokonferenzen nutzen wolle.

Als Letztes fragt er, wie die in der Vorlage dargestellten 1,1 Mio. Personaleinsparungen zustande gekommen seien und ob diese allein aus dem Wegfall von Bewerbungsgesprächen oder auch aus der Streichung von Stellen resultieren würden.

 

Erste Stadträtin LUKOSCHEK antwortet, dass es durch ausgefallene Gespräche zu Verzögerungen bei der Einstellung von neuem Personal gekommen sei, wodurch wiederum Einsparungen entstanden seien.  Eine Nichtbesetzung von Stellen sei jedoch nicht vorgesehen bzw. erfolgt.

 

Oberbürgermeister MÄDGE gibt einen aktuellen Sachstand über die Umsetzung von Videokonferenzen für politische Gremien. Er betont jedoch, dass eine Beschlussfassung nicht möglich sei, da diese laut NKomVG eine physische Anwesenheit der Mitglieder erfordere. Man wolle die Videokonferenz daher dafür nutzen, die Mitglieder über Themen zu informieren und ihnen die Möglichkeit geben, Nachfragen zu stellen. Bis Donnerstag werde der Rat eine Terminübersicht der geplanten Videokonferenzen erhalten.

Hinsichtlich der Aufsichtsräte der städtischen Beteiligungen verhalte es sich anders. Dort sei eine Geschäftsordnungsänderung möglich, die auch Stimmbotschaften erlaube. Das Beteiligungscontrolling prüfe hier aktuell die Optionen.

Mit Zuschauern bei Videokonferenzen gebe es aktuell noch datenschutzrechtliche Probleme, an denen man arbeite.

Im Anschluss gibt er einen Überblick über die geplanten Unterstützungen für Kulturschaffende und Vereine.

 

Beigeordneter BLANCK sieht keinen Grund für die von Herrn Mädge angewandte Polemik bei der Beantwortung von Frau Schmidts Frage. Er betont, dass es seiner Fraktion darum gegangen sei, risikoarm Beschlüsse zu fassen, weshalb er eine Verlagerung in den Verwaltungsausschuss vorgeschlagen habe. Dies halte er immer noch für ein angemessenes Vorgehen.

Da von der Verwaltung keine Beispiele für eine Anwendung des § 6 gegeben werden können, sei diese Vervierfachung nicht nachvollziehbar.

Er beantragt daher, die Unerheblichkeitsgrenze in § 6 lediglich auf 50.000 € zu erhöhen und den Satz zu ergänzen, dass alle Beträge zwischen 50.000 € und 100.000 € dem Verwaltungsausschuss zum Beschluss vorgelegt werden müssten.

Der Antrag wird mehrheitlich bei sieben Ja-Stimmen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24 Gegenstimmen und einer Enthaltung des Ratsherrn Podstawa abgelehnt.

 

Ratsherr GORALCZYKlt es nicht für unverantwortlich, die Summe zu vervierfachen, sondern für verantwortungsvoll und wichtig, um handlungsfähig zu bleiben.

 

Ratsherr MINKS schließt sich den Worten von Herrn Goralczyk an. Die Vervierfachung in § 6 halte er für wichtig und richtig angesetzt, da sie hilft, die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu bewahren. Insbesondere, da 25.000 € im niedersächsischen Vergleich eher gering seien. Die hier geführte Misstrauensdebatte sei an dieser Stelle verkehrt.

 

Ratsherr NEUBERT erkundigt sich zu der aktuellen Entwicklung der freiwilligen Leistungen.

 

Erste Stadträtin LUKOSCHEK antwortet, dass der Anteil am im Dezember beschlossenen Gesamthaushalt unter 3 % liege. Durch den heutigen Beschluss werde die Quote etwas steigen, genaue Aussagen dazu werde man allerdings frühestens im Herbst 2020 treffen können.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der als Anlage 3 beigefügten Haushaltssatzung sowie dem fortgeschriebenen Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2020 wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 34

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0