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Sachverhalt:
Am 19.12.2019 wurde durch den Rat der Hansestadt Lüneburg die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Die erforderliche Genehmigung durch die Kommunalaufsicht ist für Mai avisiert.
Bedingt durch die Corona-Pandemie und deren weiteren Verlauf haben bzw. werden sich die Parameter für den Haushalt 2020 grundlegend ändern. Eine Vorhersage, welche Auswirkungen diese Pandemie auf die Wirtschaft, das soziale Miteinander und letztlich auf den Haushalt hat, ist abschließend nicht möglich und hängt von unterschiedlichsten Szenarien ab.
Gleichwohl hat die Hansestadt Lüneburg zum gegenwärtigen Zeitpunkt diverse Schutz- und Fördermaßnahmen treffen bzw. initiieren müssen, um die lokale Wirtschaft und städtische Gesellschaften zu unterstützen oder den laufenden Verwaltungsbetrieb aufrecht zu erhalten. Die Gesamtheit der getroffenen Maßnahmen und absehbaren Entwicklungen machen es im Hinblick auf die Liquiditätslage der Hansestadt Lüneburg bereits zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, die Haushaltssatzung in folgenden Bereichen zu aktualisieren.
Ergebnis- u. Finanzhaushalt:
Im Ergebnishaushalt werden zusätzlich 3 Mio. € bereitgestellt. Im Wesentlichen resultiert dieser Betrag aus dem Härtefallfonds „Wir für Lüneburg“, welcher ein Volumen von 2 Mio. € umfasst (siehe Vorlage 8940/20). Weiterhin sind Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1 Mio. €, welche ebenfalls auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, im Haushalt notwendig und detailliert in der Anlage 1 aufgeführt.
Unter anderem aufgrund von Verzögerungen bei Personaleinstellungen ist gegenwärtig mit Minderaufwendungen im Personalbudget von 1,1 Mio. € zu rechnen, welche anteilig die Mehraufwendungen decken. Das geplante Jahresergebnis verschlechtert sich hierdurch um 1,9 Mio. € auf 554.420 €.
Die Änderungen im Finanzhaushalt sind haushaltsneutral und resultieren aus den Vorlagen 8953/20 und 8942/20.
Anpassung der Liquiditätskreditlinie:
Nach Ausführungen durch den Deutschen Städtetag sind je nach Dauer des Shut-Downs und der gewählten Exit-Strategie Einnahmerückgänge bzw. Ausgabenzuwächse in der Größenordnung von 350 € pro Einwohner im kommunalen Sektor zweifelsfrei im Bereich des Möglichen. Je nach Szenario kann jedoch auch eine Größenordnung von bis zu 500 € je Einwohner nicht ausgeschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund wird der in § 3 der Haushaltssatzung 2020 festgesetzte Höchstbetrag für die Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten von 95 Mio. € (Haushalt 2019: 102 Mio. €) auf 150 Mio. € angehoben. Hierdurch wird insbesondere sichergestellt, dass die Hansestadt Lüneburg jederzeit ihren vertraglichen und gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen, beispielsweise in der Sozial- und Jugendhilfe nachkommen kann.
Anpassung der Unerheblichkeitsgrenze:
Die Unerheblichkeitsgrenze in § 6 der Haushaltssatzung über die Zuständigkeit für die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen wird auf 100.000 € angehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Anlage 1 - Übersicht der Veränderungen Ergebnishaushalt /Finanzhaushalt Anlage 2 - Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt Anlage 3 - Haushaltssatzung Hansestadt Lüneburg 2020 (Fassung vom 20.04.2020)
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die als Anlage 3 beigefügte Haushaltssatzung sowie das fortgeschriebene Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2020.
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