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Auszug - Corona-Krise: Billigkeitsregelung in Bezug auf Entgelte für die Betreuung in Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Horteinrichtungen), Kostenbeiträge für die Kindertagespflege sowie auf Gebühren für die Teilnahme am Musikschulunterricht  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 31.03.2020    
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus (Haus 36)
Ort: Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
VO/8914/20 Corona-Krise: Billigkeitsregelung in Bezug auf Entgelte für die Betreuung in Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Horteinrichtungen), Kostenbeiträge für die Kindertagespflege sowie auf Gebühren für die Teilnahme am Musikschulunterricht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Beteiligt:Bereich 41 - Kultur
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Fachbereich 4 - Kultur
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau NEUHAUS findet einen Erlass aller Krippen- und ÜMI-Beiträge über einen Monat hinaus schwierig, da die Stadt weiterhin Personalkosten leisten müsse, die sie sich längerfristig gesehen nicht leisten könne.

Stattdessen schlägt sie vor, die Beiträge nur für von finanziellen Einbußen im Rahmen der Coronakrise betroffenen Eltern zu erlassen. Eine Prüfung müsse hier ganz unbürokratisch per Vorlage eines Schreibens erfolgen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE sieht den Vorschlag als problematisch an, da es aufgrund der fehlenden Leistungserbringung glich sei, einen Erlass der Entgelte einzuklagen.

Der Vorteil, den die Stadt habe sei, dass man vom Land ca. 60 % der Personalkosten erstattet bekäme und Geld im Rahmen der Härtefallklausel erhalte.

 

Ratsfrau NEUHAUS argumentiert, dass auch in anderen Bereichen wie z.B. dem Sport weiterhin Mitgliedsbeiträge gezahlt werden würden, obwohl keine Leistungen erbracht werden. Dies gehöre für sie zum Verhalten in einer Solidargemeinschaft.

 

Oberbürgermeister MÄDGE sieht das Problem bei den Krippen und Hortbeiträgen in deren Höhe von mehreren hundert Euro. Die Erfahrung zeige, dass es in diesem Kostensegment besser sei, die Kosten zu erlassen. Eine dauerhafte Schließung von Krippen und Schulen sehe er außerdem nicht.

 

Ratsherr MEYN merkt an, dass aktuell schon sehr viel von den Familien geleistet werde und fragt, ob die Regelung nur für städtische Einrichtungen gelte oder auch für die freien Träger.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass man nur für städtische Einrichtungen entscheiden könne, aber den freien Trägern empfohlen worden sei, dem zu folgen. Er sei zuversichtlich, dass dies geschehen werde, da die freien Träger die Zusicherung von der Stadt hätten, dass diese ihre Defizite am Ende wieder ausgleichen werde.

 

Beigeordneter SOLDAN gibt Herrn Meyn recht. Die Familien zusätzlich noch für eine Leistung zahlen zu lassen, die nicht erbracht werde, halte er für nicht gerechtfertigt. Er fragt außerdem, wie die Formulierung „bis auf weiteres“ in der Vorlage zu verstehen sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass man durch die Formulierung eine weitere Sitzung des Rates vermeiden wolle. Zunächst gelte die Regelung nur für April. Sollte es auch im Mai angewandt werden, könne der Rat laut neuer Regelung die Entscheidung darüber auf den Verwaltungsausschuss übertragen.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht)

folgenden Beschluss:

 

  1. Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Krippen, Horteinrichtungen)

 

Den Personensorgeberechtigten werden die Entgelte nach § 5 der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg vom 26.11.2015 in der Fassung der 2. Änderungsverordnung vom 01.11.2018 ab dem 01.04.2020 bis auf Weiteres erlassen. Eventuell bereits gezahlte Entgelte für die Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung im genannten Zeitraum werden erstattet. Diese Regelung gilt nicht bei Inanspruchnahme der Notbetreuung und endet mit der Wiederaufnahme des regulären Betriebs.

 

  1. Kindertagespflege

 

Den Personensorgeberechtigten werden die Kostenbeiträge nach § 11 der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet ab dem 01.04.2020 bis auf Weiteres erlassen. Eventuell bereits gezahlte Entgelte für die Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung im genannten Zeitraum werden erstattet. Diese Regelung gilt nicht bei Inanspruchnahme der Notbetreuung und endet mit der Wiederaufnahme des regulären Betriebs.

 

  1. Musikschule

 

Den Zahlungspflichtigen werden die Musikschulgebühren nach § 10 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und Erhebung der Unterrichtsentgelte (Musikschulsatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 27.03.2019 ab dem 01.04.2020 bis auf Weiteres erlassen. Eventuell bereits gezahlte Gebühren im genannten Zeitraum werden den Zahlungspflichtigen erstattet.  Diese Regelung endet mit der Wiederaufnahme des regulären Betriebs.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 30

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0