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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2019 für folgende Sachverhalte zugestimmt:
Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer im Jahr 2019.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 321.285,13 gem. § 123 NKomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen zu. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 30 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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