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Auszug - Mobilfunkstandard 5G in Lüneburg  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 10.03.2020    
Zeit: 15:03 - 17:21 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/8870/20 Mobilfunkstandard 5G in Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Beteiligt:DEZERNAT I
Bearbeiter/-in: Kipke, Jürgen  DEZERNAT III
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Schulz, Leiter des Bereiches Umwelt, trägt zum Mobilfunkstandard 5G in Lüneburg vor.

 

Ratsherr Soldanchte wissen, ob die Stadt Möglichkeiten hat, die Errichtung von Mobilfunkmasten auf nicht-städtischen Flächen zu verbieten.

 

Herr Schulz verneint dies.

 

Ratsherr Gros regt dazu an die Betreiber dazu zu bringen, Standorte zu bündeln und Masten gemeinsam zu nutzen.

 

Herr Schulzhrt dazu aus, dass es diese Verpflichtung bereits gibt und die Betreiber selber auch ein großes wirtschaftliches Interesse daran haben, Masten gemeinsam zu nutzen.

 

Herr Wurm, Vertreter des BUND, verweist auf die eingereichte Unterschriftenliste mit über 600 geleisteten Unterschriften, welche sich gegen die unreflektierte Nutzung von 5G im Stadtgebiet ausspricht. Er merkt an, dass der neue Standard 5G eine höhere Energiedichte notwendig macht und mithin auch eine höhere Mastendichte. Es sollten aber noch Bereiche für Natur und Erholung von der Bestrahlung freigehalten werden. Erkenntnisse, ob durch den neuen Standard Schädigungen zu erwarten sind benötigen Zeit und liegen derzeit noch nicht vor. Er regt aber an, sich zu dem Thema in einer der chsten Sitzungenher zu befassen.

 

Ratsherr Mencke respektiert die geleisteten 600 Unterschriften gibt aber zu bedenken, dass sich vermutlich ebenso viele, wenn nicht mehr, Unterzeichner für die möglichst bald flächendeckende Einrichtung eines 5G-Netzes finden würden. Er fragt, welche Handlungsmaßnahmen die Stadt überhaupt beschließen könnte.

 

Herr Schulz sieht die Möglichkeiten der Stadt als sehr eingeschränkt. Lediglich auf eigenem Grund hat man Handlungsoptionen. Als Beispiel führt er den Sendemasten auf dem Eckgebäude Barckhausenstr./Lindenstraße an. Hier war die Baugenehmigung zu erteilen, weil es sich um eine sog. privilegierte Baumaßnahme nach § 35 BauGB handelte.

 

Eine Zuschauerin verweist auf das eingangs der Sitzung zur Verfügung gestellte Handout und sieht dringenden Handlungsbedarf.

 

Die Ausschussvorsitzende, Beigeordnete Lotze, regt an, die dort skizzierten Maßnahmen anderer Kommunen zu prüfen. Insbesondere soll geklärt werden, ob die Maßnahmen auch gerichtsfest sind. In den Fraktionen soll die Frage geklärt werden, ob man sich ein Moratorium vorstellen kann. Sie hält außerdem fest, dass das Thema 5G erst in frühestens 2 Jahren auf die Stadt Lüneburg zukommen wird.