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Vorlage - VO/8870/20  

 
 
Betreff: Mobilfunkstandard 5G in Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Beteiligt:DEZERNAT I
Bearbeiter/-in: Kipke, Jürgen  DEZERNAT III
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Anhörung
10.03.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 02.03.2017 beschlossen, dass das frei zugängliche WLAN-Netz in der Stadt gefördert werden möge (VO/7132/17). Als Örtlichkeiten, in denen ein Netz frei zur Verfügung gestellt werden könnte, wurden insbesondere „der Kurpark, der Marktplatz, der Stintmarkt und weitere Bereiche in der Altstadt“ genannt. Der Beschluss beinhaltete keine Aussagen zu einer bestimmten Technik der Übertragung von Funkwellen.

Die Hansestadt Lüneburg ist stets kritisch im Umgang mit Mobilfunk allgemein gewesen. Sie hat sich bisher vehement gegen große Sendeanlagen in der Nähe von Kindergärten, Schulen und Wohngebieten ausgesprochen. Darüber hinaus hat die Stadt auch keine eigenen Gebäude oder Grundstücke zur Verfügung gestellt, damit Mobilfunkbetreiber dort Anlagen errichten können. Im Gebiet des Kreideberges hat die Stadt sogar einmal Auswirkungen einer Mobilfunkanlage auf dem Kirchturm der Pauluskirche auf ein Wohngebäude durch einen Sachverständigen messen lassen. Bei den Messergebnissen lag der Ausschöpfungsgrad der Grenzwerte deutlich unter 0,1 %.

Der bundesweite Ausbau des Mobilfunknetzes mit der Einführung der 5G-Technologie ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Mit der Lizenzvergabe für die entsprechenden Frequenzen hat die Bundesregierung die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, diesen Aufgaben nachzukommen. In dem Sinne erkennt auch die Hansestadt Lüneburg die Notwendigkeit eines modernen Mobilfunknetzes an. Ein differenzierter Umgang mit dem System 5G ist jedoch geboten.

Für den Mobilfunkstandard 5G wurden bisher ausnahmslos Frequenzen versteigert, die heute schon beim Mobilfunk genutzt werden. Die Wirkung dieser elektromagnetischen Strahlung des Mobilfunks auf den Menschen ist gut erforscht. Unterhalb der derzeit wissenschaftlich anerkannten Grenzwerte sind laut Bundesamt für Strahlenschutz keine gesundheitlichen Auswirkungen nachgewiesen.

Die zuvor genannten Grenzwerte sind in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verordnung über elektromagnetische Felder) festgelegt. Mobilfunkbetreiber sind gemäß dieser Verordnung zur Anzeige ihrer Mobilfunksendeanlage bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Diese bewertet jede standortbescheinigungspflichtige Funkanlage individuell und führt auch in unregelmäßigen Abständen Überprüfungen am Installationsort durch (EMF Monitoring). Die Bundesnetzagentur hat das Monitoring unter folgendem Link eingerichtet, um mehr Transparenz zu ermöglichen:

https://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/Default.aspx

Dort können unter anderem die Standorte von ortsfesten Funkanlagen auf einer Karte angesehen werden.

Nach aktueller Auskunft des Niedersächsischen Städtetages wird u.a. davon ausgegangen, dass in den kommenden Jahren eine Verdichtung des 4G-Netzes erfolgen wird und der 5G-Standard nur in wenigen Fällen und an wenigen Orten installiert sein wird. Eine Nachfrage der Stadt bei den Mobilfunkbetreibern Telekom und Vodafone ergab, dass zurzeit vorrangig die jeweiligen LTE-Netze ausgebaut werden. Die 5G-Technologie wird vorerst überwiegend in Großstädten installiert. In Lüneburg werde erst zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Aufbau des 5G-Netzes begonnen. Das bestätigt die Aussagen des NST.

 

Die Hansestadt Lüneburg wird weiterhin den Umgang mit Mobilfunk kritisch begleiten und insbesondere die Installation des 5G-Netzes in Lüneburg aufmerksam und im gesundheitlichen Interesse der Bürger verfolgen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, wird die Verwaltung im Ausschuss berichten, insbesondere in Bezug auf Ausbauvorhaben der Mobilfunkbetreiber.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:       122,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n: