Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Frau Steinrücke berichtet, dass im letzten Jahr zwei neue Arbeitsgemeinschaften nach §78 gegründet wurden. Die Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung“ und die Arbeitsgemeinschaft „Familienunterstützende Hilfen“. Als nächstes wird die Arbeitsgemeinschaft „Zusammenarbeit Jugendhilfe und Schule“ gegründet. Die Unterteilungen der Arbeitsgemeinschaften dienen dazu, sie thematisch zu fokussieren und nicht zu groß werden zu lassen, um so eine Arbeitsfähigkeit gewährleisten zu können.
Die Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe und Schule ist im Schulgesetz und dem SGB VIII vorgesehen und soll die Zusammenarbeit vertiefen.
Ziel ist es, abgestimmt zu handeln, Angebote zu verzahnen und gemeinsame Qualitätsstandards zu entwickeln. Ein konkretes Thema der Zusammenarbeit betrifft die Gestaltung des Ganztags an Schulen.
Die hierzu im Jugendhilfeausschuss vorliegende Beschlussvorlage wird auch im Schulausschuss behandelt. In diesem soll eine Unterarbeitsgruppe gegründet werden, die sich mit der Qualität im Ganztag befasst.
Herr Goralczyk erfragt, ob die Umsetzung der Arbeitsgemeinschaft mit bereits vorhandenen Ressourcen zu leisten ist, oder diese Folgekosten nach sich zieht. Frau Steinrücke erläutert, dass die Zusammenarbeit in Arbeitsgemeinschaften nach § 78, SGB VIII verpflichtend ist und auch im Schulgesetz vorgesehen ist. Zudem ist zu erwarten, dass die Stärkung der Zusammenarbeit die Arbeit an Einzelfällen erleichtert und damit auch Ressourcen spart.
Herr Neumann fragt, wie der Mehraufwand aus Sicht der Schule zu leisten ist, da diese Lehrer zusätzlich zum laufenden Alltagsbetrieb in die Arbeitsgemeinschaft entsenden müsste. Frau Steinrücke weist darauf hin, dass laut niedersächsischen Schulgesetz die Landesschulbehörde dafür zu sorgen hat, dass vonseiten Schule an dieser Arbeitsgemeinschaft mitgearbeitet wird. Zudem ist davon auszugehen, dass dank gemeinsamer Klärungen von Grundsatzfragen in diesem Gremium die Zusammenarbeit im Einzelfall reibungsloser wird. Die Schulleitungen sind in der Pflicht, Personal in die Arbeitsgemeinschaft zu entsenden. Frau Steinrücke merkt an, dass es zudem gegebenenfalls möglich wäre, hierfür Kapazitäten aus dem städtischen Team Ganztagsschule zur Verfügung zu stellen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII mit dem Schwerpunkt "Jugendhilfe – Schule“ einzurichten und hierfür eine Geschäftsordnung zu erarbeiten.
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