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Vorlage - VO/8800/20  

 
 
Betreff: Gründung einer AG 78 zum Thema Jugendhilfe und Schule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Treybig
Federführend:Fachbereich 5a - Soziales und Integration Bearbeiter/-in: Treybig, Thorsten
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
13.02.2020 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses (offen)     
Schulausschuss Kenntnisnahme
20.02.2020 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Jugendhilfe und Schule haben nicht nur die gleiche Zielgruppe, ihre Funktionen und Aufgaben weisen in die gleiche Richtung:

 

Chancengerechtigkeit unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Ethnien, gesellschaftliche Integration und - wie es in der Sprache der Jugendhilfe heißt – Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

 

So haben Jugendhilfe und Schule unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt und unterschiedliche Handlungsaufträge entwickelt. Neben der Familie sind Jugendhilfe und Schule die für einen gelingenden Lebensweg von Kindern und Jugendlichen entscheidenden Institutionen und tragen die öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen der jungen Generation.

 

Vor diesem Hintergrund sind beide Systeme gefordert, institutionelle Grenzen zu überwinden und die Potentiale für die Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben zu nutzen.

 

Kooperation braucht Formen. Vor allem unter den Gesichtspunkten der pädagogischen Entwicklungsperspektive und des nachhaltigen Einsatzes von finanziellen Mitteln, personellen Kräften und fachlichen Kompetenzen benötigt eine Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule tragende Strukturen. Die Verzahnung der Angebote und insbesondere die Gestaltung von Schnittstellen der Systeme Jugendhilfe und Schule haben schon begonnen. Beispielsweise wurden Vereinbarungen zur Kooperation im Kindesschutz abgeschlossen.

 

Ergänzend zur Zusammenarbeit auf der Einzelfallebene ist eine strukturierte Zusammenarbeit zu gestalten. Mit dem Ziel eine kommunale Abstimmung und Steuerung zu entwickeln sollen Orte der Kommunikation geschaffen werden.

 

Mit dem § 78 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII „Arbeitsgemeinschaften“, sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gehalten, die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anzustreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.

 

Im Jahr 2019 hat der der Fachbereich 5b Familie und Bildung bereits die Arbeit in Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII neu aufgestellt und 1. Die AG 78 Familienunterstützende Hilfen und 2. Die AG 78 Kindertagesbetreuung eingerichtet. Ziel ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe in Planungsfragen und in der Umsetzung von Maßnahmen.

 

Vor dem Hintergrund der großen Schnittmengen in den Aufgabenfeldern und Zielgruppen sowie der vielfältigen aktuellen Herausforderungen in der Zusammenarbeit sieht es der Fachbereich 5b für geboten, eine weitere AG 78 für das Handlungsfeld „Jugendhilfe – Schule“ gemeinsam mit den Akteuren der verantwortlichen Landesbehörden und Vertretungen von Schulen einzurichten. Gemeinsame Themen sind z.B.

 

•     die Rahmenbedingungen und die Zusammenarbeit von Ganztagsschule und Nachschulischer Betreuung/ Hort.

 Ferienangebote

 Schulbegleitung und Integrationsassistenzen

 Schulabsentismus

 Kinderschutz

 Soziale Gruppenarbeit in Schule

 

Eine gemeinsam mit den relevanten Akteuren zu entwickelnde Geschäftsordnung soll die Zusammensetzung und die Struktur der Zusammenarbeit in der AG regeln.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 87,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII mit dem Schwerpunkt "Jugendhilfe – Schule“ einzurichten und hierfür eine Geschäftsordnung zu erarbeiten.