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Auszug - Vollzeitpflege - Anpassung der Richtlinien zur Vollzeitpflege und Öffentlichkeitsarbeit  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 13.02.2020    
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Hansekontor Eingang E
Ort: Rathaus, Eingang E
VO/8793/20 Vollzeitpflege - Anpassung der Richtlinien zur Vollzeitpflege und Öffentlichkeitsarbeit
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lütjohann, Angela
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Treybig, Frau Lütjohann und Frau Hildebrandt stellen anhand einer Psentation und der ausgehändigten Dokumente die Anpassungen der Richtlinien zur Vollzeitpflege und Öffentlichkeitsarbeit vor.

 

 

Herr Neumann erfragt, wie hoch der Grundbetrag der in den Richtlinien anlassbezogenen Leistungen ist. Dieser ist laut Herrn Treybig gestaffelt und richtet sich nach Art der Pflege und der Qualifikation. Frau Hildebrandt erläutert, dass der Grundbetrag bei der allgemeinen Vollzeitpflege 247 Euro beträgt und sich bei der sozialpädagogischen Vollzeitpflege verdoppelt. Hinzukommt die Entschädigung für materiellen Aufwand von 700- 900 Euro. Diese ist aufgeschlüsselt nach Alter, wobei gewährtes Kindergeld angerechnet wird. Die Einstufung der Vollzeitpflegen richtet sich nach dem Bedarf der Kinder. Bereitschaftspflegen werden höher vergütet, da diese rund um die Uhr verfügbar sein müssen.

 

Frau Steinrücke betont, dass die Leistungsbezüge, die Pflegeeltern für eine Vollzeitpflege bekommen, lediglich als Aufwandsentschädigung zu verstehen sind. Mit Vollzeitpflege kann nicht, wie teilweise behauptet, viel Geld verdient werden. Da hierzu auch viel Idealismus gehört ist es wichtig, entsprechend viel Werbung für die Vollzeitpflege zu machen.

 

Frau Neuhaus fragt nach, was sich bezüglich der Supervision geändert hat. Frau Lütjohann erklärt, dass diese Leistung in den Richtlinien nun konkreter formuliert wird.

 

Frau Neuhaus fragt nach, ob die Werbung verstärkt werden soll, weil der Bedarf an Pflegefamilien größer geworden ist. Frau Lütjohann erläutert, dass viele Familien bereits belegt sind. Um den fortlaufenden Bedarf an Unterbringung in Pflegefamilien zu bedienen, braucht es auch kontinuierlich neue Pflegeeltern. Dies hängt jedoch nicht mit einem gestiegenen Bedarf zusammen, sondern entspricht dem gängigen Vorgehen. Die Kampagne für die Öffentlichkeitarbeit ist bereits länger geplant. Teilweise ist es vorgekommen, dass Kinder, die für Pflegefamilien vorgesehen gewesen sind, mangels Plätzen in Heime gegeben werden mussten. Wichtig ist, dass die Öffentlichkeitarbeit gemeinsam mit dem Landkreisneburg durchgeführt wird.

 

Herr Manzke fragt, ob es eine Altershöchstgrenze für Pflegeeltern gibt. Frau Lütjohann antwortet, dass das Kind in der Familie Erwachsenwerden können sollte. Bei der Kurzzeitpflege ist man hier eher großgig. Grundsätzlich sollte ein Aufwachsen analog zur Gesellschaft möglich sein.

 

Herr Schweers begrüßt die Werbemaßnahme. Er spricht sich dafür aus, dass der Bevölkerung deutlich gemacht wird, dass Probleme nicht nur über staatliche Institutionen in Heimen behandelt werden, sondern auch im Privaten. Herr Schweers plädiert dafür, über bessere Möglichkeiten der Finanzierung nachzudenken.

 

Herr Schäfer unterstreicht wie wichtig die Arbeit von Pflegeeltern ist. Zu betonen ist allerdings auch, wie wichtig es ist, dass diese gut qualifiziert sind und Kenntnis über den rechtlichen Rahmen haben, in dem sie sich bewegen.

Besonders weißt Herr Schäfer auf das Themenfeld Rückführungsregeln in die Ursprungsfamilie hin. Die Umsetzung des Umgangsrechtes muss auch von Stadt und Landkreis gut umgesetzt und gefördert werden.

Frau Steinrücke bestätigt die Aussagen von Herrn Schäfer und rde es begrüßen, wenn im SGB VIII festgelegt wird, welche Ressourcen für die Betreuung der Familiensysteme zur Verfügung zu stellen sind.

 

 

 

Des Weiteren erläutert Frau Steinrücke, dass die Unterbringung in einer Vollzeitpflege nicht alternativ zu einer Heimunterbringung gesehen werden kann. Beide Möglichkeiten sind verschiedene Formen der Unterbringungen nach SGB VIII. Frau Steinrücke verweist daraufhin, dass es beispielsweise Kinder gibt, die nicht in Familien untergebracht werden können, da sie so sehr traumatisiert sind.

Frau Lütjohann ergänzt, dass die Unterbringung in Familien überwiegend 0-8-jährige Kinder betrifft.

 

Frau Hildebrandt stellt die Werbekampagne vor.

 

Abschließend informiert Frau Hildebrandt über den Fachtag Das Kind zwischen zwei Familien mit der Diplom-Psychologin und Familientherapeutin Irmela Wiemann als Referentin am 29. Februar. Die Einladungen zu diesem Fachtag liegen ebenfalls dem Ausschuss vor.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vorgelegten Entwurf der Richtlinien zur Vollzeitpflege zu und unterstützt die offensive Öffentlichkeitsarbeit des Pflegekinderdienstes der Hansestadt Lüneburg.