Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/8793/20  

 
 
Betreff: Vollzeitpflege - Anpassung der Richtlinien zur Vollzeitpflege und Öffentlichkeitsarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lütjohann, Angela
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
13.02.2020 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung gem. § 33 SGB VIII für Eltern, die die Erziehung und Versorgung ihrer Kinder nicht leisten können. Diese Hilfe ist beim örtlich zuständigen Jugendamt von den sorgeberechtigten Eltern zu beantragen.

 

„Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.“ heißt es im Gesetz. Dabei ist gem. § 37 SGB VIII darauf hinzuwirken, „dass die Pflegeperson … und die Eltern zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zusammenarbeiten.“

 

Das Jugendamt der Hansestadt Lüneburg hält für das Aufgabenspektrum der Pflegekinderhilfe den Pflegekinderdienst vor, der zurzeit mit 4 Stellen ausgestattet ist. Dieser arbeitet auf Grundlage des SGB VIII und der Empfehlungen der Jugendämter in Niedersachsen zur Weiterentwicklung der Vollzeitpflege (GISS-Studie genannt).

 

Pflegefamilien bzw. Pflegepersonen werden vor der Aufnahme eines Kindes vom Jugendamt auf ihre Eignung hin überprüft. Sie werden auf ihre Aufgabe sorgfältig vorbereitet und während der Dauer des Pflegeverhältnisses vom Jugendamt betreut.

 

Leibliche Eltern haben das Recht, Wünsche zur Pflegefamilie zu äußern, zum Beispiel zur Lebenssituation, zu den Erziehungsvorstellungen, zur religiösen Orientierung oder auch, ob das eigene Kind gemeinsam mit anderen Kindern aufwachsen soll. Das Jugendamt wird sich bemühen, diese Wünsche bei der Vermittlung zu berücksichtigen. Grundsätzlich können sie sich auch selbst um eine Pflegefamilie bemühen. In Betracht kommen dabei Großeltern, andere Verwandte oder Freunde, soweit ihre Eignung als Pflegefamilie vom Jugendamt festgestellt wurde.

 

Richtlinien Vollzeitpflege

Pflegefamilien bzw. Pflegepersonen haben Anspruch auf Leistungen für die Vollzeitpflege für Sachaufwand sowie Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen. Die Beträge werden regelmäßig geprüft und angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.01.2018

 

Die Vollzeitpflege hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Die Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien und die Bearbeitung von Problemlagen von Kindern und Jugendlichen stellen große Herausforderungen an die Pflegefamilien.  Pflegefamilien werden daher laufend qualifiziert, adäquat betreut, wobei ihnen verlässliche Ansprechpartnerinnen zur Seite stehen, um ihnen die Gelegenheit zum Austausch zu geben und um Unterstützung zu erfahren. 

 

Die Pflegekinderdienste von Hansestadt und Landkreis Lüneburg arbeiten in engem fachlichen Austausch und legen nun den jeweiligen Jugendhilfeausschüssen die aktualisierte

Richtlinie zur Vollzeitpflege für Hansestadt und Landkreis Lüneburg vor. In dieser Richtlinie sind die materielle Erstausstattung der Pflegestelle mit Mobiliar, Spielzeug und Kleidung für das Pflegekind zu Beginn der Dauerpflege sowie Beihilfen, deren Kosten auf Antrag übernommen werden können, geregelt. Details sind dem beigefügten Entwurf der Richtlinien zu entnehmen.

 

Öffentlichkeitsarbeit

 

Ausgangslage ist, dass in der Hansestadt und im Landkreis Lüneburg zu wenig Pflegefamilien für die Vermittlung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen. Daraus ist eine gemeinsame Offensive zur Akquise weiterer Pflegefamilien entstanden, die die wertvolle Aufgabe der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in ihrer Familie übernehmen.

 

Für die Werbung und Akquise neuer Pflegefamilien für die anspruchsvolle und zugleich freudvolle Aufgabe ist es erforderlich, Material zur Verfügung zu haben, das Menschen anspricht.

 

Einige bisher durch den Pflegeelternverein wahrgenommene Aufgaben (z. B. Fortbildungen, Beratung der Pflegepersonen untereinander, Vortragsveranstaltungen, Informationsaustausch, Kontaktpflege) sind inzwischen weggefallen, sodass die Pflegekinderdienste von Hansestadt und Landkreises Lüneburg diese Aufgaben übernehmen. Hierzu gibt es folgende Planung:

 

  • Fachveranstaltungen für Pflegeeltern/Pflegepersonen  (nächster Termin 29.02.20)
  • Sommerfest 2020
  • Einrichtung eines Verwandten-Cafés
  • Qualifizierungskurse für Pflegeeltern-Bewerber und -Bewerberinnen
  • Termine zum Austausch der Pflegeeltern untereinander mit Begleitung durch den Pflegekinderdienst
  • Akquise von Pflegeltern (Erstellung von Werbematerial, wie Roll Ups, Lesezeichen, Flyer;  Vorbereitung eines Internetauftritts)
  • Presseinformationen

Die Pflegekinderdienste erhoffen sich durch die Kampagne eine Aufmerksamkeit für die Pflegekinderdienste mit den unterschiedlichen Pflegeformen zu erzielen und Interesse an der Aufgabe Kinder in eigenem Haushalt zu betreuen und zu erziehen zu wecken.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   90,-  €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Sachkosten                        5.000,- €

c)  an Folgekosten: jährlich                                                5.000,- € 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja                                         X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 4431010/55011/36320102 

 Produkt / Kostenträger:       363371 Vollzeitpflege

 Haushaltsjahr:                 2020

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

2020-02-13 Richtlinien zur Vollzeitpflege

2020-02-13 Pflegekinderdienst RollUp 1

2020-02-13 Pflegekinderdienst RollUp 2

2020-02-13 Pflegekinderdienst Lesezeichen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020-02-13 Richtlinien zur Vollzeitpflege (434 KB)      
Anlage 2 2 2020-02-13 Pflegekinderdienst RollUp1 (742 KB)      
Anlage 3 3 2020-02-13 Pflegekinderdienst RollUp2 (1736 KB)      
Anlage 4 4 2020-02-13 Pflegekinderdienst Lesezeichen (541 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vorgelegten Entwurf der Richtlinien zur Vollzeitpflege zu und unterstützt die offensive Öffentlichkeitsarbeit des Pflegekinderdienstes der Hansestadt Lüneburg.