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Auszug - Antrag Verkehrsgutachten zur Arena wird zurückgewiesen" (Antrag des Beigeordneten Ulrich Blanck vom 07.08.2019, eingegangen am 07.08.2019 um 12:05 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.01.2020    
Zeit: 17:05 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/8515/19 Antrag Verkehrsgutachten zur Arena wird zurückgewiesen" (Antrag des Beigeordneten Ulrich Blanck vom 07.08.2019, eingegangen am 07.08.2019 um 12:05 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Klimmek
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter BLANCK begründet den Antrag seiner Fraktion wie folgt. Man wolle die bisher beschlossene Arena positiv begleiten. Um sie zum Erfolg zu führen, sei es jedoch wichtig, die verkehrliche Erreichbarkeit zu gewährleisten. Auch seine Fraktion sei sich im Klaren darüber, dass ein Teil der Besucher aufgrund der regionalen Magnetwirkung der Arena neben dem Fahrrad und dem ÖPNV auch mit dem Auto anreisen werde, weshalb ein ausreichender Parkraum erforderlich sei.

Dazu habe es eine verkehrliche Untersuchung des Landkreises gegeben, welche der Verwaltung auf jeden Fall schon vor Eingang des Antrages vorgelegen habe. Seine Fraktion sei hier zu dem Eindruck gelangt, dass das bestehende Verkehrsgutachten unzureichend sei, da es entscheidende Aspekte nicht einbeziehe.

U.a. sei die Annahme des Gutachtens, dass 220 Stellplätze für 1000 Menschen ausreichen würden, weltfremd, da es unrealistisch sei, dass die Fahrzeuge voll besetzt sein würden.

Er sehe die große Gefahr, dass nach Eröffnung der Arena viele Menschen noch nach Veranstaltungsbeginn im Stau stehen oder einen Parkplatz suchen und dadurch ein Verkehrschaos auslösen rden. Ein derartiger schlechter erster Eindruck sei nur schwer wieder zu korrigieren und daher zu vermeiden, indem man das bestehende Gutachten zurückweise und dem Landkreis eine Nachuntersuchung auferlege.

 

Ratsherr SCHULTZ beantragt, da der Änderungsantrag seiner Fraktion s.E. nicht im Verwaltungsausschuss vorberaten worden sei, erneut den Verweis in den Verkehrsausschuss.

S.E. werde hier ein Gespenst aufgebaut, welches nicht existiere. Auch in Hamburg würde die begrenzte Vorhaltung von Parkplätzen funktionieren. Genau wie dort könne man durch die Erhebung von Parkplatzgebühren die Hemmschwelle für die Nutzung des Autos erhöhen und mehr Menschen vom ÖPNV überzeugen. Durch diesen sowie die Erreichbarkeit mit dem Fahrrad sei kein Lüneburger genötigt, das Auto zu nutzen. Auch auswärtigen Besuchernnnten Pendleralternativen geboten werden. Hinsichtlich der Befürchtung Adendorfs, dass dort die umliegenden Straßen zugeparkt werden würden, erwidert er, dass dies durch Ordnungsverwaltung und Polizei größtenteils verhindert werden könne. Zudem werde voraussichtlich nur selten die Besucherzahl von 3000 Menschen überhaupt erreicht.

Er appelliert daher, dem Gutachter zu vertrauen.

Die von der Fraktion im Antrag formulierten Fragen seien teils nicht zu beantworten, da die Antwort von der Art der Veranstaltung abhängig sei.

 

Beigeordneter PAULY bittet gemäß Geschäftsordnung um Abstimmung des Antrags auf Verweis in den Verkehrsausschuss.

 

Dem Antrag von Herrn Schultz wird daraufhin mehrheitlich bei sieben Enthaltungen des Ratsherrn Pauly sowie Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.

 

Ratsherr DR. SCHARF versteht nicht, weshalb dem Rat nach all der Zeit seit Antragsstellung das Verkehrsgutachten immer noch nicht vorliege. Bisher habe er die Verwaltung immer als sehr gewissenhaft und bemüht erlebt, die Stellungnahmen zeitnah abzugeben. Mittlerweile sei das Gutachten unverzichtbar, da man ohne es nur über eine Schattenfigur diskutiere, die man noch gar nicht kenne. Und auch wenn seine Fraktion für den Bau der Arena sei, könne man das Verkehrsgutachten nicht ablehnen, ohne es zuvor gelesen zu haben. Aus diesem Grund schließt er sich dem Antrag von Herrn Schultz an.

 

Ratsherr PODSTAWA begrüßt den Antrag, da man ein Verkehrsgutachten benötige, auch wenn er nicht verstehe, weshalb es, obwohl die Arena bereits beschlossen worden sei, noch nicht vorliege. Aber es zeigt auch, mit welchem politischen Druck das Prestigeprojekt durchgedrückt worden sei. Seine Fraktion habe im Vorwege über die Größe und Nutzung, insbesondere durch den Breitensport, diskutieren wollen. Dies sei durch den politischen Druck gekappt worden.

 

Stadtrat MOßMANN widerspricht Herrn Blanck. Anders als von diesem behauptet sei der Verwaltung das Gutachten erst mit Mail vom 13.08.2019 (Antragsdatum: 07.08.2019) zugeleitet worden und damit nach Antragstellung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 07.08.2019.

Des Weiteren solle hier ein Gutachten zurückgewiesen werden, das, da kein Antrag auf Akteneinsicht gestellt worden sei, bis auf offenbar die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kein Ratsmitglied kenne.

Hinsichtlich der Stellplatzanzahl seien Vorgaben in der Baugenehmigung enthalten. Sollten diese nicht erfüllt werden, würde die Baugenehmigung in diesem Punkt nicht ihre Wirksamkeit entfalten. Dies sei jedoch nicht zu erwarten, da die Erfordernisse im Gutachten alle berücksichtigt worden wären.

Allerdings habe die Stadt einige Punkte in Frage gestellt, die der Landkreis in das Gutachten mit eingebracht habe, und dies auch dem Landkreis zurückgemeldet. Dazu zähle u.a. der Shuttlestandort in Scharnebeck sowie folgende Punkte, welche laut der Stadtverwaltung einer Nachbesserung bedürfen:

 

-          Die Arena solle an den regulären Stadtbusbetrieb angebunden werden. Dabei sei sicherzustellen, dass die Busse in einem vernünftigen Takt zwei Stunden vor und nach einer Veranstaltung die Arena anfahren. Hierbei sei auch auf die Zeiten der an- und abfahrenden Metronome zu achten.

-          Gleiches solle auch für den Shuttlebusbetrieb gelten.

-          Der Shuttlebusbetrieb werde in zwei Stufen eingeteilt. Die erste Stufe, dier Veranstaltungen von weniger als 2.500 Personen sei, solle am ZOB starten und die zweite Stufe solle einen zusätzlichen Startpunkt im Landkreis haben. Scharnebeck sei hierfür aber ungeeignet.

-          r weitere Individualparkplätze, die der Landkreis anbiete, müsse ein vertraglicher Nachweis erbracht werden.

 

Die von Herrn Blanck als weltfremd bezeichnete Annahme, dass ein Auto voll besetzt sei, orientiere sich an den einschlägigen Vorschriften.

Abschließend weist er auf die bereits bekanntgegebene Fristverlängerung für den Landkreis hin, welcher bis zum 31.03.2020 Zeit habe, die bislang angebotene verkehrliche Lösung nachzubessern.

 

Beigeordneter GABERLE stellt irritiert fest, dass trotz Beschlusses über den Verweis in den Ausschuss hier eine inhaltliche Diskussion geführt werde. Dies finde er all denen gegenüber unfair, die bisher keine Kenntnis über den Inhalt des Gutachtes hätten. Er bittet daher um Beendigung der Diskussion.

 

Beigeordneter SOLDAN zeigt sich verwundert darüber, dass die Stellungnahme alt und nicht aktualisiert sei. Dies habe man in anderen Fällen deutlich besser erlebt. Er kritisiert, dass immer noch sämtliche Dokumente fehlen würden, die es dem Rat erst möglich machen, sich mit dem Antrag zu befassen. Eine Wertung der verkehrstechnischen Untersuchung durch die politisch neutrale Verwaltung sei dagegen nicht zwingend erforderlich.

Völlig neu sei es für ihn, dass die Stadt eine Stellungnahme zum Gutachten an den Landkreis geschickt habe. Darauf sei in den darauffolgenden zwei Verkehrsausschusssitzungen nicht eingegangen worden. Ebenfalls wurde dort seither nicht über die Inhalte der Baugenehmigung informiert. Dem Kreistag hingegen wurden die Inhalte bereits in der Sitzung am 15.02.2018 bekanntgegeben.

Er betont auch, dass ihm, neben ihm selbst, kein Ratsmitglied bekannt sei, dass eine Akteneinsicht in die Inhalte der Baugenehmigung und des Nachtrages gefordert habe.

 

Oberbürgermeister MÄDGE betont, dass der Landkreis sowohl in seinen Entscheidungen als auch seinen Gremien autonom sei. Die Kreisverwaltung unter Druck zu setzen, habe daher wenig Sinn. Vielmehr sei es so, dass der Landkreis einen normalen Bauantrag bei der Stadt gestellt habe, welcher mit einer Baugenehmigung beschieden worden sei, in der u.a. die Forderung nach einem Verkehrsgutachten festgeschrieben worden sei. Letzteres müsse bis 31.03.2020 vom Landkreis vorgelegt werden. Sollten die Auflagen aus der Genehmigung nicht erfüllt sein, sei diese nicht gültig und die Arena könne nicht eröffnen.

Bevor eine endgültige Bewertung des Landkreises hinsichtlich des Verkehrsgutachtens vorliege, sehe er keinen Sinn darin, mit veralteten Informationen in die Gremien zu gehen.

Ob und inwieweit die theoretischen Ansätze des Gutachtens umgesetzt werden könnten,nne man erst nach ca. einem Jahr auswerten. Bis dahin bitte er um Geduld.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt dem Änderungsantrag des Ratsherr Schultz mehrheitlich bei sieben Enthaltungen des Beigeordneten Pauly sowie Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu und verweist den Antrag in den Verkehrsausschuss.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 32

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 7