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Auszug - Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Haushaltsjahr 2018 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters   

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.12.2019    
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/8688/19 Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Haushaltsjahr 2018 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Gerber
Federführend:03 S - Stiftungsangelegenheiten Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   DEZERNAT III
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Oberbürgermeister MÄDGE setzt sich für die Zeit der Beratung und Abstimmung der TOP 19 bis 21 in den Zuschauerraum.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

a) Der Jahresabschluss 2018 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2018 in Höhe von insgesamt 1.546.152,84 EUR wird ein Betrag in Höhe von 504.833,43 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 1.030.768,56 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugehrt.

 

Darüber hinaus wird ein Betrag von 10.550,85 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.

 

b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 39

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0