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 Frau Schallar verweist auf die Vorlage und stellt die weitere Vorgehensweise da. Der Prüfbericht ist abschließend öffentlich bekannt zu machen und auszulegen. 
 
 Beschluss: Die Prüfungsmitteilung des Nds. Landesrechnungshofes vom 21.10.2019 wird bei einer Enthaltung zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntgabe und Auslegung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 NKPG zu veranlassen. 
 
 
 Abstimmungsergebnis: 
 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1  | 
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