Bürgerinformationssystem
Frau Schallar verweist auf die Vorlage und stellt die weitere Vorgehensweise da. Der Prüfbericht ist abschließend öffentlich bekannt zu machen und auszulegen.
Beschluss: Die Prüfungsmitteilung des Nds. Landesrechnungshofes vom 21.10.2019 wird bei einer Enthaltung zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntgabe und Auslegung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 NKPG zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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