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Auszug - Wichtige Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 27
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.11.2019    
Zeit: 17:08 - 20:28 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE verweist auf die Facebookseite von Herrn Pauly und die dort von diesem geschriebenen Unterstellungen gegen die Verwaltung, in der angeblich rechtswidrig gearbeitet werde. Zudem lese man dort Beiträge von Bürgern, welchen er nicht widerspreche, die ebenfalls gegen die Verwaltung gerichtet seien und haltlose Unterstellungen beinhalten.

Herr Pauly habe sich sehr geschickt ausgedrückt und so eine rechtliche Belangung unmöglich gemacht, jedoch solle er sich vergegenwärtigen, dass auch er als Ratsmitglied Vorgesetzter der Mitarbeiter der Verwaltung sei und diesen seinen Respekt erweisen und für Aufklärung sorgen sollte.

Herrn Blanck fordert er auf, hier und jetzt zu sagen, wer die Abschrift des Tonbandes wann vor seiner Veröffentlichung bereits hatte und von wem diese Person es bekommen habe.

 

Beigeordneter PAULY sieht nicht, wo Herr Mädge zwischen den Zeilen derartiges lese. Seine gemachten Aussagen seien zulässig und bis auf Herrn Sorger habe er keinen Mitarbeiter angegriffen. Herr Mädge solle seine Mitarbeiter nicht als Schutzschild benutzen.

 

Beigeordneter BLANCK erklärt, dass ein Fraktionsmitglied das Papier bei einem anderen Ratsmitglied gesehen habe. Dieser habe sich außerdem im Vorwege mit der Kenntnis über den Inhalt der Abschrift gebrüstet. Dieser Mensch müsste nun aufstehen und sich dazu bekennen. Er selbst werde keinen Namen nennen und habe auch nie einen Mitarbeiter der Verwaltung damit in Verbindung gebracht.

 

Stadtrat MOßMANN informiert über die Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses zum Bürgerbegehren bzgl. der Verlängerung des Pachtvertrages mit dem LVL und erläutert die Hintergründe der Vertagung des TOP von Donnerstag auf heute. Den Initiatoren werde das Ergebnis mitgeteilt.

 

Beigeordneter PAULY fragt, ob die Verwaltung zusichern könne, dass das Bürgerbegehren ohne den Klammereinschub als zulässig erachtet werde.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass eine Auskunft dazu nicht möglich sei, da das neu eingereichte Bürgerbegehren auf seine Zulässigkeit überprüft werden müsse.