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Auszug - Antrag "Abberufung der Ratsvorsitzenden" (Antrag der Fraktion DIE LINKE. vom 26.09.2019, eingegangen am 26.09.2019 um 19:02 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.10.2019    
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/8590/19 Antrag "Abberufung der Ratsvorsitzenden" (Antrag der Fraktion DIE LINKE. vom 26.09.2019, eingegangen am 26.09.2019 um 19:02 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Klimmek
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Die Sitzungsleitung erfolgt wie schon in TOP 4 durch den Beigeordneten Löb.

 

Beigeordneter PAULY stellt klar, dass anders als in der Landeszeitung beschrieben der Antrag sowie das Verlassen der letzten Sitzung des Rates durch seine Fraktion nicht vorbereitet gewesen sei. Solch ein Wortentzug und offener Rechtsbruch wie in der Ratssitzung am 26.09.2019 sei noch nie vorgekommen. Es habe weder formelle noch inhaltliche Begründetheit dazu gegeben. Mit dem Verlassen der Sitzung habe seine Fraktion lediglich versucht, sich vor der demütigenden Art und Weise zu schützen, dort sitzen zu müssen und nicht antworten zu dürfen. Er vergleicht das Verhalten der Ratsvorsitzenden gegenüber der Äerung der AfD-Fraktion, der Antrag der Fraktion DIE LINKE sei linksextrem, mit der gegen seine darauffolgende Äerung, die AfD-Fraktion sei rechtsextrem, und stellt hier eine Ungleichbehandlung durch die Ratsvorsitzende fest.  Diese sei in ihrem Amt zur Neutralität verpflichtet. Anhand dieser Situation werde jedoch deutlich, dass dies nicht gegeben sei. Ebenso sei die von Frau John häufig geäerte Bewertung von Redebeiträgen nicht zulässig und nicht zu akzeptieren. Er fordere von einer Ratsvorsitzenden, dass diese, sollte der Rat offen von extremen Rechten bedroht werden, sich klar dagegenstelle und positioniere.

Letztlich bestürze es ihn auch, dass bei der Ankündigung von Film- und Tonaufnahmen, welche der Öffentlichkeit die Möglichkeit der Teilhabe an der Sitzung ermöglichen solle, gerade die Ratsvorsitzende ihr Einverständnis verweigere.

Er wünscht sich aus den genannten Gründen, dass der Ratsvorsitz neutral und überparteilich geführt werde und dass rechtlich zulässige Äerungen nicht unterbunden werden würden.

Er beantragt daher geheime Abstimmung, welche mehrheitlich bei neun Ja-Stimmen (erforderliche Mehrheit von ¼ der anwesenden Ratsmitglieder: zehn Stimmen) abgelehnt wird.

 

Ratsherr MEYNckt die inhaltliche Dimension in den Fokus. Hier gelte es zu klären, ob die AfD eine rechtsextreme Partei sei und ob die Ratsvorsitzende weiterhin tragbar sei. Ersteres beantworte er mit einem klaren Ja und belegt dies mit Fakten. Des Weiteren sieht er in der fehlenden Abgrenzung Herrn Neumanns von den rechtsextremen Äerungen des AfD-Parteiführers Gauland eine extreme Haltung, welche diesen klar an einer ernsthaften Mitarbeit im Schulausschuss hindere. Die zweite Frage sei nicht eindeutig zu beantworten. Die grundsätzliche Einordnung der AfD auf Bundes- und kommunaler Ebene sei hier notwendig, um abschließend über den Antrag der Fraktion DIE LINKE. entscheiden zu können.

Die SPD-Fraktion stehe klar gegen rechts und wünsche sich einen Zusammenhalt im Kampf gegen Rechts sowie eine Aussage der Ratsvorsitzenden.

 

Ratsherr MENCKE hat das Gefühl, dass sich das Demokratieverständnis von Herrn Pauly in der letzten Zeit sehr gewandelt habe. Dies lasse sich zum einen in seinem trotzigen Verhalten in der letzten Ratssitzung begründen und zum anderen in dem darauffolgenden Abberufungsantrag. Herr Pauly versuche regelmäßig zu provozieren. Zuletzt durch öffentliches Biertrinken im Kurpark, welches klar gegen die vom Rat erlassene Satzung verstoße und damit deutlich mache, dass er die Entscheidungen des Rates nicht akzeptiere. Jetzt, wo es um sein Recht gehe, wolle er die vom Rat beschlossene Geschäftsordnung zu seinen Gunsten anwenden. Diese Beliebigkeit in der Einhaltung des Rechts könne er nicht nachvollziehen und stärke nicht unbedingt seine Glaubwürdigkeit.

r den Ablauf der Sitzung habe die Ratsvorsitzende sich aus Sicht der CDU-Fraktion völlig korrekt verhalten. Er persönlich habe es so wahrgenommen, dass AfD und Linke sich gegenseitig provozieren wollten und anstatt eine persönliche Erklärung abzugeben oder zur Geschäftsordnung zu sprechen, habe die DIE LINKE.-Fraktion durch Ausrufe gegen die Ratsvorsitzende und Türknallen den Saal verlassen.

Herr Pauly habe nun die Möglichkeit, weiter nach Rechtfertigungsgnden für sein Verhalten zu suchen und weiter den Weg der Konfrontation und Provokation zu gehen oder er könne sich etwas zurücknehmen, mehr zu einem kooperativen Verhalten zurückkehren, um gemeinsam mit der CDU-Fraktion die AfD-Fraktion inhaltlich zu bekämpfen und sich beim Rat und der Ratsvorsitzenden zu entschuldigen sowie den Abberufungsantrag zurückzuziehen.

 

Ratsherr PODSTAWA findet es gut, dass sich alle Fraktionen im Rat gegen Rechts stellen und stellt noch einmal den Grund dar, weshalb der Antrag seiner Fraktion in der letzten Sitzung als linksextrem bezeichnet worden sei. Dieser sei für ihn nicht nachvollziehbar, auch wenn extreme Rechte in den Rat gewählt werden würden, blieben sie immer noch Faschisten und würden nicht hofiert, sondern gehören permanent bekämpft. Hinsichtlich der Abwahl von Frau John als Ratsvorsitzende stellt er die Frage, was für ein Zeichen an die Zivilgesellschaft und Rassisten gesandt werde, wenn die Menschen, die sich gegen rechts engagieren, zum Schweigen gebracht werden und permanent in ihrem Engagement behindert werden würden. Aus diesem Grund sei Frau John als Ratsvorsitzende nicht länger tragbar.

 

Beigeordnete SCHELLMANN erklärt, dass eine gemeinsame Verabschiedung des Antrages der Linken in der letzten Ratssitzung einen sachlichen und respektvollen Umgang miteinander vorausgesetzt hätte. Die stattdessen geäerten Beschimpfungen gegen Andersdenkende hätten den Rat an der Erreichung dieses Zieles gehindert und seien kontraproduktiv und atmosphärvergiftend.  Zum Abberufungsantrag nimmt sie wie folgt Stellung: Seitdem Frau John den Ratsvorsitz übernommen habe, habe sie vor jeder Sitzung gebeten, den Stil zu wahren und auf sachlicher Ebene zu diskutieren. Sie appelliert daher, sich endlich der Probleme der Hansestadt anzunehmen und sich weniger mit den Rechthabereien und Empfindlichkeiten einiger Ratsmitglieder zu beschäftigen. Scharfe und polemische Kritik solle dabei in keiner Form ausgeschlossen werden und sei im Rahmen der Meinungsfreiheit jedermanns Recht.

Zudem sei vielleicht die AfD rechtsextrem, allerdings hätten sich die Vertreter der AfD-Fraktion im Rat i.E. noch nicht rechtsextrem verhalten. Die Aussage von Herrn Mencke, die AfD inhaltlich zu bekämpfen, unterstützt sie und wie die Ratsvorsitzende wünsche sie sich, dass pauschale Kritik unterlassen werde.

Hinsichtlich der formellen Voraussetzungen des Wortentzuges seien diese ihrer Meinung nach eingehalten worden. Die Leitungsgewalt der Ratsvorsitzenden, welche hier vergleichbar sei mit der eines Schiedsrichters im Sport, müsse zunächst akzeptiert werden. Sollte man sich falsch behandelt fühlen, könne dies in einer persönlichen Erklärung hinterher beanstandet werden. Letztlich sei der Abwahlantragnzlich abwegig, weshalb die FDP-Fraktion ihm nicht zustimmen werde.

 

r Beigeordnete LOTZE ist die Aussage, die AfD-Fraktion sei rechtsextrem, von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Reaktion der Ratsvorsitzenden John in der letzten Sitzung sei daher unklug gewesen. Aktuell stecke man in einer Generaldebatte, obwohl es eigentlich um eine formelle Frage gehe. In diesem Zusammenhang kritisiert sie, dass neben den bereits geäerten Dingen zur letzten Sitzung auch Herr Gaberle eine Rüge verdient hätte, da dieser sich bei dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. entschuldigt habe. Dies sei harter Tobak gewesen und hätte geahndet werden müssen.

Abschließend erklärt sie, dass die SPD-Fraktion weiter politisch arbeiten werde, um sich von der AfD und deren menschenverachtenden Haltung abzugrenzen. Für das Verhalten in der turbulenten Situation zeige man der Ratsvorsitzenden mindestens die gelbe Karte.

 

Beigeordneter GABERLE betont noch einmal, dass er den Antrag und nicht die Fraktion DIE LINKE. als linksextrem bezeichnet habe und dass er sich entgegen Herrn Pauly dafür entschuldigt habe.

An Herrn Meyn gerichtet zitiert er mehrere Politiker (u.a. aus der SPD), welche die AfD mit ihren Worten angegriffen hätten. Ebenso seien 24 von 31 bedrohten Ratsmitgliedern in Deutschland AfD-Mitglieder gewesen.

Er stellt fest, dass man aus allen Parteien derartige Zitate finden würde und betont, dass er diese generell ablehne. Man müsse Contenance bewahren und in der Sache streiten. Dies sei hier im Rat ausgeartet, da man sich nicht mehr um inhaltliche Dinge kümmere, sondern nur noch hetze und versuche, andere aus dem demokratischen Spektrum auszuschließen. Keiner schaffe es allerdings dabei, die AfD-Fraktion inhaltlich zu stellen.

Hinsichtlich der Bezeichnung der AfD als rechtsextrem durch Herrn Pauly und Herrn Meyn setzt er entgegen, dass das zur Hilfe genommene Urteil ein Einzelfallurteil gewesen und nicht richtig zitiert worden sei. Er kündigt hier an, rechtliche Schritte einzuleiten.

 

Stellv. Ratsvorsitzender LÖB bittet Herrn Gaberle in der Nähe seines Platzes zu bleiben, da dieser während seines Redebeitrages seinen Platz verlassen und zwischen den Ratsmitgliedern hin und her gegangen ist.

Beigeordneter GABERLE bittet um Prüfung der Geschäftsordnung, ob ihm dies vorgeschrieben werden könne und bittet den Ratsvorsitzenden, ihm zuzuhören.

 

Stellv. Ratsvorsitzender LÖB ermahnt das Publikum, weder durch Beifall noch durch Kundgebungen seine Meinung zu äern und droht, dass er sie ansonsten, sollte dies trotzdem weiterhin erfolgen, bitten müsste, den Saal zu verlassen.

 

Beigeordneter BLANCK findet es sehr misslich, dass die Abschrift des Tonbandes, welche ja existiere, den Ratsmitgliedern nicht zur Verfügung stehe. Stattdessen blieben nur kontroverse und subjektive Erinnerungen, die das Vorgefallene nicht zweifelsfrei klären.

Die Bezeichnung der AfD als rechtsextrem sei, da kein Name genannt worden sei, s.E. kein persönlicher Angriff gegen ein Fraktionsmitglied der AfD gewesen und damit kein Grund für die Ratsvorsitzende, Herrn Pauly das Wort zu entziehen, da ein Ordnungsruf eine persönliche Beleidigung voraussetze.

Frau John habe daher einen Fehler begangen, der aber passieren könne und der, sofern man zu ihm stehe, einer Weiterarbeit als Ratsvorsitzende nicht entgegenstehe. Würde ein Wortprotokoll vorliegen, hätte Frau John die Chance gehabt, sich zu äern und zu entschuldigen. So sehe er sich allerdings außer Stande, eine Entscheidung zu treffen.

 

Ratsherr SCHULTZ gibt eine persönliche Erklärung in Hinblick auf den Redebeitrag von Herrn Podstawa ab, in dem dieser ihn namentlich erwähnt habe. Er finde es sehr schade, dass Herr Podstawa ihn persönlich angegriffen habe, da dieser die persönliche Geschichte von ihm und seiner Familie, die Opfer der Nationalsozialisten gewesen seien, nicht kenne. Er sei ganz bewusst in die SPD eingetreten, da er schon immer extrem gegen Rechts gewesen sei. Er bestreite nicht, dass es in der Polizei Rechtsextreme gebe. Er gehöre aber keinesfalls dazu und verwahre sich ganz deutlich dagegen, diese wie von Herrn Podstawa unterstellt zu unterstützen. Dass die AfD-Fraktion neben der SPD-Fraktion im Rat platziert worden sei, sei nicht der Wunsch der SPD gewesen. S.E. könne die AfD-Fraktion auch vor der Tür sitzen.

 

Ratsherr PODSTAWA gibt seinerseits eine persönliche Erklärung ab und entschuldigt sich bei Herrn Schultz dafür, dass seine Worte so bei ihm angekommen seien. Er habe nur kritisiert, dass Herr Schultz die rechten Netzwerke in der Polizei in der letzten Ratssitzung geleugnet habe. Er freue sich aber trotzdem darüber, dass der Rat zum Thema Rechtsextremismus so geschlossen zusammen vorgehen wolle.

 

Beigeordneter KOLLE sichert Frau John seine Unterstützung zu, da er lange genug Ratsvorsitzender gewesen sei, um zu wissen, wie schwierig dieses Amt teilweise sei. Fehler seien dabei nur verständlich. Dass direkt eine Abberufung gefordert werde, finde er daher überzogen.

 

Ratsvorsitzende JOHN bittet zu akzeptieren, dass es zu unterschiedlichen Wahrnehmungen zwischen Frauen und Männern kommen könne. Fehler, die daraus entstünden, könnten jedoch behoben werden. Sie sei die Letzte, die sich dafür nicht entschuldigen würde. 

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass er es noch nie erlebt habe, dass die Geschäftsordnung so missachtet worden sei und von der Sitzungsleitung nicht eingeschritten werde. In der Vorlage sei erklärt, dass kein Abberufungsgrund genannt werden müsse. Dementsprechend sei - entgegen Herrn Blancks Behauptung - kein Wortprotokoll, keine Begründung oder Diskussion notwendig, um eine Entscheidung zu treffen. Dass er selbst sich immer gegen Rechtsextremismus eingesetzt habe, sei bekannt. Hinsichtlich der Situation in der letzten Ratssitzung macht er deutlich, dass auf die Ratsvorsitzende zum fraglichen Zeitpunkt zahlreiche Einwürfe und Zwischenrufe aus dem Rat eingestürzt seien. In solch einer Situation den Überblick zu behalten und eine sachliche Entscheidung zu treffen, sei schwer. Ist sie getroffen worden, so habe auch Herr Sorger ausgeführt, sei ihr zunächst zu folgen. Im Nachgang könne die Kommunalaufsicht zur Überprüfung eingeschaltet werden. Herr Pauly stattdessen habe weiter diskutiert, weshalb ihm von der Ratsvorsitzenden das Wort entzogen worden sei. Er unterstütze diese Entscheidung und spricht Frau John sein vollstes Vertrauen aus. Es wäre ein Armutszeugnis r den Rat, sollte der Antrag der Fraktion DIE LINKE. hier Erfolg haben.

 

Beigeordneter BLANCK gibt eine persönliche Erklärung ab. Er kenne das NKomVG, aber es sei trotzdem möglich, eine Debatte zu führen. Für diese und die Entscheidung über die Abberufung von Frau John sei es durchaus relevant, eine Stellungnahme von Frau John zu dem in einem Wortprotokoll dargestellten Ablauf zu hören. Und er finde es unerträglich, dass die Mittel vorhanden seien, aber nicht von der Verwaltung vorgelegt werden würden. Frau John habe es verdient, dass die Fakten vorgelegt werden würden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erwidert, dass es nicht um Faktenlage gehe. Diese könne nur durch Kommunalaufsicht oder Gericht festgestellt werden. Man drücke sich um eine Entscheidung. Man könne sich heute nur zur Ratsvorsitzende bekennen, da helfe auch kein Wortprotokoll.

 

Beigeordneter GABERLE unterstützt die Worte von Herrn Kolle. Seine Fraktion werde gegen den Abberufungsantrag stimmen. An Herr Schultz gerichtet, erinnert er daran, dass die AfD-Fraktion von 9 % der Lüneburger Bürgerinnen und Bürger gewählt worden sei und damit ein Recht habe, diese im Rat zu vertreten. Herrn Schultz Worte würden nur sein demokratisches Grundverständnis zeigen, weshalb er ihn auffordere, darüber noch einmal nachzudenken.

 

Beigeordneter PAULY kritisiert, dass es verboten werden müsse, durch die körperliche Präsenz als Ratsmitglied physischen oder psychischen Druck auszuüben. Derartiges, wie von Herrn Gaberle soeben praktiziert, habe er noch nie erlebt und gehöre tabuisiert.

Hinsichtlich der formellen Anforderungen widerspricht er Frau Schellmann. Ein förmlicher Ordnungsruf sei sehr wohl notwendig. Als Grund für die Abberufung der Ratsvorsitzenden führt er aus, dass das Recht eines Ratsmitgliedes zu reden, eines der wesentlichen Rechte sei. Wer dieses Recht beschneidet, der könne und dürfe nicht Vorsitz einer Vertretung sein. Die rechtliche Dimension werde von Gerichten geklärt werden. Er selbst werde eine Feststellungsklage erheben.

Unvorstellbar sei es, einen Rechtsbruch begangen zu haben und trotzdem weiter den Vorsitz innezuhaben. Er erwarte daher, dass Frau John, unabhängig von der Entscheidung heute, zurücktrete. Er habe sie außerdem gebeten, in der heutigen Sitzung Stellung zu beziehen. Dies habe sie abgelehnt, daher seien keine milderen Mittel als die Abwahl für seine Fraktion greifbar. Sie habe erklärt, zu ihrer Entscheidung zu stehen, was befürchten lasse, dass sich eine derartige Situation wiederholen werde.

 

Ratsvorsitzende JOHN antwortet daraufhin, dass sie Herrn Pauly nicht gesagt habe, dass sie nicht antworten werde, sondern, dass eine Antwort erfolge, sobald das Wortprotokoll vorliege.

 

Stadtrat MOßMANN erläutert das Abstimmungsverfahren zur Abberufung der Ratsvorsitzenden nach § 66 NKomVG. Der zu fassende Beschluss müsse nach § 61 NKomVG mit absoluter Mehrheit beschlossen werden, d.h. es werden mindestens 22 Ja-Stimmen für eine Zustimmung des Antrages benötigt. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen, sollte nichts anderes beantragt werden.

Es müsse daher zunächst über den Antrag von Herrn Pauly auf geheime Abstimmung abgestimmt werden. Dazu sei ein Viertel der anwesenden Ratsmitglieder notwendig. Es seien aktuell 37 Ratsmitglieder anwesend, was bedeute, dass mindestens 10 Mitglieder für eine geheime Abstimmung stimmen müssten.

Der Antrag auf geheime Abstimmung wird bei neun Ja-Stimmen abgelehnt.

 

Bevor über die Abberufung der Ratsvorsitzenden abgestimmt wird, erinnert Oberbürgermeister MÄDGE daran, dass zunächst die Tagesordnung festgestellt werden müsse.

 

Stellv. Ratsvorsitzender LÖB ruft daraufhin erneut den TOP 4 (Feststellung der Tagesordnung) auf. Es werden dagegen keine Einnde erhoben und die Tagesordnung wird mit den unter TOP 4 beantragten Änderungen einstimmig festgestellt.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst bei vier Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE., 26 Gegenstimmen sowie sechs Enthaltungen von Mitgliedern der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Der Antrag auf Abberufung der Ratsvorsitzenden John wird abgelehnt.

 

 

Ratsvorsitzende JOHN übernimmt wieder die Sitzungsleitung und bedankt sich für das Vertrauen des Rates in sie. An Herrn Pauly gerichtet, erklärt sie, dass sie, sollte sie einen Fehler gemacht haben, sich für diesen auch entschuldigen werde. 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 26

  Enthaltungen: 6