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Auszug - Anfrage "Wohnbebauung Goseburg" (Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 08.05.2019, eingegangen am 08.05.2019 um 18:00 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 24.10.2019    
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/8399/19 Anfrage "Wohnbebauung Goseburg" (Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 08.05.2019, eingegangen am 08.05.2019 um 18:00 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Klimmek
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Stabstellenleiterin HOBRO beantwortet die Anfrage auf Grundlage der beigefügten Stellungnahme der Verwaltung (s. Anlage).

Die Beantwortung der ersten Frage kündigt sie für den nichtöffentlichen Teil an, da es darin um personenbezogene Daten gehe.

 

Beigeordneter SALEWSKI fragt die Verwaltung, ob es in der Stadt Projekte (außer Bebauungsgebiet Hanseviertel) gebe, die in dieser Größenordnung agieren oder unterhalb von 30 % liegen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet mit dem Hinweis, dass die Antwort nicht abschließend zu verstehen sei, dass nach 2016 alle Bebauungspläne mit 30 % beschlossen worden seien. Ausnahme davon sei der Handwerkerplatz und das Baugebiet Wienebüttler Weg, in dem 30 40 % angestrebt seien. Auch Lucia sei ein Projekt, was dazu zähle sowie alle Baugenehmigungen, die vorher erteilt worden seien und keine Quote vorsehen würden.

 

Beigeordneter GABERLE bittet Herrn Schultz zunächst für seine Äerung aus der letzten Sitzung um Entschuldigung und bittet im Anschluss um Erklärung, wie die weitere zeitliche Planung hinsichtlich der Abarbeitung der Anfragen und Anträgen sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verweist hier auf die Vorgaben der Geschäftsordnung.

 

Ratsherr VON NORDHEIM beantragt Aussprache.

 

Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Daraufhin führt er aus, dass alle Ausführungen im Grundsatz zwar bekannt seien, aber eine sehr konservative Auslegung der aktuellen Situation darstellen würden.

Die generelle Aussage, 30 % sei die Obergrenze,nne nicht stimmen. Er fragt, was die Stadt daran hindere, fehlenden Wohnraum mit interessierten Investoren zu schaffen und belegt dies mit mehreren Umsetzungsbeispielen und Firmen, die sich eine solche Zusammenarbeit vorstellen könnten.

Die Anfrage sehe er als Einstieg in die Diskussion und v.a. als Ermutigung, Investoren ein Signal zugeben, dass Lüneburg Interesse an einer Zusammenarbeit habe.

 

Ratsherr FAHRENWALDT unterstützt die Anfrage. Städtische Flächen seien endlich. Man brauche aber Plätze, die sozialen Wohnungsbau ermöglichen. Die Umwidmung von Industriegebieten würde sich dafür eignen. Er persönlich halte den Vortrag der Verwaltung zudem für nicht weiterführend. Eine Besichtigung der Häuser in Kaltenmoor zeige, dass dort bald sozialer Wohnungsbau abgerissen werden müsse, da dieser unbewohnbar sei. Auch hierauf müsse sich die Verwaltung vorbereiten, weshalb eine neue Wohnbebauung wichtig sei.

 

Ratsherr NEUMANN empfindet die Darstellung der Verwaltung nicht als konservativ, sondern als Darstellung des geltenden Baurechts. Danach seien 30 % eine rechtliche Vorgabe, über die hinaus man keine Förderung festlegen dürfe. Wie andere Städte mehr machen können, wisse er nicht. Das Kernproblem sehe er nicht bei der Suche nach Investoren, sondern in der Flächenknappheit der Hansestadt Lüneburg.

 

Ratsherr DR. BULLER merkt an, dass man bei den Diskussionen über sozialen Wohnungsbau nicht die Menschen vergessen dürfe, die davon nicht profitieren, da sie keinen Anspruch haben. Aus Hamburg sei ihm bekannt, dass die dort eingesetzten Investoren zwar den sozialen Wohnungsraum unterstützen, jedoch die normalen Wohnungen zu extrem hohen Preisen anbieten würden. Dieser Aspekt werde häufig aer Acht gelassen.

 

Ratsherr MINKS sieht keine zwingende Notwendigkeit in der Anwerbung von externen Investoren. Man habe die LüWoBau als Investor vor Ort. Dieser gehe es laut eigenen Aussagen um Wohnungen für die Mitte der Gesellschaft, d.h. auch für die von Herrn Dr. Buller erwähnten Menschen. Er freut sich, dass es große Übereinstimmung dafür gebe, Wohnungen zu bauen, appelliert hier aber, dies mit mehr Geschwindigkeit zu tun, da der Bedarf jetzt vorhanden sei.

 

Beigeordnete SCHELLMANN unterstützt die Anfrage. Eine Angemessenheit der Kosten müsse allerdings bleiben. Zudem müsse man durchaus mit Planungsschadenersatzansprüchen rechnen, wenn man nicht aufpasst. Bezüglich der Investoren wolle sie lieber auf lokale Investoren setzen als auf externe. Bei solchen Maximalforderungen wie von Herrn von Nordheim habe sie jedoch Bedenken, ob dies noch juristisch verhältnismäßig seien.

 

Oberbürgermeister MÄDGE weist darauf hin, dass es neben der LüWoBau auch noch die Wohnungsgenossenschaft gebe. Beide Gesellschaften hätten bewiesen, dass sie mitten in der Stadt bauen könnten. Er warnt zudem davor, die Fehler der 60er Jahre zu wiederholen. Wenn man eine Durchmischung der Wohngebiete hinbekommen wolle, könne man nicht eine 70 % Quote fordern. Das passe nicht zusammen.

Ebenso sei zu bedenken, dass die Folge einer Umwidmung der Industriegebiete die Auflösung von mehr als 1000 Arbeitsplätzen wäre. Auch könne man baurechtlich nicht ein Wohngebiet neben ein klassisches Industriegebiet bauen. Dies sei zum einen den Bürgern nicht zumutbar und zum anderen schränke es die Entwicklung der Betriebe ein.

Man müsse stattdessen Gebiete entwickeln und erschließen, in denen man bauen könne. Außerdem müsse der Bund den Kommunen ermöglichen, dass Gebäude nicht weiterverkauft werden, sondern von ihnen zum Gutachterpreis erworben werden können, um dann in guten Wohnraum zu investieren.

 

Beigeordneter MENCKE wundert sich, dass alle für die Schaffung neuen Wohnraumes seien und wenn es um den Beschluss neuer Gebiete gehe, kaum Mehrheiten gefunden werden würden.

 

Ratsherr PODSTAWA kritisiert, dass Unternehmen wie die Vonovia keine Wohnungen bauen würden, sondern sie aufkaufen, um sie kaputtzusparen und gleichzeitig die Mieten erhöhen. Das sei eine Privatisierung von Steuergeldern, gegen die man vorgehen sollte.

 

Beigeordneter PAULY beantragt, von der Regelung der Geschäftsordnung abzuweichen und den nächsten Antrag „Sicherer Hafen“ noch zu behandeln.

Der Antrag wird mehrheitlich bei 19 Ja-Stimmen abgelehnt, da die gem. § 24 der Geschäftsordnung vorgeschriebene 2/3 Mehrheit von 29 Ja-Stimmen nicht erreicht wurde.

 

Ratsherr GROS findet die Antwort der Verwaltung sehr unbefriedigend und will daher einen Antrag stellen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erwidert, dass die Geschäftsordnung dies bei Anfragen nicht vorsehe und weist zudem zurück, dass die Verwaltung nicht umfänglich geantwortet habe.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation der Verwaltung (1597 KB)      
Anlage 2 2 Stellungnahme der Verwaltung (562 KB)