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Auszug - Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.06.2019    
Zeit: 17:04 - 20:54 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/8462/19 Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hobro, Yvonne
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Hobro, Yvonne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr DR. SCHARF spricht sich gegen die Satzung aus. Diese sei für ihn Augenwischerei, könne das Problem nicht lösen, und sei vielmehr ein erster Schritt zu einer möglichen Enteignung.

Stattdessen appelliert er an die Verwaltung mehr Kreativität zu zeigen und andere Möglichkeiten zu finden. Folgende Vorschläge habe er:

  • Bessere Einbindung der umliegenden Gemeinden,
  • Ausbau des ÖPNV auch im Umland um Lüneburg, um dort Wohnraum attraktiver zu machen und der Entvölkerung entgegenzuwirken,
  • Weiterer Bau von Wohnungen in Lüneburg,
  • Senkung der Baustandards (s. z.B. Niederlande).

 

Beigeordneter BLANCK sieht den Punkt Nr. 4 des § 3 Abs. 1 der Satzung als problematisch an, da es mehrere Szenarien gebe, die eine längere Leerstandszeit zur Folge hätten und nicht vom Eigentümer zu vertreten seien.

Er schlägt daher vor, die Worte „obwohl bezugsfertig“ an die Nr. 4 anzuhängen.

 

Beigeordneter SALEWSKI widerspricht Herrn Dr.Scharf. Die Lüneburger Wohnungssituation sei angespannt. Daher müsse man die Bereiche in den Blick nehmen, wo möglicherweise Wohnraum zweckentfremdet werde. Einer Präzision, wie von Herrn Blanck gewünscht, stimmt seine Fraktion, genau wie der gesamten Satzung, zu. Er stellt jedoch die Frage nach der Überprüfung der Einhaltung der Satzung. Es könne nicht nur auf freiwillige Meldung gesetzt werden.

 

Beigeordneter PAULY entgegnet Herrn Blanck, dass es den gewünschten Ausnahmetatbestand bereits unter § 3 Abs. 2 der Satzung gebe. 

Durch den Vorschlag von Herrn Blanck würde man die Möglichkeit eröffnen, dass der Eigentümer absichtlich die Voraussetzungen für eine bezugsfertige Wohnung nicht erfüllen könnte, um diesenger leer stehen zu lassen.

Er wolle stattdessen eine harte Regelung, die auch Wirkung zeige, keine Schlupflöcher lasse und spekulativen Leerstand vermeide.

Seine Fraktion spricht sich daher gegen den Änderungsantrag von Herrn Blanck aus und für die Satzung, wie sie die Verwaltung vorschlage.

Sollte der Vorlage zugestimmt werden, sei sein Antrag unter TOP 11.1 erledigt.

 

Beigeordnete SCHELLMANN versteht zwar die Absicht, die hinter der Satzung stehe, hält sie im Einzelnen aber für zu weitgehend und für ein sperriges Instrument mit hohem Verwaltungsaufwand. Zudem stelle es einen massiven Eingriff in grundgesetzlich geschützte Rechte (z.B. Eigentumsrecht, Berufsfreiheit, Gleichheitsgrundsatz), sowie einen Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes dar.

Ein halbes Jahr halte sie, genau wie Herr Blanck, für unrealistisch. Es sei eine Zumutung, den Vermieter in die Lage zu bringen, sich verteidigen zu müssen und auf das Ermessen der Verwaltung angewiesen zu sein. Der Nachweispflicht nachzukommen sei für viele Vermieter, insbesondere älteren Jahrgangs, schwierig. Nicht selten diene eine zweite Wohnung für sie als Alterswohnsitz, welchen sie lieber freihalten als ihn aus Angst vor Mietnomaden u.ä. unter zu vermieten (s. Änderung gemäß Protokoll vom 29.08.2019).

Der Frage von Herrn Salewski nach der Umsetzung und Überprüfung der Regelung schließe sie sich an, wird sich allerding anders als die SPD-Fraktion, bis zu einer präzisieren Fassung gegen die Vorlag aussprechen.

 

Ratsherr NEUMANN stimmt der Satzung zu. Diese könne das Problem zwar nicht lösen, sei aber ein Baustein, um die Wohnungssituation ein wenig zu entschärfen.

Natürlich sei es im Umland günstiger zu wohnen, doch die Leute wollen in Lüneburg leben, da von hier die besten Pendelmöglichkeiten zu den Arbeitsstätten in Hamburg und Umgebung bestünden.

Trotzdem er Frau Schellmann in Hinblick auf die Eingriffe in die Grundrechte Recht gebe, vertritt er die Meinung, dass dies in Anbetracht der Situation vertretbar sei. Er vertraue hier auf die Verwaltung, welche bei einer vernünftigen Begründung des Vermieters, bestimmt auch Ausnahmen zulassen werde.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verweist hinsichtlich der Länge der Frist, nach der eine Zweckentfremdung vorliege auf § 1 Abs. 6 Nr. 4 des Nds. Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Danach lieg eine Zweckentfremdung vor, sofern der Wohnraum länger als sechs Monate leer stehe.

Er ist außerdem  erstaunt über die Kritik an der Satzung. Bei jedem Bebauungsplan habe die Politik Ferienwohnungen ausschließen wollen. Nun da man ein Instrument habe, welches die Untervermietung von Wohnungen als Ferienwohnung bekämpfe, wolle man es nicht. Um zu verhindern, dass dem Wohnungsmarkt weiter Wohnungen entzogen werden würden, brauche man für einige Zeit eine Satzung, als Mittel, um auch dagegen vorgehen zu können.

 

Ratsherr MORGENSTERNnscht sich eine differenziertere Betrachtungsweise. Für ihn sei die Alltstadt ein Sonderwohnraum, in dem im Durchschnitt ältere Privatpersonen leben würden, die man nicht mit Hoteliers vergleichen könne. Die Vermietung von Ferienwohnungen seien hier wichtig zum Substanzerhalt der Gebäude, da durch die Einnahmen viele Sanierungen vorgenommen werden könnten.

 

Dem widerspricht Stadtbaurätin GUNDERMANN. Jeder der ein Denkmal hat, könne die Instandsetzung steuerlich abschreiben.

Das Problem stelle ihrer Meinung nach nicht die Personen dar, die dort wohnen und eine darüber liegende Einliegerwohnung vermieten würden. Viele Lüneburger würden allerdings in der Altstadt Häuser kaufen, um diese ausschließlich als Ferienwohnung zu vermieten.

Diese Entwicklung halte sie für fatal. Man habe für die Regelung des Landes gekämpft und sei sich bisher fraktionsübergreifend einig gewesen, in allen beschlossenen Bebauungsplänen Ferienwohnungen auszuschließen. Leider falle der schützenswürdigste Bereich (die Altstadt) heraus, da es hier keinen Bebauungsplan gebe.

Sie zeigt sich daher sehr verblüfft über die Diskussion.

 

Ratsherr PROF. DR. RUNKEL beantragt das Ende der Debatte. Ratsvorsitzende JOHN stellt fest, dass es keine weiteren Redner gibt und lässt daraufhin den Antrag abstimmen.

Diesem wird mehrheitlich bei zehn Enthaltungen zugestimmt.

 

Oberbürgermeister MÄDGE betont noch einmal, dass die von Herrn Blanck beantragte Änderung rechtwidrig sei, da das Gesetz eine andere Regelung vorgebe und keinen Ermessensspielraum zulasse.

 

Beigeordneter BLANCK zeigt sich daher damit einverstanden, dass nur über den Vorschlag der Verwaltung abgestimmt wird.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei acht Gegenstimmen der CDU-Fraktion sowie zwei Enthaltungen der Ratsfrau Jamme und des Beigeordneten Blanck folgenden Beschluss:

 

Die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Hansestadt Lüneburg nach Anlage 1 wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 29

Nein-Stimmen: 8

  Enthaltungen: 2